Krankenversicherung in Elternzeit ohne Elternzeit

  • Liebe Finanztip Community,


    die gute und schöne Nachricht zuerst: meine Frau und ich bekommen ein Baby. Leider kann uns weder die Krankenkasse noch der Arbeitgeber weiterhelfen was genau das für die Krankenkassenbeiträge bedeutet (Details siehe unten). Wie sieht ihr die folgende Thematik?


    Die Situation ist folgende:

    - Meine Frau und ich sind verheiratet und beide freiwillig gesetzlich versichert (bei unterschiedlichen Krankenkassen)

    - Wir liegen über der seit letzten Jahr verringerte Einkommensschwelle für das Elterngeld und werden somit kein Elterngeld erhalten

    - Meine Frau wird trotzdem Elternzeit nehmen und mein Gehalt ist somit die einzige Einkommensquelle .

    Was wir jetzt nicht wissen (unser Problem):


    Fällt meine Frau ab dem Monat in dem sie in Elternzeit geht von der freiwilligen gesetzlichen KV unmittelbar zurück in die gesetzliche Pflicht-KV? Falls ja würde das dann bedeuten, dass sie während ihrer Elternzeit keine Beiträge zahlen muss (unabhängig vom Elterngeld)? Finanztip geht hier grob darauf ein: https://www.finanztip.de/krank…nversicherung-elternzeit/

    Oder


    Ist es besser meine Frau ab dem Monat in dem sie in Elternzeit geht in meiner Krankenkasse mit als Familienversicherung aufzunehmen? Geht das überhaupt auf monatlicher Basis bzw. auch dann wenn sie in den Vormonaten über der 535€-Schwelle lag und erst am dem Monat der Elternzeit nicht mehr?


    Danke für jede Hilfe und Viele Grüße aus München
    Chri270691

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es ist mir völlig unerklärlich, warum die beiden gesetzlichen Krankenkassen dir und deiner Fraudiesen einfachen Sachverhalt nicht erläutern können.


    Mit wem hast du da gesprochen?

    Ich frage deshalb, weil es einfach nicht sein kann, dass bei Krankenkassen die Situation nicht beurteilen können.


    In jeder gesetzlichen Krankenkasse gibt es eine Fachabteilung, die sehr gut und kompetent Auskunft geben kann.

    Lasse dich einfach verbinden beziehungsweise lasse dich zurückrufen.


    Auch kannst du die konkrete Fragestellung schriftlich an die Fachabteilung einreichen.


    Da ich sehr viel mit gesetzlichen Krankenkassen zu tun hatte, würde mich interessieren, um welche beiden Krankenkassen es sich handelt.

  • Hallo.


    Wenn Deine Frau kein Einkommen hat, dann hält sie ja wohl die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung ein. Daher werden Frau und Kind dann bei Dir im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden.

  • Hallo.


    Wenn Deine Frau kein Einkommen hat, dann hält sie ja wohl die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung ein. Daher werden Frau und Kind dann bei Dir im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden.

    Falsch (bzw. nicht immer richtig).

    Das Einkommen des ebenfalls freiwillig versicherten Partners zählt bei der Berechnung mit, dementsprechend ist die Einkommensgrenze nicht immer unterschritten.



    und


    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Da solche Fälle natürlich für die Fachabteilungen der gesetzlichen Krankenkassen „das tägliche Brot“ sind, würde ich gerne die zwei Krankenkassen wissen, die angeblich nicht Auskunft geben können hierzu.

  • Der zweite Link beschreibt einen Sachverhalt, der hier nicht vorliegt und der erste Link spricht für den vorliegenden Sachverhalt nicht gegen meine Theorie.

  • Ich hätte auch gesagt, dass die beiden gesetzlichen Krankenkassen das wissen sollten ...


    Anbei mal ein Link, da sollte das eigentlich auf die verschiedenen Konstellationen runtergebrochen sein https://www.haufe.de/personal/…elternzeit_78_322434.html


    Wenn ich das richtig sehe, bleibt deine Frau freiwilliges Mitglied in der GKV und müsste die freiwilligen Beiträge leisten, hat aber das Recht in deine Familienversicherung zu wechseln ... und genau das würde ich an Euer Stelle machen.

  • Der zweite Link beschreibt einen Sachverhalt, der hier nicht vorliegt und der erste Link spricht für den vorliegenden Sachverhalt nicht gegen meine Theorie.

    Wieso passt der zweite Link nicht? Ich hätte das so verstanden...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Argh... Ich habe pflichtversichert gelesen...

    I see.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Danke euch schon mal für die Rückmeldungen und wie ihr schon sagt hätte ich auch erwartet, dass die Krankenkassen und weiterhelfen können (was leider nicht der Fall war).


    Ich will hier jetzt keine der beiden Krankenkassen anschwärzen - vielleicht hatten wir auch einfach Pech mit den Ansprechpartnern oder wir konnten am Telefon unser Anliegen nicht rüberbringen. Gefühlt war es auf jeden Fall immer so, dass stets eine Sichtweise beleuchtet wurde (Aussagen waren z.B.: "Familienversicherung müssten wir prüfen" oder "Sie können versichert bleiben aber wie das mit den Beitragen müssen sie mit dem Arbeitgeber klären").

    Vermutlich wird es sich letztlich auf eine Familienversicherung rauslaufen...

    Wie gesagt euch vorab schon mal Besten Dank und Viele Grüße

  • Ich will hier jetzt keine der beiden Krankenkassen anschwärzen - vielleicht hatten wir auch einfach Pech mit den Ansprechpartnern oder wir konnten am Telefon unser Anliegen nicht rüberbringen. Gefühlt war es auf jeden Fall immer so, dass stets eine Sichtweise beleuchtet wurde (Aussagen waren z.B.: "Familienversicherung müssten wir prüfen" oder "Sie können versichert bleiben aber wie das mit den Beitragen müssen sie mit dem Arbeitgeber klären").

    Gestattest Du, Chri270691, dass ich darauf etwas schmunzeln musste.

    Diese kässlichen Auskünfte erinnerten mich an den Grundschüler, der auf seine Antwort "9" als Ergebnis von "3 x 3?" vom Lehrer diesen Kommentar erhielt:
    "So sicher ist das nicht. Auf den ersten Blick käme deine "9" ja vielleicht in Frage, aber was ist, wenn die erste 3 nur eine aufgerundete oder vielleicht die zweite 3 in Wahrheit die rechte Hälfte einer 8 und damit eigentlich eine 4 ist? Da fragen wir am besten den Rektor oder noch eher den Hausmeister." :S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Also hier kurz unsere Erfahrungen, wobei wir damals auch Elterngeld bezogen hatten, jedoch nicht über den kompletten Zeitraum.

    Meine Frau und ich waren beide freiwillig gesetzlich versichert bei unterschiedlichen GKV. Da meine Frau theoretisch zu mir in die Familienversicherung hatte wechseln können, war sie während der Elternzeit beitragsfrei bei ihrer Versicherung versichert gewesen. Als sie dann wieder in Teilzeit arbeiten gegangen ist, ist sie automatisch in die Pflichtversicherung gerutscht, beim nächsten Nachwuchs wurde dann meines Wissens nach nicht mehr nachgefragt.