Hallo,
wenn man Aktien verkauft hat, muss man die unbedingt in der Steuererklärung angeben?
Ich bekomme von der Bank immer ein Schreiben wo das ja bereits an das FA abgeführt wird.
Hallo,
wenn man Aktien verkauft hat, muss man die unbedingt in der Steuererklärung angeben?
Ich bekomme von der Bank immer ein Schreiben wo das ja bereits an das FA abgeführt wird.
Wenn es einen deutsche Bank ist, dann zieht sie automatisch die Steuern ein. Du musst also nix angeben in der Steuererklärung. Es sei denn du willst die Steuern zurück haben, weil du noch einen offenen Sparerpauschbetrag hast.
Das Problem ist, ich hab ja 2024 Abgeltungssteuern bezahlt, weil der Verlustverrechungstopf von 2023 auf Null gesetzt wurde.
Ich habe ja diesen Freibetrag.
Nur mal zum Verständnis.
Wenn ich im Jahr 400€ Dividenden bekomme liegt das ja innerhalb des Freibetrages unter dem Freibetrag.
Wenn ich im Jahr 4000€ an Dividenden bekomme zahle ich ja auf die 3000€ Steuern.
In welchem Fall kann man sich denn was wiederholen bzw. wann würde sich das lohnen anzugeben.
Meine Bank übermittelt automatisch die Steuern.
Du kannst dir Steuern wieder holen, wenn du keinen Freistellungsauftrag an deine Bank gestellt hast. Hast du einen Freistellungsauftrag gestellt?
ja habe ich gestellt. das verrechnet meine Bank auch. Gut dann muss man das nicht angeben.
Mich würde interessieren wie sieht das bei einer Verlustrechnung aus.
Als Beispiel 2005 für 10 aktien für 5000€ gekauft und 2024 für 2000 verkauft. Dann hat man ja einen Verlust oder?
Wenn man Aktien verkauft hat, muss man die unbedingt in der Steuererklärung angeben?
Nein, ohnehin nicht. Wie sollte man Aktien in der Steuererklärung angeben können?
Ich bekomme von der Bank immer ein Schreiben wo das ja bereits an das FA abgeführt wird.
Es ist hilfreich, wenn Du Dich mit diesem Schreiben beschäftigst, bis Du verstehst, was dort geschrieben steht.
Du kannst es hilfsweise anonymisiert hier hochladen (vorzugsweise gescannt, nicht abphotographiert), dann findet sich sicher einer, der Dir das erläutert.
Das Problem ist, ich hab ja 2024 Abgeltungssteuern bezahlt, weil der Verlustverrechnungstopf von 2023 auf Null gesetzt wurde.
Wieso antwortet POKKETT in der Ich-Form auf eine Frage, die Hansisolo gestellt worden ist? Handelt es sich hierbei um Sockenpuppen der gleichen Person?
Ja, [ich habe einen Freistellungsauftrag] gestellt. Das verrechnet meine Bank auch. Gut, dann muss man das nicht angeben.
Mich würde interessieren wie sieht das bei einer Verlustrechnung aus.
Als Beispiel 2005 für 10 Aktien für 5000€ gekauft und 2024 für 2000 verkauft. Dann hat man ja einen Verlust oder?
Man kann Deine Fragen mit den wenigen Informationen, die Du bereitstellst, nicht seriös beantworten.
hallo sorry und nein ich bin nicht Pokkett.
Als beispiel:
Veräußerungsgewinn: 2500€
Bemessungsgrundlage für die Kapitalsteuer: 2500€
Verrechnterter Sparpauschalbetrag: 1000€
Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer: 1500€
Steuern: Soli/kapital 386€
Die 386€ an Steuern werden ja auch gleich übermittelt und abgezogen.
Muss man das dann in der Steuererklärung angeben? Mir wurde mal gesagt nein.
Als Beispiel:
Beispiele sind uninteressant. Dich interessiert kein Beispiel, sondern wie es in Deinem speziellen Fall ist. Das läßt sich aber nur beurteilen, wenn man Deinen Fall vollständig kennt. Jede Information, die Du aus falsch verstandenem Datenschutz zurückhältst, verschlechtert die Qualität der Antwort.
Wenn ein eventuell gestellter Freistellungsauftrag korrekt ist und die Bank Abgeltungsteuer einbehält, dann ist die fällige Steuer korrekt bezahlt oder überzahlt. Du bist dann nicht verpflichtet, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben.
Ich gebe meine Kapitalerträge legal schon viele Jahre nicht mehr an.
Es kann aber sein, daß Du die Steuer überzahlst, weil Du irgendwas zu Deinen Gunsten vergessen hast. Ob das der Fall ist, kann man aber nur beurteilen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.
Wenn alle Kapitalerträge direkt durch die Bank versteuert wurden, brauchst du die Anlage KAP nicht ausfüllen.
Du musst die Anlage KAP ausfüllen bei:
- ausländischen unversteuerten Kapitalerträgen
- in Summe zu hohen Freistellungsauträgen (was man vermeiden sollte)
Du solltest sie ausfüllen, wenn du eine Steuererstattung erwartest, z.B.
- nicht ausgeschöpfter Freistellungsaustrag
-Günstigerprüfung ggf. erfolgreich