Ich habe mehrere Festgeldanlagen bei Klarna. Klarna zog jetzt von den Zinserträgen den Solidaritätsabschlag und die Kapitalertragssteuer ab. Daraufhin wollte ich meine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einreichen. Telefonisch erhielt ich eine Mailadresse (service@klarna-festgeld.de) an die ich diese NV-Bescheinigung schicken sollte. Die Antwort war zunächst, dass ich keinen Freistellungsauftrag einreichen könnte. Steuern würden nicht einbehalten und ich müsste selber die Zinseinkünfte melden… etc.. Auf meine Klarstellung, dass es sich um eine NV-Bescheinigung handele und ich also nicht zur Steuer herangezogen werde ( zunächst für drei Jahre) bekam ich die Antwort, auch das sei nicht möglich, man würde keine Steuern einbehalten etc.pp. … Daraufhin schickte ich Screenshots aus der App von meinen Konten mit der Darstellung welche Beträge für Solidaritätsabschlag und Kapitalertragssteuer abgezogen wurden. Bisher keine weitere Antwort. 
Das ist doch Betrug oder was ? Sie behaupten, keine Steuer einzubehalten, tun es aber doch. Ich habe keine Ahnung, an wen ich mich da nun wenden kann um mein Geld zurückzubekommen. Deutsche Banken reagieren auf diese Bescheinigung sofort und erstatten die Steuer, bzw. ziehen sie gar nicht erst ein. 
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Steuerabzug bei Klarna-Festgeld
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                        AnnetteM 
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                    30. Oktober 2025 um 16:03 
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                                                    Unerledigt 
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			Kater.Ka30. Oktober 2025 um 16:18 Hat das Thema freigeschaltet.
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			Ich würde es erstmal nicht als "Betrug" ansehen, sondern als "Unfähigkeit". 
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			 Hanlon’s Razor – Wikipediade.wikipedia.orgZitat Hanlon’s Razor – Wikipediade.wikipedia.orgZitatSchreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend zu erklären ist. 
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			Ich habe mehrere Festgeldanlagen bei Klarna. Klarna zog jetzt von den Zinserträgen den Solidaritätsabschlag und die Kapitalertragssteuer ab. Daraufhin wollte ich meine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einreichen. ... und damit sind die nicht klargekommen. Dein Ansprechpartner war einfach unfähig. Das ist doch Betrug oder was? Das Wort würde ich generell nie in den Mund nehmen. Selbst wenn das stimmt (im vorliegenden Fall stimmt es nicht), stört es die Kommunikation. Sie behaupten, keine Steuer einzubehalten, tun es aber doch. Dein Ansprechpartner hatte keine Ahnung. Um wieviel Zinsen geht es denn? Wenn ein Freistellungsauftrag den Betrag abdeckt, könnte der Freistellungsauftrag einfacher sein als eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Ich rate bei ausländischen Banken zur Zurückhaltung. Mit der Bonität eines schwedischen Instituts hätte ich zwar keine Bedenken, aber Du bist damit in einem anderen Rechtskreis. Wenn es Probleme gibt, können manche ausländischen Banken plötzlich kein Deutsch mehr. Ich würde mein Geld nicht für einen halben Prozentpunkt Zinsen mehr in der Welt herumschicken.