Versorgungswerk und Krankenversicherung: Möglichkeit zum Wechsel in die GKV nutzen?

  • Sehr geschätzte Finanztip Community,

    seit 2006 bin ich wegen des Überschreitens der JAEG von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und privat krankenversichert. Nun habe ich mich dazu entschieden, als „Quereinsteiger“ im Alter von 52 Jahren in die Allgemeinmedizin einzusteigen. Somit bin ich seit 01.09.2025 wieder Assistenzarzt, verdiene 5.800 EUR pro Monat, falle somit unter die JAEG und bin qua Gesetz erst einmal wieder versicherungspflichtig in der GKV.

    Aus einer vorherigen Beschäftigung habe ich Anspruch auf eine kleine gesetzliche Rente, sodass ich es meiner Rechnung nach als Rentner noch in die KVdR „schaffen“ könnte:

    • Aufnahme Studium (= erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit): 1996
    • Rentenantragstellung: 2040
    • Rahmenfrist: 44 Jahre, zweite Hälfte des Berufslebens 22 Jahre, davon 90 % abzüglich 2x 3 Jahre wegen der Kinder = 13,8 Jahre, sprich ab spätestens 2026 müsste ich gesetzlich krankenversichert sein

    Nun habe ich theoretisch drei Möglichkeiten, zwischen denen ich aktuell wählen kann:

    1. Ich nutze die Möglichkeit zum endgültigen Wechsel in die GKV, kündige die PKV und schließe eine private Zusatzversicherung bei derselben Gesellschaft ab (Vorteil: Altersrückstellungen blieben erhalten).
    2. Ich nutze die relativ teure (knapp 300 EUR pro Monat) Anwartschaft der PKV für die Zeit, in der ich unter der JAEG verdiene (geschätzt ein bis zwei Jahre, je nach Entwicklung der JAEG).
    3. Ich erhöhe mein Einkommen durch gelegentliche Notarztdienste um über die JAEG zu kommen.

    Meine Hauptfrage diesbezüglich wäre: was ist langfristig die beste bzw. sinnvollste Option? Soll ich die Gelegenheit nutzen um zurück in die GKV zu wechseln? Oder doch lieber versuchen in der PKV zu bleiben?

    Meine Nebenfrage wäre, ob gelegentliche Notarzttätigkeit auf freiberuflicher Basis zum Jahresarbeitsentgelt gezählt wird oder nicht? Es gibt diesbezüglich einen Dienstvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung, in dem geregelt ist, dass der Notarzt als „selbstständiger Unternehmer“ tätig ist. Die Notarzttätigkeit an sich ist allerdings nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2021 grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf der anderen Seite sind nach SGB IV Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt nicht beitragspflichtig, wenn diese Tätigkeiten neben einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes stattfindet, was bei mir der Fall ist.

    Ich würde mich wirklich sehr über Ihre/Eure Einschätzung dieses recht komplexen Themas freuen, das mir viele graue Haare die letzten Wochen beschert hat, da ich diesbezüglich zeitnah zu einer Entscheidung kommen muss….

    Herzlichen Dank und beste Grüße

  • Kater.Ka 24. September 2025 um 11:48

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Als Mediziner sollte dir der aktuelle Zustand des deutschen Gesundheitssystems bestens bekannt sein. Man darf daran zweifeln, dass sich dieser Zustand in Zukunft bessern wird. Ich glaube, dass es weiter abwärts gehen wird. Aktuell bist du im komfortablen Status eines Privatpatienten. Ein Wechsel in die GKV dürfte mit deutlichen Nachteilen in der medizinischen Versorgung einhergehen, und sei es lediglich die Tatsache, dass man einen Termin nicht mehr in der nächsten Woche, sondern im nächsten Jahr bekommt.

    Du sprichst von einer privaten Zusatzversicherung. Soweit ich weiß, gibt es solche Angebote nur im stationären Bereich sowie für Zahnersatz. Ambulante Behandlungen bleiben außen vor. Dann darfst du dich zwar in der Klinik im Einzelzimmer vom Chefarzt begrüßen lassen, aber einen MRT-Termin bekommst du trotzdem erst im nächsten Jahr. Du kannst natürlich, wie inzwischen viele gesetzlich Versicherte als Selbstzahler auftreten, um einen Termin zu bekommen. Das allerdings kann bei einigen Fachrichtungen teuer werden.

    Aus deinem Beitrag lese ich so ein wenig die Furcht vor hohen PKV-Beiträgen im Rentenalter heraus. Diese Angst schüren Regierungen in D schon seit ich in der PKV bin, seit fast 40 Jahren. Natürlich wird es in den allermeisten Fällen im Rentenalter in der PKV teurer als in der KVdR. Allerdings ist die Frage, wie hoch diese Differenz ist und ob man sie sich leisten will oder kann. In meinem Fall ist die Differenz sehr klein, was mit dem Zeitpunkt des Wechsel in die PKV und der Tarifwahl zu tun hat. In deinem Fall kann es deutlich anders aussehen. Um die finanziellen Möglichkeiten abzuschätzen, solltest du die zu erwartende Rentenhöhe und den zu erwartenden PKV-Beitrag vergleichen. Wenn du feststellst, dass du z.B. 50% deines Einkommens nur für die PKV bezahlen musst, wäre die KVdR vielleicht doch die bessere Variante.

  • Seit 2006 bin ich wegen des Überschreitens der JAEG von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und privat krankenversichert.

    Nun habe ich mich dazu entschieden, als „Quereinsteiger“ im Alter von 52 Jahren in die Allgemeinmedizin einzusteigen. Somit bin ich seit 01.09.2025 wieder Assistenzarzt, verdiene 5.800 EUR pro Monat, falle somit unter die JAEG und bin qua Gesetz erst einmal wieder versicherungspflichtig in der GKV.

    Da stellt sich in meinen Augen erstmal die Frage nach dem Gehalt und erst sekundär die Frage nach der Krankenversicherung.

    Ich kenne die Details Deiner Anstellung nicht und weiß nicht, wieviel und welche ärztliche Tätigkeit in der Vergangenheit war. Beim aktuellen Ärztemangel wird man einen Quereinsteiger mit einem Einstiegsgehalt nicht locken können. Der Tarifvertrag steht nicht dagegen, der erlaubt unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (und langjährige Erfahrung in einem verwandten Fach dürften diese Vorausetzungen erfüllen) eine Einstufung zwei Stufen höher.

    Das ist aber letztlich Deine Sache (und die Sache des Arbeitgebers).

    Aus einer vorherigen Beschäftigung habe ich Anspruch auf eine kleine gesetzliche Rente, sodass ich es meiner Rechnung nach als Rentner noch in die KVdR „schaffen“ könnte.

    Die Frage ist aber halt, ob man das überhaupt will.

    Wenn Du in die GKV zurückwillst, verfolge diesen Plan. Wenn Du in der PKV bleiben willst, beiße in den sauren Apfel und zahle eine gewisse Zeit doppelt.

    Mein Geldbeutel hat nur ein einziges Fach, nicht mehrere. Der doppelte Krankenkassenbeitrag und das geringere Gehalt gehen zusammen in eine einzige Summe (die Du in meinen Augen schon akzeptiert hast). Ich hätte mit langjähriger Erfahrung im Rücken vermutlich die Eingruppierung in die Einstiegsgruppe nicht hingenommen, aber ich kenne den Fall vor Ort nicht. Mag sein, daß Du die Wahl hattest zwischen dem lokalen Krankenhaus = kurzer Arbeitsweg = wenig Pendelzeit und einem ferneren Krankenhaus, das Dir mehr Gehalt geboten hätte, zu dem Du aber halt hättest fahren müssen.

    1. Ich nutze die Möglichkeit zum endgültigen Wechsel in die GKV, kündige die PKV und schließe eine private Zusatzversicherung bei derselben Gesellschaft ab (Vorteil: Altersrückstellungen blieben erhalten).
    2. Ich nutze die relativ teure (knapp 300 EUR pro Monat) Anwartschaft der PKV für die Zeit, in der ich unter der JAEG verdiene (geschätzt ein bis zwei Jahre, je nach Entwicklung der JAEG).
    3. Ich erhöhe mein Einkommen durch gelegentliche Notarztdienste um über die JAEG zu kommen.

    Meine Hauptfrage diesbezüglich wäre: was ist langfristig die beste bzw. sinnvollste Option? Soll ich die Gelegenheit nutzen um zurück in die GKV zu wechseln? Oder doch lieber versuchen in der PKV zu bleiben?

    Deine Sache. Diese Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.

    Erst muß klar sein, ob Du in die GKV willst oder in der PKV bleiben. Alles weitere ergibt sich daraus.

    PS: Du hast einen Anspruch auf eine kleine GRV-Rente. Damit wäre eine Bedingung für die Aufnahme in die KVdR erfüllt. Dein Versorgungswerk kann insofern aus der Erwägung draußen bleiben.

  • Meine Hauptfrage diesbezüglich wäre: was ist langfristig die beste bzw. sinnvollste Option? Soll ich die Gelegenheit nutzen um zurück in die GKV zu wechseln? Oder doch lieber versuchen in der PKV zu bleiben?

    Einige nicht ganz unwichtiges Detail fehlen noch: In welchem Tarif sind Sie versichert (Qualität, Beitragsstabilität?) und wie viel zahlen Sie für Ihre reine Krankenversicherung (ohne Zusatzbausteine wie Beitragsentlastung bzw. weitere Personen) mit einem per Dreisatz auf den GKV-Tagessatz von 129 EUR umgerechneten KTG?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Meine Nebenfrage wäre, ob gelegentliche Notarzttätigkeit auf freiberuflicher Basis zum Jahresarbeitsentgelt gezählt wird oder nicht? Es gibt diesbezüglich einen Dienstvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung, in dem geregelt ist, dass der Notarzt als „selbstständiger Unternehmer“ tätig ist. Die Notarzttätigkeit an sich ist allerdings nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2021 grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf der anderen Seite sind nach SGB IV Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt nicht beitragspflichtig, wenn diese Tätigkeiten neben einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes stattfindet, was bei mir der Fall ist.

    Danke für die Frage / Anregung. Dazu habe ich gerade auf unserer Seite "Private Krankenversicherung für Ärzte: Vergleich Arzttarife" folgenden Passus ergänzt:

    Wie werden selbstständige Notarztdienste angestellter Ärzte berücksichtigt?

    Zum für das Überschreiten der JAEG relevanten Arbeitsentgelt zählen grundsätzlich nur Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung im Sinne von § 14 SGB IV. Selbständige Einkünfte (freiberufliche oder gewerbliche) zählen nicht mit.

    So formuliert das auch der GKV Spitzenverband in „Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze“ vom 20. März 2019: „Dementsprechend bleibt auch ein Arbeitseinkommen aus einer neben der Beschäftigung ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts außen vor.“

    Allerdings sind Notärzte im Rahmen des organisierten Rettungsdienstes nach BSG-Urteil vom 19.10.2021, B 12 R 10/20 R in aller Regel abhängig beschäftigt und damit grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Reine Konsiliar- oder Bereitschaftsdienste außerhalb des Rettungsdienstes.

    Vergütungen als Notarzt im Rettungsdienst sind jedoch gem. § 23c Abs. 2 SGB IV nicht beitragspflichtig, wenn sie neben einer anderen Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden ausgeübt werden. Somit zählen sie nicht zum Arbeitsentgelt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 SGB V i.V.m. § 14 Abs. 1 SGB IV.

    Fazit: Ob selbstständig oder angestellt, Notarzttätigkeiten zählen bei der JAEG nicht mit.

    Würde Referat Janders dem beipflichten?

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  • Dem werde ich nichts entgegensetzen und entscheide mich für's Beipflichten. :)

  • Aus deinem Beitrag lese ich so ein wenig die Furcht vor hohen PKV-Beiträgen im Rentenalter heraus. Diese Angst schüren Regierungen in D schon seit ich in der PKV bin, seit fast 40 Jahren. Natürlich wird es in den allermeisten Fällen im Rentenalter in der PKV teurer als in der KVdR. Allerdings ist die Frage, wie hoch diese Differenz ist und ob man sie sich leisten will oder kann. In meinem Fall ist die Differenz sehr klein, was mit dem Zeitpunkt des Wechsel in die PKV und der Tarifwahl zu tun hat. In deinem Fall kann es deutlich anders aussehen. Um die finanziellen Möglichkeiten abzuschätzen, solltest du die zu erwartende Rentenhöhe und den zu erwartenden PKV-Beitrag vergleichen. Wenn du feststellst, dass du z.B. 50% deines Einkommens nur für die PKV bezahlen musst, wäre die KVdR vielleicht doch die bessere Variante.

    Ja. Das stimmt schon. Ich habe 2006 in der PKV mit 192 EUR Monatsbeitrag angefangen. Heute bin ich bei 702 EUR alleine für die Krankenversicherung.

    Was mir Angst macht, ist erstens diese unglaubliche Steigerung der Beiträge von 365 % (!!) innerhalb von 20 Jahren.

    Zweitens die de facto komplette Abhängigkeit von der gewählten Gesellschaft, da ich ohne Aufgabe der Altersrückstellungen nicht wechseln kann.

    Und drittens die Tatsache, dass ich eben genau nicht absehen kann, wie sich der PKV-Beitrag bis zur Rente entwickeln wird.

    Oder in Kurz: mir macht Angst, dass ich auf Gedeih und Verderb - bis zur persönlichen Insolvenz im Extremfall - von der gewählten Gesellschaft abhängig bin mit nur sehr begrenzenden Möglichkeiten aus dieser Abhängigkeit auszubrechen.

    Insofern kann ich eben genau nicht seriös abschätzen, wie hoch der Anteil der Rente sein wird, den ich für die PKV aufwenden müsste.

  • Da stellt sich in meinen Augen erstmal die Frage nach dem Gehalt und erst sekundär die Frage nach der Krankenversicherung.

    Ich kenne die Details Deiner Anstellung nicht und weiß nicht, wieviel und welche ärztliche Tätigkeit in der Vergangenheit war. Beim aktuellen Ärztemangel wird man einen Quereinsteiger mit einem Einstiegsgehalt nicht locken können. Der Tarifvertrag steht nicht dagegen, der erlaubt unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (und langjährige Erfahrung in einem verwandten Fach dürften diese Vorausetzungen erfüllen) eine Einstufung zwei Stufen höher.

    Könnte ich alles erläutern, ist nur etwas komplexer sodass ich es hier nicht in zwei Sätzen erklären kann. Ist auch nicht Thema dieses Threads, sodass ich hier einfach wahrheitsgemäß die Tatsache beschreibe, dass ich voraussichtlich ein bis zwei Jahre unter die JAEG fallen werde (ohne Notarztdienste).

  • Einige nicht ganz unwichtiges Detail fehlen noch: In welchem Tarif sind Sie versichert (Qualität, Beitragsstabilität?) und wie viel zahlen Sie für Ihre reine Krankenversicherung (ohne Zusatzbausteine wie Beitragsentlastung bzw. weitere Personen) mit einem per Dreisatz auf den GKV-Tagessatz von 129 EUR umgerechneten KTG?


    Sehr berechtigte Frage! Bitte entschuldigen Sie, dass ich das ursprünglich nicht erwähnt hatte. Hier die entscheidenden Tarifanteile:

    • Barmenia VHV 2A derzeit 702 EUR, gestartet 2006 mit 192 EUR
    • Barmenia TM42 ab dem 43. Tag 161 EUR derzeit 43 EUR, gestartet 2006 mit 12 EUR
  • Könnte ich alles erläutern, ist nur etwas komplexer, sodass ich es hier nicht in zwei Sätzen erklären kann. Ist auch nicht Thema dieses Threads, sodass ich hier einfach wahrheitsgemäß die Tatsache beschreibe, dass ich voraussichtlich ein bis zwei Jahre unter die JAEG fallen werde (ohne Notarztdienste).

    Die zentrale Frage dieses Threads lautet: Möchtest Du in der PKV bleiben oder nicht?

    Durch den Arbeitsplatzwechsel wirst Du wieder GKV-pflichtig, voraussichtlich aber nur für kurze Zeit. Wenn Du in der PKV bleiben willst, mußt Du diese Zeit überbrücken. Das ist primär mal ein Rechenexempel.

    Die Entscheidung, ob Du in der PKV bleiben willst oder längerfristig in der GKV bleiben, kann Dir keiner abnehmen.

  • Danke, danke, danke! Ich hatte mich von Pontius zu Pilatus telefoniert (Barmenia, örtliche AOK, Arbeitgeber, Kassenärztliche Vereinigung) und keiner war in der Lage, diese vermeintlich simple Frage so klar und deutlich zu beantworten. Herzlichen Dank!

    Bedeutet also für mich entweder doppelt zu bezahlen (GKV plus Anwartschaft) oder komplett in die GKV zu wechseln plus ggf. Zusatzversicherung.

  • Die zentrale Frage dieses Threads lautet: Möchtest Du in der PKV bleiben oder nicht?

    Durch den Arbeitsplatzwechsel wirst Du wieder GKV-pflichtig, voraussichtlich aber nur für kurze Zeit. Wenn Du in der PKV bleiben willst, mußt Du diese Zeit überbrücken. Das ist primär mal ein Rechenexempel.

    Die Entscheidung, ob Du in der PKV bleiben willst oder längerfristig in der GKV bleiben, kann Dir keiner abnehmen.

    Grundsätzlich ist mir das System der PKV aus vielen verschiedenen Überlegungen heraus wesentlich sympathischer als das der GKV. Darüber kann man abendfüllend diskutieren, was ich auch sehr gerne mache. Dabei geht es nicht nur um Beiträge und Leistungen sondern auch um gesellschaftliche, politische, medizinische und marktwirtschaftliche Themen….

    Nur möchte ich am Ende nicht die Hälfte oder mehr meiner Rente für die KV aufwenden. Ist es halbwegs seriös möglich, den Beitrag zur PKV als Rentner abzuschätzen? Das wäre sehr hilfreich!

  • Was mir Angst macht, ist erstens diese unglaubliche Steigerung der Beiträge von 365 % (!!) innerhalb von 20 Jahren.

    Wenn ich das Anfangs- und das Endjahr mitzähle, komme ich auf rund 266%.

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  • Zweitens die de facto komplette Abhängigkeit von der gewählten Gesellschaft, da ich ohne Aufgabe der Altersrückstellungen nicht wechseln kann.

    Auch die Gesundheit macht älteren Menschen (wenn ich das mal so nennen darf) das Wechseln nicht unbedingt leichter.

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  • Und drittens die Tatsache, dass ich eben genau nicht absehen kann, wie sich der PKV-Beitrag bis zur Rente entwickeln wird.

    Stimmt. Sie können aber vermutlich genau so wenig absehen, wie sich der GKV-Beitrag bis zur Rente entwickelt.

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  • Oder in Kurz: mir macht Angst, dass ich auf Gedeih und Verderb - bis zur persönlichen Insolvenz im Extremfall - von der gewählten Gesellschaft abhängig bin mit nur sehr begrenzenden Möglichkeiten aus dieser Abhängigkeit auszubrechen.

    Sie hätten zur Not ja immer noch den Standardtarif als Ausweg.

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  • Sehr berechtigte Frage! Bitte entschuldigen Sie, dass ich das ursprünglich nicht erwähnt hatte. Hier die entscheidenden Tarifanteile:

    Barmenia VHV 2A derzeit 702 EUR, gestartet 2006 mit 192 EUR
    Barmenia TM42 ab dem 43. Tag 161 EUR derzeit 43 EUR, gestartet 2006 mit 12 EUR

    Die VHV Tarife sind für Bisex durchaus ganz ordentlich. Generell hat sich die Barmenia in den letzten Jahren mit ihren Beitragsanpassungen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. 2026 ist eine weitere Runde avisiert. Man kann nur hoffen, dass dann wirklich mal für ein paar Jahre Schluss ist.

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  • Bedeutet also für mich entweder doppelt zu bezahlen (GKV plus Anwartschaft) oder komplett in die GKV zu wechseln plus ggf. Zusatzversicherung.

    Plan C wäre eine kleine Anwartschaft. Alterungsrückstellungen werden gespeichert, nur das Eintrittsalter nicht.

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  • Mal so in den Raum gesprochen: Für konkrete Hilfestellungen für jemand, der ein echtes Problem hat wie hier, investiere ich deutlich lieber Zeit, als für mit Versicherungsmakler-Bashing durchsetzte theoretische Spiegelfechtereien zum Thema Debeka in einem anderen Thread. :)

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