Für die KV gilt ein ermäßigter Beitragssatz, weil kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wenn man Teilrente statt Vollrente nimmt beim Weiterarbeiten und Erreichen der Altersrentenzeit funktioniert es aber doch mit dem Krangeld, oder?
Und Referat Janders schrieb mal, dass man nach Gusto von Voll- auf Teilrente wechseln kann. Macht das dann Sinn, wenn man als Rentner (wieder) arbeiten würde?