Hi allerseits,
Situation: Partner 1 ist gesetzlich pflichtversichert. Partner 2 ist freiwillig gesetzlich versichert - beide bei der gleichen Krankenkasse. Sie erwarten Nachwuchs und gehen in Elternzeit. Meine Frage ist nun, wann Partner 2 sich selbst versichern muss (selbst Beiträge zahlen) - und wann Beitragsfreiheit gilt, z.B. durch die Aufnahme in der Familienversicherung von Partner 1.
Muss Partner 2 in folgenden Konstellationen Krankenkassenbeiträge zahlen?
- Partner 1 = Mutterschutz (Mutterschutzgeld), Partner 2 = Elternzeit (Basiselterngeld) - jeweils ohne weiteres Einkommen.
- Partner 1 = Elternzeit (Elterngeld Plus), Partner 2 = Elternzeit (Basiselterngeld) - jeweils ohne weiteres Einkommen.
- Partner 1 = keine Elternzeit, normale nicht-selbstständige Arbeit, Partner 2 = Elternzeit (Elterngeld Plus) ohne weiteres Einkommen.
Und, Bonusfrage: Bei Kündigung/Jobwechsel ist man einen Monat nachversichert. Gilt das auch für eine einmonatige Elternzeit, sodass keine Beiträge gezahlt oder ein Wechsel in die Familienversicherung vorgenommen werden muss?
Vielen Dank!