Freistellungsaufträge - steuerliche Freibeträge bei verschieden Konten in einer Familie?

  • Hallo

    Wie hoch ist die maximale Höhe des Freistellungsbetrages bei einer Familie, die alle zusammen wohnen: Eheleute, und ein 19-jähriger Sohn und ein 16-jähriger Sohn.

    Ist es richtig, dass die Eheleute nur für bei auf deren Namen angelegte Konten die 2000€ frei haben und jeder Sohn nur für seine alleinigen Konten je 1000€ frei haben? Oder summieren sich für die ganze Familie alle Freistellungsbeträge, also dann 4000€, was ich aber irgendwie bezweifle.

    Wenn also die Zinserträge des 19-jährigen Sohnes die 1000€ übersteigen, werden dann Steuern von der Bank abgeführt, die er sich dann nur über eine eigene persönliche Steuererklärung zurückholen kann? Oder kann die Erstattung über eine gemeinsame Steuererklärung der Eheleute beantragt werden, natürlich wenn die gesamten steuerlichen Voraussetzungen gegeben sein sollten.

    Hat der 16-jährige Sohn auch schon einen steuerlichen Freibetrag, oder bekommt er ihn erst bei Volljährigkeit oder bei Erhalt einer Steuernummer?

    Und heißt das, dass dann, wenn ein Ehegatte ein Konto auf seinem Namen registriert hat, dass er dann nur 1000€ Freibetrag für sich geltend machen kann, oder als Verheirateter die 2000€ Freibetrag auch dann nutzen kann? Und kann ein 19-jähriges Kind der Familie, das ein Konto auf seinem Namen hat, nur die für ihn gültigen 1000€ Freibetrag nutzen und muss er bei Überschreitung des Freibetrages eine Steuererklärung machen?

    Danke

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  • Moin. Bei gemeinsamen Konten der Eheleute sind max. 2000€ möglich. Der 19j. hat auf seinen Konten alleine 1000€ die er verteilen kann ggf. ist eine NV-Bescheinigung möglich.

    Beim jüngsten wäre sicher eine NV Bescheinigung hilfreich dann werden gar keine Steuern eingezogen.

    Hängt davon ab in wieweit die Sprößlinge einkommen haben.

    schau auch mal hier:

    Ricinvest
    22. Juni 2021 um 18:37

    ---------

    Wenn man es nicht aufschreibt... Ist es nie passiert :saint:

  • An dieser Stelle mag erwähnt werden, dass Geld, das z.B. von Vater auf das Konto des 16 jährigen Sohns überweisen wird, faktisch diesem geschenkt wird und NICHT später einfach zurück überwiesen werden darf.


    Ich sag das nur, weil solche Fragen manchmal vor dem Hintergrund gestellt werden, das Papa/Mama manchmal auf die Idee kommen, dass es ja schade wäre, wenn der Freibetrag anderer Familienmitglieder unbenutzt bliebe...

    • Hilfreichste Antwort

    Hat der 16-jährige Sohn auch schon einen steuerlichen Freibetrag, oder bekommt er ihn erst bei Volljährigkeit oder bei Erhalt einer Steuernummer?

    Die 1.000 Euro Freibetrags stehen jedem zu. Selbst ein Neugeborenes mit Geburtsdatum 31.12. hat noch im Jahr der Geburt den Anspruch auf diesen Freibetrags.

    Und bei der Steuernummer stellt sich erstmal die Frage, was du darunter verstehst. Geht es um die Nummer, die das Finanzamts vergibt und die eigentlich nur ein Aktenzeichen ist? Oder meinst du die Steuer ID, welche eineindeutig einer Person zugeordnet ist, ähnlich wie die Sozialversicherungsnummer?

    Die erste bekommt man mit der ersten Steuererklärung (was aber theoretisch auch schon mit einem Jahr der Fall sein kann) und bei einem Wechsel des Wohnortfinanzamtes gibt es auch eine neue Nummer.

    Die zweite gibt es mittlerweile direkt nach der Geburt. Wenn das Kind vor Einführung der Steuer ID geboten wurde, muss es bei Einführung einen Brief an das Kind gegeben haben.


    Ansonsten ist schon alles gesagt. Ehepartnern haben 2.000 Euro pro Jahr, die in der Regel auch komplett für das Konto eines Partners verwendet werden können. Allerdings gibt es vor allem Neobroker, die keine gemeinsamen Freistellungsaufträge akzeptieren sollen.

  • Mir ist noch etwas nicht ganz klar, deshalb habe ich da noch eine Frage zu folgendem Problem:

    Ein Ehepartner hat ein Tagesgeldkonto auf seinem Namen bei einer Bank angelegt. Wie hoch darf er maximal den Freistellungsauftrag auslegen: nur max. 1000€ oder die dem Ehepaar zur Verfügung stehen: bis 2000€?

    Danke

  • Mir ist noch etwas nicht ganz klar, deshalb habe ich da noch eine Frage zu folgendem Problem:

    Ein Ehepartner hat ein Tagesgeldkonto auf seinem Namen bei einer Bank angelegt. Wie hoch darf er maximal den Freistellungsauftrag auslegen: nur max. 1000€ oder die dem Ehepaar zur Verfügung stehen: bis 2000€?

    Danke

    Wenn die Ehepartnern gemeinsam veranlagt werden, können die 2.000 für ein Konto auf einen der beiden Ehepartnern gepackt werden. Bei getrennter Veranlagung geht das nicht. Das hatte ich aber auch schon in meinem Post (direkt über deinem) geschrieben:

    Ehepartnern haben 2.000 Euro pro Jahr, die in der Regel auch komplett für das Konto eines Partners verwendet werden können. Allerdings gibt es vor allem Neobroker, die keine gemeinsamen Freistellungsaufträge akzeptieren sollen.

  • Natürlich geht das, es kommt bei einer getrennten Veranlagung dann nur zu einer Nachzahlung.

    Ein Antrag über mehr als 1.000 Euro kann nur von beiden Ehepartnern bei gemeinsamer Veranlagung gestellt werden. Klar, die Bank kann das so erstmal nicht verifizieren.

    Wenn im Rahmen der Steuererklarung dann die getrennte Veranlagung gewählt wird (es gibt ja wenige Konstellationen, wo das steuerlich sinnvoll ist), dann müssen aber auch alle Kapitalerträge erklärt werden,dahin dem Fall dann eine Deckelung auf 1.000 Euro erfolgt und es zur Nachzahlung kommt. Und das Finanzamts bekommt es ja auch mit, da der in Anspruch genommenen Freibetrags von 2.000 Euro für einen Partner gemeldet wird.

  • Was du sagst stimmt alles.

    Eine getrennte Veranlagung ist aber möglich, natürlich mit allen Konsequenzen. Es können ja im Laufe des Jahres unvorhersehbare Gründe eintreten die eine solche Entscheidung rechtfertigen, völlig unabhängig von den Kapitalanlagen. Meine Frau und ich hatten genau diesen Fall.

  • ulfied 5. November 2025 um 10:02

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • ulfied 5. November 2025 um 10:02

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