Risikozuschlag in der PKV

  • Hallo,


    ich bin nun seit ca. 3 Jahren in meiner PKV.

    Vor etwa 2 Jahren war ich aufgrund eines Hexenschusses beim Hausarzt, daraufhin hat mir die PKV einen Risikozuschlag reingedonnert. Nichts ahnend habe ich das einfach mal so hingenommen. Auf meine Frage hin, ob man den auch mal wieder rausnehmen kann, da ich keinerlei Beschwerden mehr habe, habe ich ein unbegründetes Nein erhalten.

    Aus meiner Sicht kann das so nicht richtig sein. Gibt es hier im Forum diesbezüglich Erfahrungen? Kann man sich vielleicht irgendwo hin wenden, die in meinem Namen das mit der Versicherung klären?

    Ich bin über jegliche Hilfe dankbar! :)

  • Eigentlich kann es nicht sein, dass Du nach Abschluss einer PKV vor 3 Jahren von dieser Gesellschaft aufgrund einer versicherten ärztlichen Behandlung vor 2 Jahren - also nach Vertragsbeginn - einen Risikozuschlag von dieser Gesellschaft, aufgrund der nach Abschluss der PKV festgestellten Diagnose erhältst. Oder handelt es sich darum, dass die Gesellschaft aufgrund der Behandlung und der festgestellten Diagnose vor 2 Jahren eine Anzeigepflichtverletzung bei Antragstellung vor 3 Jahren vermutet hat?

  • ich bin nun seit ca. 3 Jahren in meiner PKV.

    Vor etwa 2 Jahren war ich aufgrund eines Hexenschusses beim Hausarzt, daraufhin hat mir die PKV einen Risikozuschlag reingedonnert.

    Ich vermute mal, dass die Behandlung 2 Jahre vor Abschluss stattfand?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Aus meiner Sicht kann das so nicht richtig sein.

    Stimmt. Ich empfehle § 41 VVG zur Lektüre.

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  • Kann man sich vielleicht irgendwo hin wenden, die in meinem Namen das mit der Versicherung klären?

    So etwas macht normalerweise der Versicherungsmakler, der Ihnen die PKV vermittelt hat und Ihren Vertrag betreut. Mit wessen Hilfe haben Sie Ihre Krankenversicherung denn abgeschlossen?

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  • Eigentlich kann es nicht sein, dass Du nach Abschluss einer PKV vor 3 Jahren von dieser Gesellschaft aufgrund einer versicherten ärztlichen Behandlung vor 2 Jahren - also nach Vertragsbeginn - einen Risikozuschlag von dieser Gesellschaft, aufgrund der nach Abschluss der PKV festgestellten Diagnose erhältst. Oder handelt es sich darum, dass die Gesellschaft aufgrund der Behandlung und der festgestellten Diagnose vor 2 Jahren eine Anzeigepflichtverletzung bei Antragstellung vor 3 Jahren vermutet hat?

    Ganz genau! Die Versicherung hat dies so begründet, als hätte ich die damaligen Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet. Was ich jedoch getan habe. Ich vermute, dies war einfach ein Grund noch mehr Geld von mir zu bekommen?

  • Die Versicherung hat [das nachträgliche Verlangen eines Risikozuschlags] so begründet, als hätte ich die damaligen Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet. Was ich jedoch getan habe. Ich vermute, dies war einfach ein Grund, noch mehr Geld von mir zu bekommen.

    Es gehören immer zwei dazu, einer, der macht, und ein zweiter, der etwas mit sich machen läßt.

    Du gehörst zur zweiten Sorte. Ich hätte das mit mir vermutlich nicht machen lassen.

  • Vielleicht war es ein Hexenschuss und der Arzt hatte ein chronisches Rückenleiden daraus gemacht, was für die PKV dann wahrscheinlich schon vorher bestand und nicht angezeigt wurde ... who knows? Vielleicht mal bei der PKV nachfragen wie sie zu ihrer Einschätzung gekommen ist?

  • Wenn ich das richtig verstehe, warst du 1 Jahr nach Abschluss der PKV wegen eines Hexenschusses in Behandlung. Daraufhin hat die Versicherung das Verschweigen einer Vorerkrankung gesehen und einen Risikozuschlag festgesetzt.

    Nun kann ein Hexenschuss verschiedene Ursachen haben. Das geht von muskulären Ursachen über Arthrose der Wirbelgelenke bis hin zu Bandscheibenproblemen. Hier kommt es darauf an, was dein Arzt als Diagnose auf der Rechnung vermerkt hat. Ich kann mir vorstellen, dass PKVen gerade in den ersten Versicherungsjahren genauer hinsehen und prüfen, ob es sich um Folgen einer bereits vor Vertragsbeginn bestehenden Krankheit handelt. Da wird dann ein für den Versicherten intransparenter Prozess durchlaufen, dessen Ergebnis manchmal, vorsichtig ausgedrückt, überrascht. Wenn also in deinem Fall z.B. die Diagnose "Spinalkanalstenose" gestellt wurde, kann der zuständige Mitarbeiter auf Basis interner Vorgaben zu dem Schluss gekommen sein, dass dieser Zustand schon länger besteht.

    Richtig wäre es gewesen, vor zwei Jahren auf den Risikozuschlag zu reagieren. Sich jetzt an die Versicherung zu wenden, mit dem Hinweis, dass du keine Beschwerden mehr hast, wird natürlich nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Ich würde an deiner Stelle jetzt die Versicherung bitten darzulegen, wie sie seinerzeit zu dem Schluss gekommen ist, dass du in dem konkreten Fall eine Vorerkrankung verschwiegen hättest. Wenn du die Antwort darauf erhalten hast, kannst du abhängig von der Begründung entscheiden, wie du weiter vorgehst. Leider bist du jetzt in der ungünstigen Position, dass du deine Unschuld beweisen musst.

  • Danke für diese qualifizierte Antwort. Wie genau hilft mir das jetzt?

    Du hast den Zeitpunkt für eine sinnvolle Reaktion versäumt. Das läßt sich nun vermutlich nicht mehr oder nur schwer reparieren.

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß Dir das nicht gefällt, wenn ich Dir das jetzt so klar sage. An der Richtigkeit meiner Aussage ändert das nichts, die sam51 ja sinngemäß auch geäußert hat.

    Ich hätte an Deiner Stelle in dem Moment reagiert, in dem die Versicherung den Risikozuschlag festgesetzt hat. Im Grunde darf die Versicherung nicht nachträglich einen Risikozuschlag festlegen. Das hätte ich denen auch klar geschrieben.

    Ich selbst hatte nicht nur einmal einen Hexenschuß, der ja nur ein Symptom ist. Was pathologisch dahintersteht, ist bis heute unklar. Typischerweise ist man dann ein paar Tage arbeitsunfähig. Bewegung hilft, selten nur habe ich mir Physiotherapie verschreiben lassen. Selbst 10 Mal Physio (Kassenpatienten bekommen meist nur 6) kosten um die 350 €, die Krankschreibung kostet was kleines Zweistelliges. Beträge dieser Größenordnung lege ich erstmal zur Seite, rechne sie am Jahresende gegen eine eventuelle Beitragsrückerstattung und entscheide dann, ob ich sie einreiche.

    Das kann aber jeder Privatversicherte nach seiner eigenen Überzeugung handhaben.

  • Ganz genau! Die Versicherung hat dies so begründet, als hätte ich die damaligen Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet. Was ich jedoch getan habe. Ich vermute, dies war einfach ein Grund noch mehr Geld von mir zu bekommen?

    Das ist eines der Merkmale, die die Arag "auszeichnen". Nach unserer Erfahrung wird auch bei kleineren Erkrankung versucht, direkt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu konstruieren.

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  • Abgeschlossen habe ich die Versicherung damals direkt bei einem Makler der Versicherung (Arag).

    "Makler der Versicherung (Arag)" ist ein schwarzer Schimmel. Entweder Versicherungsmakler (= unabhängig, im Interesse des Kunden tätig) oder bei der Versicherung als Vermittler angestellt (= im Dienst der Versicherung, in deren Interesse tätig). Meistens kümmert sich der Versicherungsmakler als "Sachwalter" engagierter um die Interessen des Kunden.

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  • Versicherungsmakler (= unabhängig, im Interesse des Kunden tätig)

    off Topic:
    Da fehlt mir das Wort: hoffentlich

    Unabhängig ,hoffentlich im Interesse des Kunden tätig. 😉
    Verallgemeinerungen machen unser Leben einfacher, aber nicht richtiger.

    Da (leider) nicht alle Menschen bei Dr.Schlemann Kunde sind gibt’s auch einige Berufskollegen die das Interesse des Kunden nicht als oberste Priorität sehen.

    End Off Topic: