Hallo,
gerade ist mein Renten-(änderungs)-bescheid hereingeflattert. Erfreulich, die Rente erhöht sich. Es war auch klar, der für alle um 0,2 Prozentpunkte ab 01.01.2025 erhöhte Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ab Juli abgezogen, auch rückwirkend ab Januar. Erstaunt bin ich allerdings, dass auch für die erste Jahreshälfte die ab Juli geltende Rentenhöhe als Berechnungsbasis genommen wird. Inzwischen habe ich auch gelesen, dass macht die DRV bei allen Rentnern so.
Je nach Rentenhöhe kommt so eine einmalige Mehrzahlung gegenüber dem Abzug gleich ab Januar von ca. 10-25 Euro heraus. Keine Summe, für die sich ein großer Aufwand lohnt und die chronisch klammen Pflegeversicherungen brauchen sicherlich die 2-300 Mio. dringend. Allerdings, mein Rechtsempfinden ist doch deutlich gestört.
Insofern die Frage an die Spezialisten: Gibt es zu diesem Vorgehen irgendwo eine Rechtsverordnung oder macht das die GRV kraft ihrer Wassersuppe?
Gruß Pumphut