Bitte Hilfe zum Thema Steuerklassen in Elternzeit

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit 3 Tagen Vater. So sehr ich mich auch darüber freue, so sehr treibt mich das Thema der zukünftigen Steuererklärung in den Wahnsinn.
    ich hoffe mir kann jemand helfen:

    Bislang haben meine Frau und ich gleich viel verdient. Wir waren beide in Steuerklasse IV und auch getrennt veranlagt.
    Jetzt geht meine Frau für 2 Jahre in Elternzeit.
    Ich habe nun einen Steuerklassenwechsel in III für mich und in V für meine Frau beantragt. Weil ich dachte, das macht man so.
    Nun habe ich durch weitere Recherche erfahren, dass man dadurch mit einer größeren Nachzahlung am Jahresende zu rechnen hat. Insbesondere im ersten Jahr des Wechsels.
    Wäre es sinnvoller, meine Frau und ich würden in Steuerklasse IV mit Faktor wechseln? Soweit ich verstanden habe, hat man dadurch monatlich zwar weniger Netto, aber dafür später kaum Nachzahlung. Diese Option hört sich für mich deutlich attraktiver an.

    Zweite Frage:
    Ich hatte mir das Formular zum Steuerklassenwechsel in IV mit Faktor auf Elster bereits angesehen. Dort muss ich für jeden Partner das voraussichtliche Jahresbrutto angeben. Was trage ich denn dann bei meiner Frau ein? 0 Euro?
    Sie erhält ja vorerst nur Elterngeld.

    Viele Grüße

  • Kater.Ka 10. August 2025 um 21:19

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Richtig oder falsch gibt es bei Steuerklassen nicht.

    Der grösste Effekt ist, dass man sich zwischen einem laufend höheren Netto mit einer ggf. höheren Nachforderung und einem niedrigeren laufenden Netto mit ggf. einer Erstattung entscheiden kann. Was als besser angesehen wird ist typabhängig.

    Falls Ihr in 3/5 bleibt, dann solltet Ihr beachten, dass Deine Frau durch die hohen laufenden Abzüge den Eindruck gewinnen könnte, dass sich die Arbeit gar nicht lohnt. Bei 4/4 (mit oder ohne Faktor) entsteht der Eindruck nicht so leicht.

  • Falls Ihr in 3/5 bleibt, dann solltet Ihr beachten, dass Deine Frau durch die hohen laufenden Abzüge den Eindruck gewinnen könnte, dass sich die Arbeit gar nicht lohnt. Bei 4/4 (mit oder ohne Faktor) entsteht der Eindruck nicht so leicht.

    Genau aus diesem Grund haben wir (keine Kinder) damals nach der Hochzeit 4/4 gewählt und freuen uns über eine schöne Erstattung.

    Drei! Tage nach der Geburt hätte ich allerdings andere Dinge im Kopf als Steuerklassen...

  • Zunächst einmal Glückwünsch zum Nachwuchs. Kinder sind das wunderschönste, was dir regelmäßig die Nerven rauben kann, nur um dir 10 Sekunden später den schönsten Momente deines bisherigen Lebens zu bescheren.

    IV/IV Faktor würde bei euch wohl das gleiche ergeben, wie III/V. Daher macht der Wechsel nicht so viel Sinn zu diesem Zeitpunkt.

    Ansonsten ist es, wie Referat Janders schon geschrieben hat, eine Typenfrage. Wenn dein Frau nicht arbeitet, dann macht III/V erstmal durchaus Sinn und die Nachzahlung sollte sich im Rahmen halten. Lediglich das Elterngeld wird durch den Progressionsborbehalt dazu führen, dass es zu Nachzahlungen kommen dürfte, sofern nicht entsprechend hohe Werbungskosten vorhanden sind.

    Wir persönlich haben uns zwischendurch nach der Geburt von Kind Nr. 1 für III/V entschieden, allerdings mit Blick auf das Elterngeld für Kind Nr. 2. Da hat meine Frau dann in Teilzeit gearbeitet und war in III, was uns am Ende ein deutliches Plus an Elterngeld gebracht hat. Ansonsten fahren wir auch mit IV/IV und zahlen aus der Steuererstattung immer unseren Urlaub.

    Drei! Tage nach der Geburt hätte ich allerdings andere Dinge im Kopf als Steuerklassen...

    Also mein wichtigstes Problem zu dem Zeitpunkt war, wie ich die Windeln wechsel und den Schlafmangel verkraftet ;)

  • Während der Elternzeit meiner Frau, hatten wir 3/5 und haben nie nachzahlen müssen?? Aber vielleicht waren wir auch zu arm :/

    Zum einen ist die "Gefahr" der Nachzahlung am höchsten, wenn eine Lohnersatzleistung bezogen wird, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Also in der Regel beim Bezug von Elterngeld. Sobald das Elterngeld durch ist, ein Partner aber in Elternzeit komplett zu Hause bleibt, dürfte es eher nicht zur Nachzahlung kommen.

    Zum anderen: Hast du Werbungskosten deutlich über der Werbungskostenpauschale? Damit drückt man das zvE ja wieder und man muss unterm Strich nichts (oder weniger) nachzahlen. Dein Arbeitgeber rechnet ja nur mit der Pauschale (außer, du hast einen anderen Freibetrag eintragen lassen), wodurch du erstmal zu viel vorauszahlst.

  • Wir persönlich haben uns zwischendurch nach der Geburt von Kind Nr. 1 für III/V entschieden, allerdings mit Blick auf das Elterngeld für Kind Nr. 2. Da hat meine Frau dann in Teilzeit gearbeitet und war in III, was uns am Ende ein deutliches Plus an Elterngeld gebracht hat. Ansonsten fahren wir auch mit IV/IV und zahlen aus der Steuererstattung immer unseren Urlaub.

    Genau das!

  • Falls Ihr in 3/5 bleibt, dann solltet Ihr beachten, dass Deine Frau durch die hohen laufenden Abzüge den Eindruck gewinnen könnte, dass sich die Arbeit gar nicht lohnt. Bei 4/4 (mit oder ohne Faktor) entsteht der Eindruck nicht so leicht.

    Meine Frau arbeitet ja vorerst gar nicht mehr, hat also auch kein Netto. Sie bleibt zu Hause und bezieht Elterngeld.

    Diesen Rechner verstehe ich nicht, da ich für Ehepartner 2 zwingend ein Jahresbrutto angeben muss, meine Frau aber wie oben beschrieben, nicht mehr arbeitet.

  • Diesen Rechner verstehe ich nicht, da ich für Ehepartner 2 zwingend ein Jahresbrutto angeben muss, meine Frau aber wie oben beschrieben, nicht mehr arbeitet.

    Dann würde ich einfach 1 € bei Deiner Frau eintragen im Rechner, ob jetzt 0 € oder 1 € dürfte da nicht viel ausmachen:S

    Aber wenn deine Frau kein zu verteuerndes Einkommen hat, entweder Steuerklasse III/V wählen oder IV mit Faktor, dürfte auf das gleiche herauslaufen?! Es sei denn ich stehe total neben mir ....

  • Dann würde ich einfach 1 € bei Deiner Frau eintragen im Rechner, ob jetzt 0 € oder 1 € dürfte da nicht viel ausmachen:S

    Aber wenn deine Frau kein zu verteuerndes Einkommen hat, entweder Steuerklasse III/V wählen oder IV mit Faktor, dürfte auf das gleiche herauslaufen?! Es sei denn ich stehe total neben mir ....

    Es gibt auch Rechner die den Progressionsvorbehalt (z.B Elterngeld) berücksichtigen:

    Lohnsteuer kompakt: Einkommensteuer-Veranlagungsrechner
    Ehegatten können steuerlich zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung für Ehegatten (früher: Getrennte Veranlagung) wählen. Welcher…
    www.lohnsteuer-kompakt.de

    Die liefern aber nur die Einkommensteuer. Wie hoch die Nachzahlung wird kann man dann aber abschätzen, wenn man die Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung mit dem Lohnsteuerabzug bei z.B. III/V vergleicht (mit dem bereits verlinkten Rechner).