Übertragung Haus

  • Hallo zusammen,

    will Haus meiner Tochter notariell übertragen mit Nießbrauch zu meinen Gunsten. Meine Frage: habe ich über einen bestimmten Zeitraum eine Residenzpflicht oder kann ich das Haus vermieten und in meine ETWohnung einziehen?

    Danke für eine kurze Info.

  • Kater.Ka 21. August 2025 um 18:21

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Was hält denn die Tochter davon, dass ihr Eigentum vermietet wird? Letztlich hat sie nämlich mit einer Nießbrauch-Immobilie Kosten ohne Nutzen. Und lohnt es sich überhaupt, das Haus vorzeitig zu übertragen und mit Nießbrauch günstig zu rechnen, angesichts der Freibeträge?

  • Was hält denn die Tochter davon, dass ihr Eigentum vermietet wird? Letztlich hat sie nämlich mit einer Nießbrauch-Immobilie Kosten ohne Nutzen. Und lohnt es sich überhaupt, das Haus vorzeitig zu übertragen und mit Nießbrauch günstig zu rechnen, angesichts der Freibeträge?

    Dafür bekommt sie ja eine Immobilie...

    Die Frage der Kostentragung kann man ja regeln

  • Ich weiß, einem geschenkten Gaul...

    Aber manchmal sollte man das halt trotzdem tun. Eine Immobilie mit Nießbrauch bedeutet, dass die Tochter auf absehbare Zeit auf sämtlichen Kosten sitzenbleibt, ohne dafür Erträge zu bekommen. Mit Nießbrauch ist die Immobilie auch kaum verkäuflich (und das wäre sicherlich nicht im Sinn des TE). Da stellt sich schon die Frage, ob man das als Kind überhaupt will, ob man es sich leisten kann (Stichwort Familiengründung und eigene Immobilie) und ob es überhaupt nötig ist. Der einzige Vorteil des Nießbrauchs besteht darin, dass er den Wert der Schenkung mindert. Bei 400k Freibetrag sind viele Häuser in einem Bereich, in dem das gar nicht nötig ist. Und es gäbe ja auch die Möglichkeit, erstmal nur 50% zu verschenken.

  • Ich weiß, einem geschenkten Gaul...

    Aber manchmal sollte man das halt trotzdem tun. Eine Immobilie mit Nießbrauch bedeutet, dass die Tochter auf absehbare Zeit auf sämtlichen Kosten sitzenbleibt, ohne dafür Erträge zu bekommen. Mit Nießbrauch ist die Immobilie auch kaum verkäuflich (und das wäre sicherlich nicht im Sinn des TE). Da stellt sich schon die Frage, ob man das als Kind überhaupt will, ob man es sich leisten kann (Stichwort Familiengründung und eigene Immobilie) und ob es überhaupt nötig ist. Der einzige Vorteil des Nießbrauchs besteht darin, dass er den Wert der Schenkung mindert. Bei 400k Freibetrag sind viele Häuser in einem Bereich, in dem das gar nicht nötig ist. Und es gäbe ja auch die Möglichkeit, erstmal nur 50% zu verschenken.

    Sämtliche Kosten ist aber etwas übertrieben. Der Nießbraucher zahlt die gewöhnliche Unterhaltung der Sache und auch Grundsteuer usw. Darüber hinaus gehendes lässt sich separat regeln.

    Ein Vorteil besteht darin, dass das Grundvermögen vor einem eventuellen Zugriff durch das Sozialamt im Pflegefall gesichert wird. Eine gesellschaftliche bzw. moralische Wertung zu diesem Thema nehme ich ausdrücklich nicht vor.