Ja, ja, der Dr. Schlemann ist ja der festen Überzeugung, daß Versorgungswerksrenten zwangsläufig über der Beitragsbemessungsgrenze lägen. Der Blick in seine eigene Renteninfo könnte ihn eines Besseren belehren.
Langsam, ich bin der festen Überzeugung, dass Versorgungswerks-Rentner ohne gesetzliche Rente mit "standesgemäßen" Zusatzeinkünften aus Vermietung und Verpachung, Kapitalvermögen etc. i.d.R. über der BBG liegen! Kleiner Unterschied. ![]()