Übertragung Haus

  • Hallo zusammen,

    will Haus meiner Tochter notariell übertragen mit Nießbrauch zu meinen Gunsten. Meine Frage: habe ich über einen bestimmten Zeitraum eine Residenzpflicht oder kann ich das Haus vermieten und in meine ETWohnung einziehen?

    Danke für eine kurze Info.

  • Kater.Ka 21. August 2025 um 18:21

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Was hält denn die Tochter davon, dass ihr Eigentum vermietet wird? Letztlich hat sie nämlich mit einer Nießbrauch-Immobilie Kosten ohne Nutzen. Und lohnt es sich überhaupt, das Haus vorzeitig zu übertragen und mit Nießbrauch günstig zu rechnen, angesichts der Freibeträge?

  • Was hält denn die Tochter davon, dass ihr Eigentum vermietet wird? Letztlich hat sie nämlich mit einer Nießbrauch-Immobilie Kosten ohne Nutzen. Und lohnt es sich überhaupt, das Haus vorzeitig zu übertragen und mit Nießbrauch günstig zu rechnen, angesichts der Freibeträge?

    Dafür bekommt sie ja eine Immobilie...

    Die Frage der Kostentragung kann man ja regeln

  • Ich weiß, einem geschenkten Gaul...

    Aber manchmal sollte man das halt trotzdem tun. Eine Immobilie mit Nießbrauch bedeutet, dass die Tochter auf absehbare Zeit auf sämtlichen Kosten sitzenbleibt, ohne dafür Erträge zu bekommen. Mit Nießbrauch ist die Immobilie auch kaum verkäuflich (und das wäre sicherlich nicht im Sinn des TE). Da stellt sich schon die Frage, ob man das als Kind überhaupt will, ob man es sich leisten kann (Stichwort Familiengründung und eigene Immobilie) und ob es überhaupt nötig ist. Der einzige Vorteil des Nießbrauchs besteht darin, dass er den Wert der Schenkung mindert. Bei 400k Freibetrag sind viele Häuser in einem Bereich, in dem das gar nicht nötig ist. Und es gäbe ja auch die Möglichkeit, erstmal nur 50% zu verschenken.

  • Ich weiß, einem geschenkten Gaul...

    Aber manchmal sollte man das halt trotzdem tun. Eine Immobilie mit Nießbrauch bedeutet, dass die Tochter auf absehbare Zeit auf sämtlichen Kosten sitzenbleibt, ohne dafür Erträge zu bekommen. Mit Nießbrauch ist die Immobilie auch kaum verkäuflich (und das wäre sicherlich nicht im Sinn des TE). Da stellt sich schon die Frage, ob man das als Kind überhaupt will, ob man es sich leisten kann (Stichwort Familiengründung und eigene Immobilie) und ob es überhaupt nötig ist. Der einzige Vorteil des Nießbrauchs besteht darin, dass er den Wert der Schenkung mindert. Bei 400k Freibetrag sind viele Häuser in einem Bereich, in dem das gar nicht nötig ist. Und es gäbe ja auch die Möglichkeit, erstmal nur 50% zu verschenken.

    Sämtliche Kosten ist aber etwas übertrieben. Der Nießbraucher zahlt die gewöhnliche Unterhaltung der Sache und auch Grundsteuer usw. Darüber hinaus gehendes lässt sich separat regeln.

    Ein Vorteil besteht darin, dass das Grundvermögen vor einem eventuellen Zugriff durch das Sozialamt im Pflegefall gesichert wird. Eine gesellschaftliche bzw. moralische Wertung zu diesem Thema nehme ich ausdrücklich nicht vor.

  • Ein Vorteil besteht darin, dass das Grundvermögen vor einem eventuellen Zugriff durch das Sozialamt im Pflegefall gesichert wird. Eine gesellschaftliche bzw. moralische Wertung zu diesem Thema nehme ich ausdrücklich nicht vor.

    Gerade bei Nießbrauch sehe ich gerade diesen Punkt nicht. Das Haus kann zwar im Fall einer Pflegebedürftigkeit nicht veräußert werden, aber durch den Nießbrauch ist eine Vermietung möglich. Mit diesen Einnahmen können dann die Pflegekosten (teilweisen) bezahlt werden. Und dementsprechend wird das Sozialamt auf eine Vermietung der Immobilie drängen.

  • Gerade bei Nießbrauch sehe ich gerade diesen Punkt nicht. Das Haus kann zwar im Fall einer Pflegebedürftigkeit nicht veräußert werden, aber durch den Nießbrauch ist eine Vermietung möglich. Mit diesen Einnahmen können dann die Pflegekosten (teilweisen) bezahlt werden. Und dementsprechend wird das Sozialamt auf eine Vermietung der Immobilie drängen.

    Ja, auf die Vermietung, aber nicht auf den Verkauf. Das ist ein gravierender Unterschied.

  • Eben nicht. Kleinkram trägt der Nießbraucher, große Reparaturen der Eigentümer. Typischerweise reden wir hier von einem Haus der 70er oder 80er, da kommen absehbar einige größere Sanierungen.

    Du hattest geschrieben, dass der Eigentümer sämtliche Kosten tragen muss, was einfach nicht stimmt. Siehe Unterhalt und Übernahme öffentlicher Lasten durch den Nießbraucher.

    Für alles weitere könnten gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Das ist dann aber Sache der Parteien und des Notars.

  • Ja, auf die Vermietung, aber nicht auf den Verkauf. Das ist ein gravierender Unterschied.

    Okay, es steht ggf. nicht sofort viel Geld zur Verfügung, sondern es kommt monatlich ein geringerer Betrag rein. Das kann sich natürlich für das Sozialamt lohnen (früher Pflegefall z.B. mit Anfang 60 und dann doch noch fast den 100. erlebt), wird es aber wohl in den meisten Fällen nicht.

    Aber wir sind uns vermutlich einig, dass es immer noch besser ist als "ich verschenke alles an meine Kinder, damit alle meine Kosten vom Sozialamt getragen werden", oder?

  • Du hattest geschrieben, dass der Eigentümer sämtliche Kosten tragen muss, was einfach nicht stimmt. Siehe Unterhalt und Übernahme öffentlicher Lasten durch den Nießbraucher.

    Die Grundsteuer kannst du eh rauskürzen. Die trägt im Zweifelsfall der Mieter. Sämtliche Kosten mag etwas verkürzt sein...aber Schönheitsreparaturen ala 1 Mal streichen sind nicht der Teil, der ins Geld geht. Das ist die neue Heizung, Dach, Fenster,...

    Für alles weitere könnten gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Das ist dann aber Sache der Parteien und des Notars.

    Das sollte der TE im Sinne der Fairness ggü. der Tochter auch übernehmen.

  • Wie alt bzw. in welchem Zustand ist denn das Haus? Bei Altbauten könnte bei Eigentümerwechsel eine Sanierungspflicht innerhalb von 2 Jahren anstehen. Bei Nießbrauch müsste in einem solchen Fall die Tochter die Kosten dafür tragen ohne Einnahmen und damit Abschreibungsmöglichkeiten zu haben.

  • Natürlich kann man vermieten und das Geld vereinnahmen bei Nießbrauch, sonst wäre es ja nur ein Wohnrecht.

    Ein Schenkungsvertrag kann diesbezüglich vollständig frei formuliert werden, wenn sich beide Parteien einig sind. Ich habe mein Elternhaus an den Sohn übertragen um die Freibeträge alle 10 Jahre zu nutzen. Damit das überhaupt ohne gravierende Steuerzahlungen geht (das Haus steht bei München), war eine doppelte Schenkung nötig: 50 Prozent an den Sohn, 50 an den Mann, Mann schenkt seine Hälfte weiter an Sohn. Zusätzlich war Nießbrauch nötig um den Wert zu drücken. Sprich, mein Sohn hat derzeit gar nichts vom Haus, dafür übernehme ich aber alle anfallenden Kosten wie kürzlich die Heizung oder neue Fenster, Haustüre. Weil er im Haus wohnt, muss er auch regulär Miete zahlen damt ich die Wohnung steuerlich absetzen kann. Ok, etwas günstiger ist es natürlich und er bekommt jetzt eine Klimaanlage für sein Dachgeschoss-Apartement, eine neue Küche hat er schon.

    Es gibt aber jede Menge Rückfallklauseln, wenn bei ihm das Leben aus dem Ruder laufen sollte in Punkto Straffälligkeit, Drogen, Insovenz und ähnliches. Letztlich könnte ich sogar das Haus verkaufen und den Gegenwert in einem Nießbrauchdepot halten. Alles einvernehmlich geregelt, es herrscht Vertragsfreiheit.