Kapitallebensversicherung/Pensionskasse von 2003

  • Guten Abend,

    Ich habe eine Alterstentenversicherung Pensionsversicherung am 1.1.2003 abgeschlossen wurde. Immer wieder -auch bei Finanztipp lese ich, dass Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurde steuerfrei sind. Nun bekomme ich von der Ergo ein Schreiben, dass meine Versucherung steuerpflichtig ist. Außerdem KV + PV . Ich bin erschüttert, was ist denn nun Richtig? Wo kann ich denn nun verlässliche Informationen bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen Lydia

  • Kater.Ka 8. Oktober 2025 um 20:35

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe eine Alterstentenversicherung Pensionsversicherung am 1.1.2003 abgeschlossen wurde. Immer wieder - auch bei Finanztip - lese ich, dass Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurde steuerfrei sind.

    Das betrifft Lebensversicherungen. Ist Deine Alterstentenversicherung Pensionsversicherung eine solche?

    Nun bekomme ich von der Ergo ein Schreiben, dass meine Versicherung steuerpflichtig ist. Außerdem KV + PV . Ich bin erschüttert, was ist denn nun richtig? Wo kann ich denn nun verlässliche Informationen bekommen?

    Vermutlich ist das, was Deine Versicherungsgesellschaft schreibt, verläßlich.

    Solltest Du von anderer Seite einen Rat brauchen, sind weitere Informationen zur genauen Art dieser Versicherung unabdingbar. Leg den Versicherungsvertrag doch mal auf den Scanner, anonymisiere das Schreiben und lad es hoch!

  • Wenn Du eine sog. Direktversicherung über Deinen AG bei einer Pensionskasse abgeschlossen hast, ist so ein Vertrag nicht steuerfrei. War er auch nie.
    Und ja Beiträge für KV und PV werden seit 2005 rückwirkend auch fällig. Das hatte 2005 die Politik in einer Nacht-und Nebelaktion so beschlossen. Wurde inzwischen auch höchstrichterlich als rechtskonform abgesegnet.
    Seit 2018 gibt es immerhin eine Freigrenze bis zu der keine Beiträge zur KV anfallen (aktuell rund 180€/Monat).

    Die Steuerfreiheit bezieht sich rein auf private Lebens- und Rentenversicherungen die vor 2005 abgeschlossen wurden. Wobei das Abschlussdatum auch nur eine Voraussetzubg war.

  • monstermania da tun sich Wissenslücken auf... 8)

    Auch betrieblich abgeschlossene Direktversicherungen sind unter folgenden Umständen bei der Auszahlung steuerfrei:

    • Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005: Der Vertrag muss eindeutig als Altvertrag gelten
    • Mindestlaufzeit von 12 Jahren: Die Versicherung muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben
    • Laufende Beitragszahlung über mindestens 5 Jahre: Es dürfen keine Einmalzahlungen sein
    • Todesfallschutz von mindestens 60 % der Beitragssumme: Der Vertrag muss einen Mindestschutz enthalten
    • Keine steuerschädliche Verwendung: Der Vertrag darf nicht zur Finanzierung (z. B. Beleihung) genutzt worden sein

    Das alles gilt übrigens nur bei Auszahlung als Einmalbetrag, bei Verrentung wird häufig ein Ertragsanteil versteuert.

    Zum Beleg hab' ich hier mal die Auskunft meiner eigenen vor 2005 abgeschlossenen Direktversicherung vom Portal rentenübersicht.de beigefügt:

  • Auch betrieblich abgeschlossene Direktversicherungen sind unter folgenden Umständen bei der Auszahlung steuerfrei ...

    Man muß in solchen Dingen immer ganz genau hinschauen, weil es schlichtweg viel zu viele unterschiedliche, auch rechtlich unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt.

    Früher mal galt bei Kapitalversicherungen bei Einhaltung der von Dir genannten Bedingungen Steuerfreiheit der Erträge nur bei einer Einmalzahlung, nicht bei der Verrentung des Betrags. Bei Verrentung wurde der sog. Ertragsanteil besteuert. Das wurde in der Zwischenzeit aber zumindest für manche Vertragsgestaltungen weggeklagt.

    Du gibst an, daß Dein Vertrag "steuerfrei", aber "grundsätzlich sozialversicherungspflichtig" sei. Die Krankenversicherung möchte "grundsätzlich" (im Juristendeutsch bedeutet das: das kann so sein, das kann aber auch anders sein) auf alle Einnahmen eines Rentners zugreifen. Auch hier muß man wieder sehr aufs Detail schauen. Generell sagen kann man das nicht.

  • Sehr komplexes Thema mit der Steuerfreiheit bei verrenteter Auszahlung. Hier gibt's die Beschreibung, dass es in 2021 mal ein BFH-Urteil gab, welches aus Gleichheitsgründen mit der Kapitalauszahlung die Besteuerung der Verrentung stoppte.

    Diese Entscheidung hat den Finanzämtern offenbar nicht geschmeckt, daher haben sie in einem Erlass festgelegt, dass diese Rechtslage ignoriert wird. Dies wurde im Jahressteuergesetz 2024 wohl dann auch in Stein gemeißelt. Fortan sind Gewinne aus solchen verrenteten Direktversicherungen den sonstigen Einkünften zuzuordnen und werden daher mit ihrem Ertragsanteil versteuert...

    Also die oben erwähnte Direktversicherung werde ich definitiv in 2033 als Kapitalauszahlung in Empfang nehmen (was man hat, das hat man) und dann brav meine 10 Jahre Sozialbeiträge abführen - ebenfalls eine nachträglich eingeführt Abgabe, initiiert von einer Partei, die ich nicht gewählt habe.

  • ... und dann brav meine 10 Jahre Sozialbeiträge abführen - ebenfalls eine nachträglich eingeführt Abgabe, initiiert von einer Partei, die ich nicht gewählt habe.

    Nun ja, andere Regierungen hätten ja seither mehr als genug Möglichkeiten gehabt das Gesetz wieder abzuschaffen.
    Immerhin gibt es ja seit einigen Jahren eine Freigrenze. Nur blöd für diejenigen die seit 2005 volle Beiträge zur KV/PV zahlen mussten.

  • Guten Tag, liebe Leute,

    @Herr Janders, auf deine Frage, ja die Verträge (es sind 2) sind ununterbrochen, seit Abschluss bespart worden.
    Ich will mal schauen, ob und in welcher Form ich die Verträge hier hochladen kann. einer hat bestimmt 40seiten 🤦🏻‍♀️. Vielen herzlichen Dank an alle für die bisher erteilten Informationen. Meine Hoffnung ohne Steuer davon zu kommen schwindet aber schon. Ganz offensichtlich ist das Thema aber nicht eindeutig.

  • Nun ja, andere Regierungen hätten ja seither mehr als genug Möglichkeiten gehabt das Gesetz wieder abzuschaffen.
    Immerhin gibt es ja seit einigen Jahren eine Freigrenze. Nur blöd für diejenigen die seit 2005 volle Beiträge zur KV/PV zahlen mussten.

    Wie oben schon geschrieben "Was man hat, das hat man" - so auch abzulesen bei der Schaumweinsteuer, eingeführt 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte und bis heute gültig. Zwar wurde diese Steuer einmal in 1933 zur Belebung der wirtschaftlichen Lage ausgesetzt, dann aber 1939 wieder eingeführt, in diesem Fall zu Entwicklung der U-Boot-Flotte. Interessant in diesem Zusammenhang auch, dass in der DDR trotz Rotkäppchensekts diese Steuer nicht erhoben wurde - vermutlich ist der finanzielle Niedergang dieser sozialistischen Republik darauf zurückzuführen... =O

    Die von Dir erwähnte Freigrenze bei der Auszahlung der Betrieblichen Altersversorgung liegt derzeit übrigens bei 187,25 € pro Monat - nicht wirklich geeignet, um über den Schmerz einer nachträglich erhobenen Abgabe hinwegzukommen (auch die Tatsache, dass privat versicherte hiervon verschont bleiben, ist nicht geeignet meine Stimmung darüber aufzuhellen).

  • Die von Dir erwähnte Freigrenze bei der Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung liegt derzeit übrigens bei 187,25 € pro Monat - nicht wirklich geeignet, um über den Schmerz einer nachträglich erhobenen Abgabe hinwegzukommen (auch die Tatsache, dass privat Versicherte hiervon verschont bleiben, ist nicht geeignet, meine Stimmung darüber aufzuhellen).

    Wir sind hier aber doch in Deutschland! Da ist das in Wirklichkeit noch viel komplizierter.

    Der genannte Betrag von 187,25 € ist für die Krankenversicherung ein Freibetrag. Heißt: Wer mehr Betriebsrente bekommt (z.B. 200 €), zahlt nur auf den überschüssigen Betrag Krankenversicherungsbeitrag, allerdings den vollen Beitrag (den der Volksmund "doppelten Beitrag" nennt).

    Für die Pflegeversicherung ist das tatsächlich eine Freigrenze. Heißt: Bis zu diesem Betrag kein Pflegeversicherungsbeitrag, ist die Betriebsrente darüber, Pflegeversicherungsbeitrag für den ganzen Betrag.

    Und das gilt nur für gesetzliche Versicherte (also "Mitglieder der KVdR"). Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner zahlen für die komplette Betriebsrente den vollständigen Krankenversicherungsbeitrag und den vollständigen Pflegeversicherungsbeitrag (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

  • Ich will mal schauen, ob und in welcher Form ich die Verträge hier hochladen kann. einer hat bestimmt 40seiten 🤦🏻‍♀️. Meine Hoffnung, ohne Steuer davonzukommen, schwindet aber schon. Ganz offensichtlich ist das Thema aber nicht eindeutig.

    Hast Du die Beiträge damals von der Steuer abgesetzt (oder waren sie pauschalversteuert)?

    Übrigens: Steuer ist eins, Beiträge sind ein anderes. Das solltest Du auch noch klären. Obwohl: Wenn es so ist, wenn Du die Auszahlung verbeitragen mußt, kannst Du daran auch nichts mehr gestalten.