Aktien in der Steuererklärung angeben?

  • Hallo,

    wenn man Aktien verkauft hat, muss man die unbedingt in der Steuererklärung angeben?

    Ich bekomme von der Bank immer ein Schreiben wo das ja bereits an das FA abgeführt wird.

  • Wenn es einen deutsche Bank ist, dann zieht sie automatisch die Steuern ein. Du musst also nix angeben in der Steuererklärung. Es sei denn du willst die Steuern zurück haben, weil du noch einen offenen Sparerpauschbetrag hast.

  • Ich habe ja diesen Freibetrag.

    Nur mal zum Verständnis.

    Wenn ich im Jahr 400€ Dividenden bekomme liegt das ja innerhalb des Freibetrages unter dem Freibetrag.

    Wenn ich im Jahr 4000€ an Dividenden bekomme zahle ich ja auf die 3000€ Steuern.


    In welchem Fall kann man sich denn was wiederholen bzw. wann würde sich das lohnen anzugeben.

    Meine Bank übermittelt automatisch die Steuern.

  • ja habe ich gestellt. das verrechnet meine Bank auch. Gut dann muss man das nicht angeben.

    Mich würde interessieren wie sieht das bei einer Verlustrechnung aus.

    Als Beispiel 2005 für 10 aktien für 5000€ gekauft und 2024 für 2000 verkauft. Dann hat man ja einen Verlust oder?

  • Wenn man Aktien verkauft hat, muss man die unbedingt in der Steuererklärung angeben?

    Nein, ohnehin nicht. Wie sollte man Aktien in der Steuererklärung angeben können?

    Ich bekomme von der Bank immer ein Schreiben wo das ja bereits an das FA abgeführt wird.

    Es ist hilfreich, wenn Du Dich mit diesem Schreiben beschäftigst, bis Du verstehst, was dort geschrieben steht.

    Du kannst es hilfsweise anonymisiert hier hochladen (vorzugsweise gescannt, nicht abphotographiert), dann findet sich sicher einer, der Dir das erläutert.

    Das Problem ist, ich hab ja 2024 Abgeltungssteuern bezahlt, weil der Verlustverrechnungstopf von 2023 auf Null gesetzt wurde.

    Wieso antwortet POKKETT in der Ich-Form auf eine Frage, die Hansisolo gestellt worden ist? Handelt es sich hierbei um Sockenpuppen der gleichen Person?

    Ja, [ich habe einen Freistellungsauftrag] gestellt. Das verrechnet meine Bank auch. Gut, dann muss man das nicht angeben.

    Mich würde interessieren wie sieht das bei einer Verlustrechnung aus.

    Als Beispiel 2005 für 10 Aktien für 5000€ gekauft und 2024 für 2000 verkauft. Dann hat man ja einen Verlust oder?

    Man kann Deine Fragen mit den wenigen Informationen, die Du bereitstellst, nicht seriös beantworten.

  • hallo sorry und nein ich bin nicht Pokkett.

    Als beispiel:

    Veräußerungsgewinn: 2500€
    Bemessungsgrundlage für die Kapitalsteuer: 2500€
    Verrechnterter Sparpauschalbetrag: 1000€
    Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer: 1500€

    Steuern: Soli/kapital 386€

    Die 386€ an Steuern werden ja auch gleich übermittelt und abgezogen.

    Muss man das dann in der Steuererklärung angeben? Mir wurde mal gesagt nein.

  • Als Beispiel:

    Beispiele sind uninteressant. Dich interessiert kein Beispiel, sondern wie es in Deinem speziellen Fall ist. Das läßt sich aber nur beurteilen, wenn man Deinen Fall vollständig kennt. Jede Information, die Du aus falsch verstandenem Datenschutz zurückhältst, verschlechtert die Qualität der Antwort.

    Wenn ein eventuell gestellter Freistellungsauftrag korrekt ist und die Bank Abgeltungsteuer einbehält, dann ist die fällige Steuer korrekt bezahlt oder überzahlt. Du bist dann nicht verpflichtet, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben.

    Ich gebe meine Kapitalerträge legal schon viele Jahre nicht mehr an.

    Es kann aber sein, daß Du die Steuer überzahlst, weil Du irgendwas zu Deinen Gunsten vergessen hast. Ob das der Fall ist, kann man aber nur beurteilen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.

  • Wenn alle Kapitalerträge direkt durch die Bank versteuert wurden, brauchst du die Anlage KAP nicht ausfüllen.

    Du musst die Anlage KAP ausfüllen bei:

    - ausländischen unversteuerten Kapitalerträgen

    - in Summe zu hohen Freistellungsauträgen (was man vermeiden sollte)


    Du solltest sie ausfüllen, wenn du eine Steuererstattung erwartest, z.B.

    - nicht ausgeschöpfter Freistellungsaustrag

    -Günstigerprüfung ggf. erfolgreich

  • Katti.diba

    du schreibst "Günstigerprüfung ggf. erfolgreich".

    Ich war immer der Meinung, das wenn ich die KAP ausfülle und die Günstigerprüfung ergibt, das ohne ausfüllen der KAP es günstiger wäre, die KAP-Anlage dann nicht berücksichtigt würde. Lag ich da die ganzen Jahre falsch?

    Habe nämlich aktuell folgendes Szenario:

    - Freistellungsauftrag bei 1 Bank

    - Freistellungsauftrag kpl. ausgeschöft.

    - mehrere Broker, wo immer gleich die KAP und der Soli mit jeder Abrechnung abgezogen wurde.

    Alle Steuerbescheinigungen der Broker/Banken zusammengerechnet und in der Anlage KAP eingetragen.

    Mit einer ausgefüllten Anlage KAP müsste ich 8€ mehr Steuern bezahlen als ohne eine ausgefüllte Anlage KAP.

    Da ich ja bereits alle Steuern direkt bei den Brokern/Banken beglichen habe, werde ich daher die Anlage KAP nicht abgeben.

    Was ich jedoch nicht verstehe, was bewirkt dann eigentlich die Günstigerprüfung bzw. welche Funktion hat dann diese?

    Gruß

  • Boersenfeger

    ich bin seit Jahren geschieden. Also Stkl. 1.

    Ist dein persönlicher Steuersatz günstiger als der pauschale Abgeltungssatz plus SoZi plus ggf. Kirchensteuer = Günstigerprüfung

    ??? Weiß ich nicht. Daher war ich der Meinung ich gebe einmal alles an und die prüfen was günstiger für mich wäre. Sprich, wenn es günstiger ist mit Anlage KAP, dann wird dies genommen und wenn günstiger ohne Anlage KAP, wird diese verworfen.

    Gruß

  • Ich war immer der Meinung, dass, wenn ich die KAP ausfülle und die Günstigerprüfung ergibt, dass ohne ausfüllen der KAP es günstiger wäre, die KAP-Anlage dann nicht berücksichtigt würde. Lag ich da die ganzen Jahre falsch?

    Du lagst die ganzen Jahre richtig.

    Habe nämlich aktuell folgendes Szenario:

    - Freistellungsauftrag [bei 1 Bank] komplett ausgeschöpft.

    - mehrere Broker, wo immer gleich die KAP und der Soli mit jeder Abrechnung abgezogen wurde.

    Alle Steuerbescheinigungen der Broker/Banken zusammengerechnet und in der Anlage KAP eingetragen.

    Mit einer ausgefüllten Anlage KAP müsste ich 8€ mehr Steuern bezahlen als ohne eine ausgefüllte Anlage KAP.

    Nein :)

    Da ich ja bereits alle Steuern direkt bei den Brokern/Banken beglichen habe, werde ich daher die Anlage KAP nicht abgeben.

    Was ich jedoch nicht verstehe, was bewirkt dann eigentlich die Günstigerprüfung bzw. welche Funktion hat dann diese?

    Es gibt im Steuerrecht mehrere Günstigerprüfungen. Im vorliegenden Fall geht es um die Günstigerprüfung bei den Kapitalerträgen.

    Du hast bei Kapitalerträgen zwei Optionen: Du kannst sie pauschal von Deiner Bank besteuern lassen (Abgeltungsteuer). Damit ist die Versteuerung prinzipiell erledigt, Du zahlst dann pauschal 25% Steuer + SoLi+ggf. Kirchensteuer darauf.

    Du kannst die Kapitaleinkünfte aber auch "normal" versteuern, also etwa so, als ob diese Überstundenentgelte wären.

    Wenn Du in Deinem normalen Beruf wenig Geld verdienst, ist die zweite Möglichkeit für Dich günstiger, wenngleich der Unterschied meistens nicht besonders groß ist.

    Nur mal als Beispiel: Wenn Du 20.000 € zu versteuerndes Einkommen hast (nicht Bruttoeinkommen!), dann ist die Regelbesteuerung bis etwa 8000 €/a Kapitaleinkünfte günstiger als die Abgeltungsteuer.

    Wenn Du möchtest, daß das Finanzamt das berücksichtigt, reichst Du die Anlage KAP mit ein, kreuzt vielleicht das Kästchen "Günstigerprüfung" an, dann berücksichtigt das Finanzamt das.

    Wenn Du schon im Vorfeld ausgerechnet hast, daß Dir das nichts bringt, kannst Du Dir das natürlich sparen.

  • Nachtrag:

    Nach der Prüfung in Elster steht in den PDFs folgendes

    Steuer ohne KAP 278,00€
    -------------------------------------
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung bezogen auf das zu versteuernde Einkommen beträgt 18,74 %.
          
    Steuer mit KAP 285,43€
    ----------------------------------
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung bezogen auf das zu versteuernde Einkommen beträgt 18,74 %.

    ???
    Versteh ich nicht. 2x die identische Steuerbelastung, jedoch unterschiedliche Beträge an Steuern die ich zu zahlen hätte. Sind zwar nur ca. 7,00€, jedoch würde ich gerne die Funktion der Günstigerpüfung verstehen.

    Gruß

  • Achim Weiss

    danke deiner Korrektur meines Beitrags. Habe es leider nicht so schön und im Detail formuliert, wie du es nachgebessert hast. Inhaltlich 100% was ich damit aussagen wollte.

    Also nehme ich für mich mit, ich fülle einmal die KAP in Elster aus, nutze die Funktion "Prüfen und Steuer berechnen" -> speichere mir die PDF ab -> lösche die Anlage KAP und prüfe das Ergebnis erneut. Vergleich danach meine zu zahlende Steuer und entscheide dann, welche Variante ich wähle :)

    Vorrausgesetzt, ich bin nicht dazu verpflichtet die Anlage KAP abzugeben, sondern nur freiwillig.

    Danke zusammen.

    Gruß

    Nachtrag: Habe eigentlich generell immer die Häkchen bei "Günstigerprüfung" gesetzt.