Verträge haben nichts mit einer Verfassung zu tun.
Vielen Dank für diese wertvolle Information. Das war mir - obwohl Volljurist - ganz neu.
Verträge kann man jederzeit aufkündigen oder ändern, wenn die Vertragspartner einverstanden sind. Warum auch nicht?
Das Grundgesetz offensichtlich aber auch ...
Zur Erinnerung (siehe schon Nr. 76):
In dem Kontext: Die sog. Schuldenbremse hatte meines Wissens auch Verfassungsrang ...
Das Grundgesetz (verabschiedet und beschlossen am 8 Mai 1949) gilt meines Wissens als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde nach meinem bescheidenen Kenntnisstand nur deshalb nicht als Verfassung bezeichnet, weil die Väter und Mütter des Grundgesetzes verhindern wollten, daß die Gründung eines westdeutschen Staates die damalige Teilung Deutschlands zementiert.
Bei "Not kennt kein Gebot" (siehe schon Nr. 76) war das aber zügig geändert ...
Was die Beamtenpensionen angeht, so kann man die auch kürzen. Entscheidend ist, dass sie angemessen bleiben.
"Angemessenheit" dürfte eine Terminologie sein, die der Interpretation und Auslegung bedarf ...
Man kann das Berufsbeamtentum in seiner jetzigen Form auch abschaffen.
Wäre wohl möglich.
Dann entscheiden eben prekär Beschäftigte über öffentliche Angelegenheiten.
Bei dieser - meines Erachtens mehr als seltsamen um nicht zu sagen bizarren - Sichtweise sind ja sozusagen sehr viele bis fast alle Angestellten "prekär" beschäftigt (selbst leitende Angestellte und Manager), da eine auch nur ansatzweise den Beamten vergleichbare Arbeitsplatzsicherheit nicht existiert ...
Man muss sich dann nicht wundern, wenn bei den Entscheidungen gewisse Eigeninteressen immer mehr in den Vordergrund rücken.
Für meinen Teil wundere ich mich - und viele andere - schon heute über so manche Entscheidungen. Insbesondere auch bei einer Staatsquote hierzulande um die 50%.
Dir nichtsdestotrotz weiter ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen !