massive Erhöhung der PKV Beiträge

  • Ja, ja, der Dr. Schlemann ist ja der festen Überzeugung, daß Versorgungswerksrenten zwangsläufig über der Beitragsbemessungsgrenze lägen. Der Blick in seine eigene Renteninfo könnte ihn eines Besseren belehren.

    Langsam, ich bin der festen Überzeugung, dass Versorgungswerks-Rentner ohne gesetzliche Rente mit "standesgemäßen" Zusatzeinkünften aus Vermietung und Verpachung, Kapitalvermögen etc. i.d.R. über der BBG liegen! Kleiner Unterschied. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das Thema hatten wir hier in der Community ja schon öfters. Der Fehler im Konzept war glaube ich die - möglicherweise aus falsch verstandener Sparsamkeit? - zu niedrig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung. Richtig?

    Mit einer BU Rente in Höhe Ihres Nettoeinkommens hätten Sie normalerweise genügend Rücklagen fürs Alter aufbauen können, so dass der PKV Beitrag auch jetzt nach der turnusmäßigen Beitragsanpassung bezahlbar wäre. In absoluten Zahlen ist die Höhe weiterhin eher günstig, bei knapper Altersvorsorge aber natürlich ein Problem.

    Daher für alle Mitleser noch mal die dringende Empfehlung: Keine PKV ohne ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung!

  • "möglicherweise aus falsch verstandener Sparsamkeit? " Falsch ! Ich habe dem Versicherungsmakler vertraut, wie bereits geschrieben, ging es nie um Sparsamkeit sondern um eine vernünftige Absicherung.

    "zu niedrig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung. Richtig?" wieder falsch ...die BU war mehr als ausreichend, und richtig, hätte ich von der BU kein Haus gekauft und in den letzten 13 Jahren abgezahlt, hätte ich jetzt keine Probleme, aber mir wurde zu Beginn der Erkrankung von mehreren Ärzten gesagt, das ich das Rentenalter eh nicht erreichen werde, deshalb habe ich in Betongold investiert, um meiner Tochter etwas zu vererben.

    Aus dem Versorgungswerk erhalte ich nach 20 Jahren ! gerade mal 888 € /mtl . (selbstständig mit eigener Praxis , heißt nicht zwangsläufig, das diese Millionen abwirft )

    Das dient nur zur Aufklärung, hat aber mit meinem Post nichts zu tun, es geht um die Tatsache, das , trotz Wechsel innerhalb der PKV bereits nach einem knappen Jahr die Beiträge um 50 % erhöht werden . Wäre ich in der GKV, würde diese sich an meine Rente orientieren....oder liege ich da falsch ?

  • "möglicherweise aus falsch verstandener Sparsamkeit? " Falsch ! Ich habe dem Versicherungsmakler vertraut, wie bereits geschrieben, ging es nie um Sparsamkeit sondern um eine vernünftige Absicherung.

    Das bezog sich auf die BU, nicht auf die PKV.

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  • "zu niedrig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung. Richtig?" wieder falsch ...die BU war mehr als ausreichend

    Wie hoch war denn die abgesicherte BU Rente, damit ich nicht in früheren Threads nachschauen muss? Und wie hoch war zu diesem Zeitpunkt Ihr Nettoeinkommen?

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  • richtig, hätte ich von der BU kein Haus gekauft und in den letzten 13 Jahren abgezahlt, hätte ich jetzt keine Probleme, aber mir wurde zu Beginn der Erkrankung von mehreren Ärzten gesagt, das ich das Rentenalter eh nicht erreichen werde, deshalb habe ich in Betongold investiert, um meiner Tochter etwas zu vererben.

    Danke für die Aufklärung. So klingt die oben von Ihnen geäußerte Sorge "'leisten' kann ich mir diesen Beitrag nicht mehr". etwas weniger bedrohlich. Man könnte hoffen, dass Ihre Tochter Sie im Gegenzug für ein ganzes geschenktes / vererbtes Haus unterstützt?

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  • Das dient nur zur Aufklärung, hat aber mit meinem Post nichts zu tun, es geht um die Tatsache, das , trotz Wechsel innerhalb der PKV bereits nach einem knappen Jahr die Beiträge um 50 % erhöht werden

    Die Beiträge werden - wie Sie hoffe und glaube ich wissen - nicht jedes Jahr um 50% erhöht. Wie war denn der Beitragsverlauf Ihrer PKV von Anfang bis jetzt?

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  • Wäre ich in der GKV, würde diese sich an meine Rente orientieren....oder liege ich da falsch ?

    Völlig richtig.

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  • Danke für die Aufklärung. So klingt die oben von Ihnen geäußerte Sorge "'leisten' kann ich mir diesen Beitrag nicht mehr". etwas weniger bedrohlich. Man könnte hoffen, dass Ihre Tochter Sie im Gegenzug für ein ganzes geschenktes / vererbtes Haus unterstützt?

    Leider klingt es für mich bedrohlich, da ich wohl das Haus aufgeben muss, um zB die Beiträge zu zahlen, und nein, meine Tochter kann mich nicht unterstützen, sie ist zu 100 % sb, sie wird nie selbstständig für sich sorgen können, deshalb ja mein Verzicht auf Einzahlung ins Versorgungswerk, denn es hieß ja " die Rente werden sie nicht erleben " dumm gelaufen. Das Haus ist behindertengerecht gebaut, ich werde kaum einen gleichwertigen Wohnraum finden.

  • Die Beiträge werden - wie Sie hoffe und glaube ich wissen - nicht jedes Jahr um 50% erhöht. Wie war denn der Beitragsverlauf Ihrer PKV von Anfang bis jetzt?

    Bisher wurde jedes Jahr erhöht, damit habe ich auch dieses Jahr gerechnet, aber nicht mit 50 % ! Ich frage mich, ob es einen Zusammenhang mit meinem , vor kurzem gestellten, Pflegegeldantrag gibt, denn mittlerweile habe ich selbst einen GdB von 60 % und kann kaum noch laufen, Medikamente und Erkrankung fordern ihren Tribut.

  • Langsam, ich bin der festen Überzeugung, dass Versorgungswerks-Rentner ohne gesetzliche Rente mit "standesgemäßen" Zusatzeinkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen etc. i.d.R. über der BBG liegen! Kleiner Unterschied. :)

    Man kann bei den Krankenversicherten drei Gruppen unterscheiden:

    1. die Privatversicherten
    2. die gesetzlichen Versicherten, die im Alter pflichtversichert sind
    3. die gesetzlichen Versicherten, die im Alter freiwillig versichert sind

    Nicht nur bei der Steuer, sondern auch bei der Krankenversicherung kann man gestalten. Bedingung für eine Pflichtversicherung im Ruhestand sind die bekannten 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens und eine gesetzliche Rente. Ein Versorgungswerksrentner hat diese gesetzliche Rente typischerweise nicht, also tut er wohl daran, rechtzeitig eine solche zu gestalten. Er braucht dazu 60 Monate Versicherungszeit, die bekommt man in seinem Berufsleben sicherlich irgendwie zusammen, und sei es, daß man sich in seinem xx-Verein als Hausmeister auf Minijobbasis anstellen läßt.

    Der Gewinn für den gesetzlich Krankenversicherten ist, daß er im Ruhestand eben keine Beiträge auf seine Kapitalerträge zahlen muß. Da hat ein weitsichtiger Arzt oder Rechtsanwalt die Spende an seinen xx-Verein schnell heraus.

    Sie gehen immer davon aus, daß der gesetzlich versicherte Versorgungswerksrenten nicht so weitsichtig ist, im Ruhestand freiwillig versichert ist und daher seine Kapitaleinkünfte verbeitragen muß. Ein weitsichtiger Mensch hat das rechtzeitig vermieden und zahlt dann nur Beiträge auf seine Rente - und die dürfte selbst dann die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen, wenn sie vom Versorgungswerk kommt. Da ist die gesetzliche Krankenversicherung dann möglicherweise deutlich günstiger als eine private Krankenversicherung.

    Übrigens: Den Versorgungswerken geht es schlecht, seit der langjährige Zins unter die naturgesetzlichen 6% gefallen ist. Ich kenne einen Rentner, der zu Beginn seines Ruhestands vom Versorgungswerk 27% mehr Rente bekommen hat, als er von gleichen Beiträgen von der DRV bekommen hätte. Seine Rente ist seither allerdings nicht erhöht worden, wohingegen die DRV-Renten mit deutlichen Schritten nach oben gegangen sind. Noch bekommt er etwa 12% mehr als ein DRV-Rentner. Die kalkulatorische DRV-Rente dürfte seine Rente in spätestens 3 oder 4 Jahren überholen (und dann uneinholbar vorn liegen). Der Mann ist ledig, was bei seinem Versorgungswerk die Rente erhöht. Wäre er verheiratet, hätte er beim Ruhestandseintritt nur 10% über DRV-Rente bekommen und läge mittlerweile unter einer vergleichbaren DRV-Rente. Dieser Mensch hat noch viele Jahre gute Zinsen mitbekommen. Seine jungen Kollegen dürften mit gleichen Beiträgen dereinst weniger bekommen, als sie von der DRV bekämen.

  • Sie gehen immer davon aus, daß der gesetzlich versicherte Versorgungswerksrenten nicht so weitsichtig ist, im Ruhestand freiwillig versichert ist und daher seine Kapitaleinkünfte verbeitragen muß. Ein weitsichtiger Mensch hat das rechtzeitig vermieden und zahlt dann nur Beiträge auf seine Rente - und die dürfte selbst dann die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen, wenn sie vom Versorgungswerk kommt.

    Wir haben viel mit Versorgungswerksmitgliedern zu tun. Davon haben die wenigsten gesetzliche Rentenansprüche.

    Nebenbei ist das eine der Regelungslücken, die angesichts knapper Kassen mit hoher Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang geschlossen wird.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wir haben viel mit Versorgungswerksmitgliedern zu tun. Davon haben die wenigsten gesetzliche Rentenansprüche.

    Die haben halt vergessen zu gestalten. Wer vor dem Studium Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, hat schonmal z.B. 15 oder 18 Monate Rentenansprüche im Sack, das kürzt den Weg zu den 60 Monaten. Hat diese Person Anspruch Anspruch auf Mütterrente, kommen 36 Monate hinzu (Nicht lachen! Auch Väter können Mütterrente bekommen, beispielsweise wenn die Mutter als Lehrerin auch ohne Mütterrente an die Höchstversorgungsgrenze stößt).

    Da bleibt dann nur ein kleiner Rest, den man gestalten muß.

    Nebenbei ist das eine der Regelungslücken, die angesichts knapper Kassen mit hoher Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang geschlossen wird.

    Das glaube ich auch, aber momentan ist sie halt noch nicht geschlossen, und mit jedem Jahr, in dem die bisherige Regelung in Kraft bleibt, spart der KVdR-Rentner Geld.

    Wir brauchen uns darüber nicht zu streiten: Jeder zahlt seinen Krankenversicherungsbeitrag selbst.

  • Die haben halt vergessen zu gestalten. Wer vor dem Studium Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, hat schonmal z.B. 15 oder 18 Monate Rentenansprüche im Sack, das kürzt den Weg zu den 60 Monaten. Hat diese Person Anspruch Anspruch auf Mütterrente, kommen 36 Monate hinzu (Nicht lachen! Auch Väter können Mütterrente bekommen, beispielsweise wenn die Mutter als Lehrerin auch ohne Mütterrente an die Höchstversorgungsgrenze stößt).

    Da bleibt dann nur ein kleiner Rest, den man gestalten muß.

    Das glaube ich auch, aber momentan ist sie halt noch nicht geschlossen, und mit jedem Jahr, in dem die bisherige Regelung in Kraft bleibt, spart der KVdR-Rentner Geld.

    Wir brauchen uns darüber nicht zu streiten: Jeder zahlt seinen Krankenversicherungsbeitrag selbst.

    Kein Widerspruch :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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  • Bisher wurde jedes Jahr erhöht, damit habe ich auch dieses Jahr gerechnet, aber nicht mit 50 % ! Ich frage mich, ob es einen Zusammenhang mit meinem , vor kurzem gestellten, Pflegegeldantrag gibt, denn mittlerweile habe ich selbst einen GdB von 60 % und kann kaum noch laufen, Medikamente und Erkrankung fordern ihren Tribut.

    Nein, die Beitragserhöhung bei dir hat definitiv nichts mit deinem Pflegegeldantrag zu tun. Jeder, der in dem Tarif ist und auch in deinem Jahrgang geboren ist, hat genau die Erhöhung in Euro, die du hast. Prozentual kann das unterschiedlich sein, je nach bisherigem Versicherungsverlauf.

    Irgendwo habe ich gelesen, dass die Tarife Gesundheit Vario noch recht neu sind und in den letzten 3 (?) Jahren keine Beitragserhöhung erfahren hatten. Jedoch seien sie bisher zu billig gewesen (also schlecht kalkuliert), daher war die aktuell massive Erhöhung vorhersehbar.

  • Langsam, ich bin der festen Überzeugung, dass Versorgungswerks-Rentner ohne gesetzliche Rente mit "standesgemäßen" Zusatzeinkünften aus Vermietung und Verpachung, Kapitalvermögen etc. i.d.R. über der BBG liegen! Kleiner Unterschied. :)

    Können GRV-Rentner nicht auch "standesgemäße" Zusatzeinkünfte haben und damit über der BBG liegen?

    Ich bin mir sicher, dass es genügend Versorgungswerk-Rentner gibt, die im Rentenalter nicht über der BBG liegen. Vor allem diejenigen, die nicht reich geerbt haben und im Berufsleben nicht weit über Durchschnitt verdient haben.