Grenzwerte für herauswachsende Kinder

  • Liebe Foristen,

    Ich habe so dunkel im Hinterkopf, dass man unter Umständen drauf zahlt, wenn Abkömmlinge ihr erstes Geld verdienen.

    Kann jemand von Euch Tipps geben, was beim ersten Einkommen der Kinder zu beachten ist? Gibt's da irgendwo eine Übersicht, ab welchem Zuverdienst z.B. das Kindergeld gestrichen wird, eine eigene Krankenversicherung fällig wird, und insbesondere wo die Grenzen liegen, an die ich womöglich mometan noch überhaupt nicht denke?

    Was empfehlt Ihr? Wie geht Ihr damit um?

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  • Gibt's da irgendwo eine Übersicht, ab welchem Zuverdienst z.B. das Kindergeld gestrichen wird, eine eigene Krankenversicherung fällig wird, und insbesondere wo die Grenzen liegen, an die ich womöglich mometan noch überhaupt nicht denke?

    Früher gab es komplizierte Regelungen und Rumrechnereien, wenn ein Kind in Ausbildung etwas verdiente.

    Das ist NICHT mehr so.

    Bis 25 wird für Kinder in Ausbildung Kindergeld gezahlt. Einkommen egal.

  • Ich meinte die Frage etwas ganzheitlicher: Alle Grenzen bzgl. Kindeseinkommen. Die Beispiele, die ich genannt hatte, sind mir einigermaßen klar. Aber da gab es z.B. auch eine Einkommensgrenze von 624€ im Jahr, die bei (auch qualifizierenden) Studentenjobs praktisch sofort hinderlich für Elternfinanzen wäre (https://www.haufe.de/steuern/finanz…164_564716.html), womit ich nicht gerechnet hätte und vielleicht gibt es mehr.

    • Hilfreichste Antwort

    Beim Kindergeld gibt's für die Erstausbildung keine Grenzen in Bezug auf Einkommen oder Zahl der nebenbei gearbeiteten Stunden. Bei einer Zweitausbildung hingegen dürfen nicht mehr als 20 Stunden gearbeitet werden.

    Bei der Krankenversicherung gibt es die Optionen der Familienmitversicherung oder der eigenen studentischen Versicherung. Bei ersterem darf man monatlich nicht mehr als 556 € verdienen und auch keinen sozialversicherungspflichtigen Job ausüben. Im Fall der studentischen Versicherung darf während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden gearbeitet werden, in den Semesterferien darfs auch mehr sein.

    Achtung: wer mehr als 26 Wochen pro Jahr über 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert für die Versicherung seinen Studentenstatus!

  • Ich finde es wirklich nett, dass hier verschiedene Foristys versuchen, zu helfen.

    Was „Schofs…“ eigentlich wollte, kam nie so richtig raus.
    Warum die 20jährige Tochter freiwillig KV ist, wurde auch nicht erwähnt.

  • Könnte man besser formulieren, ja. Eltern und Studentin sollten jedenfalls wissen, wo genau die Grenze liegt, ab der sich Jobben eben nicht lohnt, weil das Studium mit seinen bezogenen Kosten und anderweitigen Belastungen einfach länger dauert, ohne dass netto mehr Geld zur Verfügung stehen würde.

  • Etwas umständlich formuliert von dir. Manchmal wäre einfacher besser.

    Ist denn die Studentin im Regelfall familienversichert oder privat versichert? Entweder willst du meine Frage nicht beantworten, oder du hast sie überlesen oder ich habe die Antwort überlesen.

  • Schofseggel 6. September 2025 um 09:26

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  • Um Gottes willen!
    Ich beende den Thread hier, markiere einfach die beste Antwort und frage SteuerGPT.

    Auch recht. Dein Thread ist mal wieder ein Beispiel für "Wenn man keine sinnvolle Frage stellt und dann auf Nachfrage nicht nachlegt, kommt bei einem Thread nichts Sinnvolles heraus."

    Es ist nicht klar, was Du überhaupt willst. Auf die Rückfrage nach der Krankenversicherung antwortest Du nicht. Ich halte es für ungewöhnlich und somit klärungsbedürftig, daß eine 20jährige, nicht berufstätige Studentin separat freiwillig versichert und nicht familienversichert ist.

    Immerhin führst Du eine Fundstelle im Netz auf, die die Unverständlichkeit des deutschen Steuerrechts belegt, wenn man es unzweckmäßig darstellt. Mit Deiner Frage hat die Haufe-Fundstelle aber nichts zu tun. Ich muß ehrlich gestehen, daß ich nicht verstanden habe, was dort steht. Der Sachverhalt hat mich aber interessiert, und die KI hat eine wunderbar klare Darstellung geliefert, die sinngemäß lautet:

    Unterhaltsleistungen an studierende Kinder kann man nicht absetzen, solange man für sie Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag bekommt. Das ist regelmäßig bis zum 25. Lebensjahr der Fall.

    Sind die Kinder älter, das Kindergeld ausgelaufen, kann man Unterhaltsleistungen absetzen. Der maximal mögliche Absetzbetrag ist relativ kompliziert zu berechnen (Deutschland!), das kann man ja genauer nachschlagen, wenn es bei einem selber soweit ist. Regelmäßig muß der Empfänger des Unterhalts denselben versteuern, wobei es möglich ist, daß effektiv keine Steuer anfällt (Grundfreibetrag) bzw. der Steuersatz niedriger ist als der des Unterhaltszahlers.

    Das wußte ich bisher nicht, das betrifft mich selbst auch nicht, ich nehme es trotzdem aus diesem Thread mit.

    Generell gilt, daß der, der arbeitet, mehr Geld hat als der, der nicht arbeitet. Eine Ausnahme könnte die Familienversicherung sein. Viele junge Studenten sind über die Eltern krankenversichert, die Grenze, ab der sie sich selbst versichern müssen (Beitrag etwa 250 €), liegt in der Größenordnung dessen, was ein Studentenjob bringen kann (bzw. ein Minijob). Es dürfte für einen selbst sinnvoll sein, diese Grenze zu beachten, damit wenige Euro mehr Verdienst nicht gleich 250 € Krankenkasse kosten. Die Krankenkasse ("Solidarsystem") würde sich natürlich über den zusätzlichen Beitrag freuen).