Elterngeld: Macht ein Wechsel der Steuerklasse Sinn?

  • Guten Morgen,

    folgende Situation: Meine Frau und ich erwarten Nachwuchs.

    Aktuell verdient sie ca. 4.000€/netto (Beamtin) und ich ca. 3.200€/netto (Angestellter). Wir sind beide in Steuerklasse 4. Geplant ist, dass Sie ein Jahr in Elternzeit geht und demnach den Höchstsatz von 1.800€ Elterngeld erhält. Ich werde voraussichtlich 2 Monate Elternzeit beantragen.

    Die Idee die mir jetzt kam ist ein Steuerklassenwechsel. Sie wechselt in Steuerklasse 5 und erhält immer noch den Höchstsatz von 1.800€ Elterngeld. Ich wechsele in Steuerklasse 3 und habe mehr Netto raus. Demnach haben wir beide zusammen im Endeffekt ein höheres netto, als die Kombination Steuerklasse 4 und 4.

    Wo ist hier mein Denkfehler? Das Ganze kommt mir zu einfach gedacht vor.

    Gibt es außerdem weitere Spartipps die man als werdende Eltern beachten sollte?

    Vielen Dank euch schon einmal. :thumbup:

  • Kater.Ka 10. Juli 2025 um 06:57

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Demnach haben wir beide zusammen im Endeffekt ein höheres netto, als die Kombination Steuerklasse 4 und 4.

    Wo ist hier mein Denkfehler?

    Dein Denkfehler liegt (vermutlich) darin, dass die Steuerklassen nur das unterjährige Netto beeinflussen. Bei der Steuererklärung wird alles wieder glattgezogen. Ein höheres Netto unterjährig bedeutet weniger Rückerstattung oder sogar Nachzahlung. Ein niedrigeres Netto unterjährig bedeutet mehr Rückerstattung bzw. keine Nachzahlung. Ein höheres Netto unterjährig kann natürlich praktische Vorteile haben (mehr Geld flüssig und zum Anlegen zur Verfügung, kein "Kredit an den Staat" etc.), aber man bekommt effektiv nicht mehr Geld und sollte sich das vorher durchrechnen und ggf. Geld für eine Steuernachzahlung zurücklegen, damit man davon nicht kalt erwischt wird.

    Wirklich mehr Elterngeld bekommt man nur dann, wenn die eher wenig verdienende Frau rechtzeitig (ich weiß nicht mehr wie viele Monate, aber es ist so lange, dass man es quasi direkt bei Beginn der Schwangerschaft wissen und machen muss) in Steuerklasse 3 wechselt, so dass dann das Elterngeld auf Basis des höheren Netto berechnet wird. Wenn man aber ohnehin den Höchstbetrag Elterngeld bekommt, bringt das nichts.

  • Wirklich mehr Elterngeld bekommt man nur dann, wenn die eher wenig verdienende Frau rechtzeitig (ich weiß nicht mehr wie viele Monate, aber es ist so lange, dass man es quasi direkt bei Beginn der Schwangerschaft wissen und machen muss) in Steuerklasse 3 wechselt, so dass dann das Elterngeld auf Basis des höheren Netto berechnet wird. Wenn man aber ohnehin den Höchstbetrag Elterngeld bekommt, bringt das nichts.

    Genau darum geht es ihm doch, nur dass halt hier die Frau mehr verdient als der Mann, es also genau umgekehrt ist.

  • Gibt es außerdem weitere Spartipps die man als werdende Eltern beachten sollte?

    Das hat mit Steuer nichts zu tun, aber ganz grundsätzlich: Alles gebraucht kaufen, insbesondere Dinge, die man nur für wenige Wochen / Monate benötigt! Man braucht kein neues Babybett / Beistellbett, das gibt es in den Kleinanzeigen genauso wie Wickelkommoden (bzw. Wickelaufsätze für vorhandene Kommoden), Heizstrahler usw..., Babykleidung in den kleinen Größen bekommt man auf Flohmärkten nachgeworfen (und meistens sind die Sachen wie neu, weil die Kleinsten so schnell rauswachsen), genauso Bücher, Spielzeug etc..., Babytrage, Flaschenwärmer usw...

    Für ein Baby shoppen macht zwar viel Spaß, und gerade beim ersten / einzigen Kind hat man da schnell so ein "nur das Beste für mein Kind"-Gefühl, aber realistischerweise ist gebraucht genauso gut, oft sogar besser, weil etwaige ungesunde Stoffe aus gebrauchten Möbeln und Kleidern schon ausgedünstet sind und weil man bei nicht-nagelneuen Sachen entspannter ist, wenn eben noch ein Kratzer dazukommt oder direkt beim ersten Mal anziehen Tomatensoße drauf kommt.

    Man kann da echt viel Geld versenken, wenn man alles neu kauft, und bekommt nur einen kleinen Bruchteil wieder, wenn man die Sachen später weiterverkauft, der Wertverlust ist in der Regel enorm. Wir haben z.B. ein gebrauchtes Massivholz-Gitterbett in den Kleinanzeigen für 50 EUR gekauft, das war wie neu. Das Modell kostet neu 400 EUR. Später haben wir es für 30 EUR wieder verkauft.

  • Genau darum geht es ihm doch, nur dass halt hier die Frau mehr verdient als der Mann, es also genau umgekehrt ist.

    Aber sie bekommen doch so oder so beide den Höchstsatz, auch ganz ohne Steuerklassenwechsel. Durch den Steuerklassenwechsel wird das Elterngeld nicht höher, wenn sie ohne Steuerklassenwechsel schon bei 4.000 EUR netto (sie) und 3.200 EUR netto (er) liegen.

  • Wenn 3200 den Höchstsatz bedeutet, dann ergibt es natürlich keinen Sinn. Mehr als 2x Höchstsatz kann man ja nicht bekommen. Bin bei der Frage davon ausgegangen, dass es noch nicht der Höchstsatz, mein Fehler.

    Der Höchstsatz sind 1.800 EUR (übrigens seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 nicht erhöht, Inflation lässt grüßen...) und man bekommt maximal 67% oder so des Nettos, da sind beide deutlich drüber.

  • Alles gebraucht kaufen, insbesondere Dinge, die man nur für wenige Wochen / Monate benötigt!

    Am Anfang also eigentlich alles. Ein Mal über den richtigen Flohmarkt und das erste Jahr ist ausgestattet.

    Vieles Zubehör wie Geräte oder später auch Fahrräder kann man für einen Gutteil des Anschaffungspreises wieder verkaufen.

  • Am Anfang also eigentlich alles. Ein Mal über den richtigen Flohmarkt und das erste Jahr ist ausgestattet.

    Was auch noch dazu kommt: Man weiß vorher nicht, wie das Kind drauf ist und was man selbst praktisch findet (vor allem beim ersten Kind). Schläft es nur in der Trage und lässt den 1.000-EUR-Kinderwagen links liegen? Funktionieren Wickel-Bodys besser oder welche zum über-den-Kopf-ziehen? Sind Strampler mit Füßen perfekt, weil keine Socken verloren gehen können, oder komplett unpraktisch, weil das Kind lange Beine hat und die Füße immer zu eng sind? Wie schnell wächst das Kind, für welche Jahreszeiten braucht man was in welcher Größe? Passen die süßen vorab gekauften Sommersachen leider erst, wenn es schon Herbst ist? Ist das Kind schon bei Geburt so groß, dass es 50/56 komplett überspringt?

    Wenn man Sachen günstig vom Flohmarkt hat, ist es nicht schlimm, wenn etwas sich doch als unpraktisch herausstellt oder man feststellt, dass die Größe leider nicht zur Jahreszeit passt. Wenn man alles neu gekauft hat, ist das enorme Geldverschwendung.

  • Folgende Situation: Meine Frau und ich erwarten Nachwuchs.

    Wenn Du tatsächlich was an den Steuerklassen drehen wolltest, um das Elterngeld zu optimieren, wäre es jetzt also bereits zu spät.

    Aktuell verdient sie ca. 4.000€/netto (Beamtin) und ich ca. 3.200€/netto (Angestellter). Wir sind beide in Steuerklasse 4. Geplant ist, dass Sie ein Jahr in Elternzeit geht und demnach den Höchstsatz von 1.800€ Elterngeld erhält. Ich werde voraussichtlich 2 Monate Elternzeit beantragen.

    Rein finanziell gesehen wäre es andersherum günstiger. :)

    Als Beamtin mit 4000 € netto könnte man Lehrerin sein, da hätte man an vielen Nachmittagen Zeit fürs Kind.

    Eine gute Bekannte, Lehrerin, hat die ersten Lebensjahre ihres Kindes mit Tagesmutter vormittag überbrückt. Außer dem konkreten Mutterschutz, der sich in ihrem Fall mit der "unterrichtsfreien Zeit" gut verbunden hat (Das war Glück!), hat sie überhaupt nicht ausgesetzt.

    Die Idee die mir jetzt kam ist ein Steuerklassenwechsel. Sie wechselt in Steuerklasse 5 und erhält immer noch den Höchstsatz von 1.800€ Elterngeld. Ich wechsele in Steuerklasse 3 und habe mehr Netto raus. Demnach haben wir beide zusammen im Endeffekt ein höheres Netto, als die Kombination Steuerklasse 4 und 4.

    Das kannst Du kurzfristig machen, wenn das Elterngeld einsetzt. Ich würde das an Eurer Stelle auch so machen.

    Geld spart Ihr damit allerdings nicht. Steuerklassen beeinflussen nur die Lohnsteuer (also den Steuerabzug vom laufenden Gehalt) und nicht die Einkommensteuer. Ich würde mir die Steuer vorher ausrechnen und passend Geld zurücklegen. Wenn Du in III gehst (und sie in V, was ohne Gehalt konkret keine Auswirkung hat), bekommst Du erheblich mehr Nettogehalt. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt, das heißt: Ihr werdet hinterher nachzahlen müssen. Dafür hat man sinnvollerweise Geld in der Hinterhand.

    Wenn sie hinterher wieder mehr verdient als Du, könnte man die Steuerklassen dann tauschen: Sie III, Du V. Das hätte den erfreulichen Nebeneffekt, daß Du als Mann die aktuelle Steuerklassendiskussion besser verstehst.

    :)

  • Bei größeren Sachen bieten sich auch Online-Plattfornen wie Kleinanzeigen, Vinted etc. an.

    Auch wichtig: nicht alles, was auf "Einkaufslisten" im Internet zu finden ist, braucht man wirklich.

    An überflüssigsten fände ich perfekt eingerichtete Babyzimmer. Lieber universell einsetzbare Möbel wie normaler, schlichter Kleiderschrank, einfache Kommode. Dann kann man mit wachsendem Kind einfach mal das Bett tauschen, ein passendes Regal ergänzen...

  • Als Beamtin mit 4000 € netto könnte man Lehrerin sein, da hätte man an vielen Nachmittagen Zeit fürs Kind.

    Eine gute Bekannte, Lehrerin, hat die ersten Lebensjahre ihres Kindes mit Tagesmutter vormittag überbrückt. Außer dem konkreten Mutterschutz, der sich in ihrem Fall mit der "unterrichtsfreien Zeit" gut verbunden hat (Das war Glück!), hat sie überhaupt nicht ausgesetzt.

    Da habe ich das Lesen aufgehört.

    Wer braucht denn diese Anekdoten ?

  • Vor allem wenn es solche Sonderfälle sind bei denen es anscheinend keine abendliche Unterrichtsvorbereitung, Korrekturphasen, Elternbetreuung, usw. ... gibt. Mit voller Stundenzahl und nur vormittags Tagesmutter werden das die wenigsten schaffen können.

    Mir ist aufgefallen, dass Achim leider immer anekdotenhafter antwortet. Bringt den Leuten nix…

  • So, ich komme mal wieder zum eigentlich Thema zurück.

    Die Idee die mir jetzt kam ist ein Steuerklassenwechsel. Sie wechselt in Steuerklasse 5 und erhält immer noch den Höchstsatz von 1.800€ Elterngeld.

    Für die Optimierung des Elterngeldes ist es jetzt schon zu spät (es zählt die Steuerklasse, die in den 12 Monaten vor Geburt "überwiegend" (also in der Regel mindestens 7 Monate) gültig war - und bei der Mutter zahlen die 12 vollen Monate vor Eintritt in den Mutterschutz). Aber das dürfte nicht deine Intention sein, wenn ich dich richtig verstehe.

    Wichtig an diesem ersten Teil ist aber, dass spätere Änderungen keinen Einfluss mehr auf das Elterngeld haben. Also selbst wenn später auf Steuerklasse 5 gewechselt wird, wird das Elterngeld nicht neu berechnet.


    Ich wechsele in Steuerklasse 3 und habe mehr Netto raus. Demnach haben wir beide zusammen im Endeffekt ein höheres netto, als die Kombination Steuerklasse 4 und 4.

    Wo ist hier mein Denkfehler? Das Ganze kommt mir zu einfach gedacht vor.

    Du hast keinen Denkfehler. Das Elterngeld bleibt bei deiner Frau (und auch bei dir) gleich. Durch die Steuerklasse III werden dir beide Freibeträge angerechnet, wodurch du weniger Steuern zahlst. Bei der Steuerklasse IV bezahlst du monatlich zunächst mehr Steuern, da nur ein Freibetrag berücksichtigt wird.

    Dieser Unterschied wird dann mit der Steuererklärung (welche ihr auf Grund des Bezugs von Elterngeld sowieso abgeben müsst!) wieder gerade gezogen. Sprich bei Steuerklasse IV werdet ihr ziemlich sicher eine Erstattung bekommen. Bei Steuerklasse III dürfte es eher auf eine Nachzahlung hinauslaufen, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es erhöht also im Endeffekt deinen Durchschnittssteuersatz, wird selber aber nicht besteuert. Solltet ihr grundsätzlich viele Werbungskosten haben, kann bei Steuerklasse III auch keine Nachzahlung anfallen, das ist aber vom Einzelfall abhängig.


    Gibt es außerdem weitere Spartipps die man als werdende Eltern beachten sollte?

    Im Grunde würde schon alles wichtige gesagt. Gerade Klamotten und Spielsachen gebraucht kaufen. Außerdem nicht alles nehmen, was von diversen Seiten im Internet "empfohlen" wird. Wir sind zum Beispiel super ohne teuren Windeleimer (der sonst immer als must have verkauft wird) ausgekommen, ein einfacher, kleiner Kosmetikmülleimer reicht auch (du willst die Windeln sowieso nicht länger als nötig im Haus haben). Und viele Spielsachen würden meist auch ignoriert. Es gibt gerade in den ersten 6 bis 12 Monaten die 2 bis 3 Lieblingsspielzeuge und der Rest ist uninteressant.

    Das einzige, was ich aber immer wieder neu kaufen würde, ist der Kindersitz. Für die Oma reicht auch mal einer von Kleinanzeigen (vor allem ab Gruppe 2) oder vom Flohmarkt (da aber einmal alle Bezüge vor dem Kauf abmachen und sich den Sitz genau angucken), aber geradebei der Babyschale sollte man nicht sparen. Da geht es einfach um die Sicherheit des wichtigsten, was man hat!