Hi!
Kennt jemand eine Excel-Vorlage zur Berechnung der Vorabpauschale?
Ich tracke alles sehr genau und hätte ja alle Daten. Aber irgendwie passen meine Formeln nicht wirklich zu dem, was die Broker dann tatsächlich abrechnen
Hi!
Kennt jemand eine Excel-Vorlage zur Berechnung der Vorabpauschale?
Ich tracke alles sehr genau und hätte ja alle Daten. Aber irgendwie passen meine Formeln nicht wirklich zu dem, was die Broker dann tatsächlich abrechnen
Prof. Walz hat einige Beispielrechnungen:
ZitatWie wird nun die Vorabpauschale errechnet? Sie benötigen folgende Daten:
- Rücknahmepreis des Fonds (z.B. ETFs) zu Jahresbeginn und Jahresende
Hieraus sehen Sie, ob Ihr Fonds überhaupt eine Wertsteigerung (Kursgewinn) erzielte.
- Basiszins
Diese Angabe wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt – und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Für die im Januar 2025 fällige Vorabbesteuerung gilt de Basiszinssatz 2024, der mit 2,29% festgelegt wurde. Siehe Abbildung oben.
Übrigens: Bitte diesen Basiszins nicht, wie in einigen Internetquellen, mit dem Basiszinssatz nach §247 BGBverwechseln. 🙂Die Formel für die Berechnung der Vorabpauschale lautet:
Danke Euch. Dann check ich meine Formeln nochmal
Kennt jemand eine Excel-Vorlage zur Berechnung der Vorabpauschale?
Die kann man sich problemlos selber machen.
Prof. Walz hat einige Beispielrechnungen:
Formel für die Berechnung der Vorabpauschale
Rücknahmewert Jahresbeginn * Basiszins * 0,7
(also nur 70% des fiktiven Ertrags - das kommtvon einer 30% steuerrechtlich bedingten Gutschrift)
Die Formel von Hartmut Walz führt in diesem Fall in die Irre.
Zunächst einmal ist der Begriff "Rücknahmewert" ist ein Begriff aus der Mottenkiste der Finanzproduktefachverkäufer, die nämlich ihre Verkaufsprovision mit dem Wort "Ausgabeaufschlag" schönfärben. Unsereiner hat normalerweise ETFs, und bei denen gibt es das Qualitätsmerkmal "Ausgabeaufschlag" nicht. Der Spread ist bei gängigen ETFs klein, es zählt der Geldkurs, also der Kurs, den der Anleger bekommt, wenn er ein gehaltenes Papier verkauft.
Dieser Kurs wird mit einem amtlich im voraus festgelegten Basiszins multipliziert (für 2025 beträgt dieser 2,53%) und immer mit dem Faktor 0,7. Man könnte denken, daß dieser (erste) Faktor etwas mit der Teilfreistellung zu tun hätte, das ist aber nicht der Fall.
Die Formel lautet also erstmal:
Vorabpauschale = Kurs vom 1.1. des Jahres x Basiszins x 70%
Nach dieser Formel wird beispielsweise ein thesaurierender Geldmarktfonds oder auch ein Rentenfonds vorabbesteuert.
Geht es aber um einen Aktien-ETF (Mindestaktienquote 51%), kommt nochmal ein Faktor 70% dazu, so daß die Formel dann lautet:
Vorabpauschale = Kurs vom 1.1. des Jahres x Basiszins x 70% x 70%.
Erst die zweiten 70% sind auf die Teilfreistellung zurückzuführen.
Frage mich bitte keiner, woher die ersten 70% kommen. Ich ahne nicht, welche "steuerrechtlich bedingte Gutschrift" damit gemeint sein könnte. Bei Aktien-ETFs gehören in die Formel aber wirklich zweimal 70% hinein.
Beim letzten Jahreswechsel habe ich mir die Kurse von der comdirect geholt ("informer"). Bei mir hat die Rechnung mit diesen Kursen gestimmt. Vorausschauend habe ich mir die Kurse vom 2.1.2025 bereits notiert für den kommenden Jahreswechsel 2025/2026. Für den Fall, daß meine ETFs zum nächsten Jahreswechsel hinreichend im Plus notieren, habe ich mir vorsichtshalber schon einmal die Vorabpauschalen ausgerechnet.
Aktuell notieren sie noch im Minus, wenngleich nicht viel. Das ist toll, denn so habe ich keine hohen Steuern auf die Vorabpauschalen zu bezahlen.
Für was ist das wichtig? Wegen Freistellungsauftrag? Oder dass genug Geld da ist, um die Steuer zu zahlen? Der maßgelbliche Zinssatz x 0,49 (0,7 x 0,7 bei ETFs mit Teilfreistellung) oder nur x 0,7 bei fehlender Teilfreistellung ist der errechnete Kapitalertrag. Unterjährig wird es glaub ich gezwölftelt. Wäre mir zu viel Aufwand für zu wenig Ergebnis. Eine detaillierte Berechnung wäre natürlich seitens des Anbieters wünschenswert. Die meisten wären wohl überfordert und es gäbe unrechtmäßige Beschwerden.
dude Naja, es heißt ja immer, es müsse ggf. genug Guthaben vorhanden sein. Dazu wüsste ich gerne, um welchen Summen es geht. Ich denke mal, ab 150-200k wird das relevant, oder?
dude Naja, es heißt ja immer, es müsse ggf. genug Guthaben vorhanden sein. Dazu wüsste ich gerne, um welchen Summen es geht. Ich denke mal, ab 150-200k wird das relevant, oder?
Die Vorabpauschale wird m.E. fällig, sobald das Investment/ der ETF Gewinn erwirtschaftet hat und der Basiszinssatz positiv ist.
Und (der Vollständigkeit halber) sofern kein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt.
Ich war zu langsam, ich konnte das PS nicht mehr speichern. Also kommt es jetzt separat:
(Wäre m.E. kein Schaden, wenn die Forengötter die Zeit, in der man seinen Beitrag noch editieren kann, von 15 auf 30 Minuten hochdrehen würden.)
PS: Die Vorabpauschale für 2025 gilt formal am 1.1. des Folgejahres zugegangen, zählt somit im Folgejahre als Kapitalertrag. Tatsächlich abgebucht wird die Steuer meist im Verlauf des Januars oder Februars mit Wertstellung erster Börsentag des Jahres (für 2026 also 02.01.2026). Ich halte es für schlau, daß man auf seinem Verrechnungskonto rechtzeitig einen passenden Betrag deponiert. Wie man die Vorabpauschale ausrechnet, habe ich oben beschrieben, davon geht vielfach der Sparerpauschbetrag ab, und dann halt mal 26,375%. Hoffen wir alle, daß wir im nächsten Jahr hohe Steuern auf die Vorabpauschale zu bezahlen haben werden, denn das hieße ja, daß unsere ETFs im Verlauf des Jahres wieder hinreichend ins Plus geraten sind. Bleiben sie im Minus, ist die Vorabpauschale natürlich 0, steigen sie weniger als Basiszins x 70%, ist der kleinere Wert die Rechnungsgrundlage.
Für was ist das wichtig? Wegen Freistellungsauftrag? Oder dass genug Geld da ist, um die Steuer zu zahlen? Der maßgelbliche Zinssatz x 0,49 (0,7 x 0,7 bei ETFs mit Teilfreistellung) oder nur x 0,7 bei fehlender Teilfreistellung ist der errechnete Kapitalertrag. Unterjährig wird es glaub ich gezwölftelt. Wäre mir zu viel Aufwand für zu wenig Ergebnis. Eine detaillierte Berechnung wäre natürlich seitens des Anbieters wünschenswert. Die meisten wären wohl überfordert und es gäbe unrechtmäßige Beschwerden.
Für was ist was wichtig?
Bei allen anderen Kapitalerträgen flattert Geld aufs Konto, von dem dann ein Teil als Steuer einbehalten wird. Bei anderen Kapitalerträgen kann das Verrechnungskonto also nicht ins Minus geraten.
Bei der Vorabpauschale ist das anders, die ist ja ein fiktiver Kapitalertrag, der nicht real auf dem Konto gebucht wird. Hier wird nur die Steuer abgezogen, wodurch das Konto ins Manko geraten kann, was dann je nach Bank unterschiedliche Komplikationen nach sich ziehen kann.
Es ist also (siehe oben) schlau, passend Geld auf dem Verrechnungskonto zu deponieren, damit das nicht passiert.
Ja, bei unterjährigen Käufen wird die Vorabpauschale gezwölftelt, wobei angerissene Monate voll zählen (gekauft am 31.10. -> Oktober zählt voll, 3/12 der Vorabpauschale, wenn der ETF gestiegen ist).
Ob das viel oder zu viel Aufwand ist, liegt im Auge des Betrachters. Ich habe die obige Mechanik in meinem Excel-Blatt umgesetzt und fand das nicht schlimm. Einmal die Formel entwickeln, dann immer nur kopieren. Aber ok, ich bin mit den Basisfunktionen von Excel vertraut. Wer das nicht ist, mag sich damit schwerer tun.
Ich habe die obige Mechanik in meinem Excel-Blatt umgesetzt und fand das nicht schlimm. Einmal die Formel entwickeln, dann immer nur kopieren.
oxident Aber entwickeln musst du natürlich selber, schließlich sind wir hier die Finanzselbermacher
oxident Aber entwickeln musst du natürlich selber, schließlich sind wir hier die Finanzselbermacher
Ironie verlass mich nie!
Ich fand die vorliegende Fragestellung völlig legitim. Sie wurde ja auch konstruktiv beantwortet.
Wenn aber quasi ein geöffneter Mund nur darauf wartet, dass jmd ein Löffelchen einführt, dann sollte auch ein entsprechender Hinweis erlaubt sein.
Ironie verlass mich nie!
Ich fand die vorliegende Fragestellung völlig legitim. Sie wurde ja auch konstruktiv beantwortet.
Wenn aber quasi ein geöffneter Mund nur darauf wartet, dass jmd ein Löffelchen einführt, dann sollte auch ein entsprechender Hinweis erlaubt sein.
Legitim ist er, keine Frage. Aber manche Erziehungsmaßnahmen sind einfach überflüssig.
Lol. Alles gut. Ich wollte auch keinesfalls eine Fix-und-Fertig-Lösung. Hab mich nur gefragt, ob jemand vielleicht etwas in der Art schon herumliegen hat.
Letztn Endes habe ich es na klar auch schon selber gebastelt, jedoch war in der Formel wohl noch ein Bug. Aber ich habe hier von Euch sehr hilfreiche Tipps bekommen.
Also danke schonmal
Lol. Alles gut. Ich wollte auch keinesfalls eine Fix-und-Fertig-Lösung. Hab mich nur gefragt, ob jemand vielleicht etwas in der Art schon herumliegen hat.
Letztn Endes habe ich es na klar auch schon selber gebastelt, jedoch war in der Formel wohl noch ein Bug. Aber ich habe hier von Euch sehr hilfreiche Tipps bekommen.
Also danke schonmal
Falls du rausfindest, wo dein Denkfehler war, sag gerne Bescheid. Ich hab einfach darauf vertraut, dass das Geld auf dem Girokonto reicht
oxident Aber entwickeln musst du natürlich selber, schließlich sind wir hier die Finanzselbermacher
Keineswegs muß er die Formel selbst entwickeln. Einmal steht sie in meinem Beitrag ja praktisch schon drin, zum zweiten habe ich hier im Forum ja schon einmal ein passendes Excelblatt gepostet.
Was ist eigentlich Dein Beitrag zur Sache?
Keineswegs muß er die Formel selbst entwickeln. Einmal steht sie in meinem Beitrag ja praktisch schon drin, zum zweiten habe ich hier im Forum ja schon einmal ein passendes Excelblatt gepostet.
Was ist eigentlich Dein Beitrag zur Sache?
Ein halbgarer Link zum Selberlesen. Aber hätte ich die Formel schon, hätte ich sie einfach unter seine Frage gepostet und der Thread wäre erledigt gewesen ☑️ Mache ich dann nächstes Mal!
Ein halbgarer Link zum Selberlesen. Aber hätte ich die Formel schon, hätte ich sie einfach unter seine Frage gepostet und der Thread wäre erledigt gewesen ☑️ Mache ich dann nächstes Mal!
Wer Grundfunktionen von Excel beherrscht und über Fähigkeiten des verstehenden Lesens verfügt, kann sich solch ein Tabellenblatt selbst entwickeln. Außerdem gab es dazu schon hinreichend Beiträge in der Hochzeit des Themas VAP. Wer sucht, der findet.
Wer Grundfunktionen von Excel beherrscht und über Fähigkeiten des verstehenden Lesens verfügt, kann sich solch ein Tabellenblatt selbst entwickeln. Außerdem gab es dazu schon hinreichend Beiträge in der Hochzeit des Themas VAP. Wer sucht, der findet.
Ja. Wäre ja auch langweilig, wenn kurze und konkrete Fragen kurz und konkret beantwortet würden. Dafür ist so ein Forum wohl nicht da.
Ja. Wäre ja auch langweilig, wenn kurze und konkrete Fragen kurz und konkret beantwortet würden. Dafür ist so ein Forum wohl nicht da.
Du wirst es nicht glauben, man braucht ein paar Zellen und Spalten für die diversen Werte zur Folgeverarbeitung. Und zur Transparenz ggf. die Berechnung von Zwischenschritten. Ist also nicht einfach eine Formel in einer Zelle.
Der TE hätte seine Tabelle zur Verfügung stellen können. Da wäre ihm mit Sicherheit schnell geholfen worden. So aber sieht es nach zu großer Langeweile aus, sich mal selbst auf die Suche zu machen bzw. AWs Text umzusetzen.
ika Warum sollte ich das nicht glauben?