Von Gemeinschaftsdepot auf Einzeldepot umschichten: Schenkung, Erbe ... auf was muss ich achten?

  • Hallo zusammen,
    ich bin seit einiger Zeit dabei die Anlagen meiner Eltern etwas zu organisieren.

    Aktuell geht es um das Vorhaben, von einem Gemeinschaftsdepot meiner Eltern Geld zu einem Konto bei Trade Republic umzuschichten (Tagesgeld dort mitnehmen).

    Das Trade Konto läuft nur auf meine Mutter (geht ja nur einzeln dort).


    Meine Frage: Wenn ich das Geld nun von den Eheleuten zu nur einem Eheteil übertrage, zählt das ja als Schenkung. Das ist erst einmal unbedenklich, da nicht steuerpflichtig (Freibetrag von 500k).

    Wenn aber irgendwann (in den nächsten 10 Jahren) der Fall eintreten würde, dass mein Vater stirbt, dann wäre ja meine Mutter Erbende.

    In diesem Fall würde die genannte Schenkung ja auf den Erbanteil drauf gerechnet werden und man würde sich möglicherweise über den Steuerfreibetrag katapultieren, oder? Oder verstehe ich da etwas falsch?

    Wie wird ein Gemeinschaftsdepot grundsätzlich vererbt? Geht man davon aus, dass der halbe Teil bereits einem Ehepartner gehört und dieser somit nicht in die Erbmasse mit reinzählt?


    Vielen Dank euch!

  • Warum nicht zwei Depots eröffnen, eines pro Elternteil, und beide mit gleich viel Geld ausstatten?

    Klappt das denn bei den Amateuren von Trade Republic ? Von einem Gemeinschaftskonto ? Naja…

    Und dann hat Achim Weiss sicherlich was zu dieser deutschen „Schenkungsteuerangst“ zu sagen.
    Trade Republic ist nicht zu empfehlen.

  • Warum nicht zwei Depots eröffnen, eines pro Elternteil, und beide mit gleich viel Geld ausstatten?

    Du meinst beiden ein Trade Konto machen (wie gesagt, meine Mutter hat da bereits eines) und dann das Geld, das vom Gemeinschaftsdepot abgehen soll (ist nicht das komplette Geld was dort liegt) zu gleichen Teilen auf die beiden Trade Depots übertragen?

  • Bin generell nicht so von den Gebühren bei ING angetan. Hätte dieses Geld gerne etwas schneller und kostengünstig verfügbar.


    Gehe ich mit der Annahme im ersten Post richtig, was das Szenario in der Zukunft angeht...? Wenn ich mir anschaue, dass mich hier keiner korrigiert hat

  • Also sollte ich definitiv aufpassen damit die Schenkung nicht später in die Erbmasse einfließt dann?


    Werden Gemeinschaftsdepots bei einem Tod des Ehegatten nur halb vererbt, weil der andere Teil eh schon dem noch lebenden Partner zugerechnet wird?