Fragen zur Vorauszahlung PKV

  • Hallo,

    mal ein paar Fragen zum Thema “Vorauszahlung PKV” :


    A) Jedes (!) Jahr das Dreifache des aktuellen Beitrags ?

    Aa) Kann jedes (!) Jahr das Dreifache bezahlt werden (auch wenn zB im Vorjahr schon das Dreifache vorausgezahlt wurde) & somit hätte man dann zB im zweiten Jahr 2 x 3 Jahre vorausbezahlt & diese beiden Zahlungen werden alle vom FA berücksichtigt ?

    Dh, da kann sich steuerwirksam erhebliches Guthaben ansammeln.

    Bsp : Jahresbeitrag Basis 2025 : 10.000 EUR

    Zahlung bis 22.12.25 : 30.000 EUR

    FA berücksichtigt 2025 : 30.000 EUR

    Jahresbeitrag Basis 2026 : 12.000 EUR

    Zahlung bis 22.12.26 : 36.000 EUR

    FA berücksichtigt 2026 : 36.000 EUR

    Ab) Oder kann nur das Dreifache als Guthaben bestehen ?

    Bsp : wie oben - nur in 2026 werden nur 12.000 EUR vom FA berücksichtigt, da ja nur 1 Jahr von den 3 “frei” wurde.


    B) Was bescheinigt die PKV bzw wie teilt diese die Vorauszahlung auf Basis & “Brutto”-/Voll-Beitrag auf ?

    Bsp : Jahresbeitrag komplett 2025 : 15.000 EUR

    Jahresbeitrag Basis 2025 : 10.000 EUR

    Ba) Zahlung bis 22.12.25 : 30.000 EUR

    PKV bestätigt 2025 “Zahlung 30.000 EUR, davon Basis 20.000 EUR” - also anteilig 10.000/15.000

    Bb) Zahlung bis 22.12.25 : 45.000 EUR

    PKV bestätigt 2025 “Zahlung 45.000 EUR, davon Basis 30.000 EUR”

    Dh, man muß, um den maximalen Basisbetrag berücksichtigt zu bekommen, immer den gesamten dreifachen Vollbeitrag vorauszahlen - korrekt ?


    Vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldungen !

    Christian

  • Kater.Ka 27. November 2025 um 21:41

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • mal ein paar Fragen zum Thema “Vorauszahlung PKV” :

    Jedes (!) Jahr das Dreifache des aktuellen Beitrags?

    Nein, natürlich nicht. Anfrage bei der Versicherung: Ich will 1 Jahr (oder 3 Jahre) vorauszahlen! Die Versicherung schickt Dir eine Rechnung über den Betrag (Basis: aktueller Monatsbeitrag, reicht bei aktuellen Steigerungsraten natürlich kein Jahr bzw. keine 3 Jahre). Das bezahlst Du dann.

    Kann jedes (!) Jahr das Dreifache bezahlt werden (auch wenn zB im Vorjahr schon das Dreifache vorausgezahlt wurde) & somit hätte man dann zB im zweiten Jahr 2 x 3 Jahre vorausbezahlt & diese beiden Zahlungen werden alle vom FA berücksichtigt?

    Meines Wissens geht das so nicht.

    Überlege Dir, ob es für Dich eine so hohe Vorauszahlung überhaupt bringt. Dazu müßtest Du im laufenden Jahr einen sehr hohen Steuersatz haben, in den kommenden dann einen sehr niedrigen. Je mehr Du absetzt, desto geringer ist ggf. der Steuereffekt.

    Was steht dagegen, Dir die Details des Ablaufs von Deiner Krankenkasse erklären zu lassen?

  • Ich habe mich bewusst entschieden, dies hier in einem öffentlichen Forum anzubringen & nicht nur "privat" mit der Versicherung auszukaspern, damit auch andere sich beteiligen und/oder von den Infos profitieren können.

    Hier mal,was ich dazu in Erfahrung bringen konnte - bitte widersprechen (falls nötig) & dann gleich belegen, wie es anders ist.


    Jedes Jahr können bis zu 3 Jahresbeiträge steuerlich wirksam vorausgezahlt werden - kann sich also ordentlich Guthaben ansammeln.

    Der anzuwendende Jahresbeitrag ist der des Jahres, in dem gezahlt wird - nicht der, für den vorausbezahlt wird.

    Die Zahlung muß bis zu einem (unternehmensspezifischen) Termin eingegangen sein, um zugeordnet zu werden - zB bei HUK 15.12. & bei Hanse-Merkur 21.12.

    Die Unternehmen raten dringend dazu, eine solche Vorauszahlung vorher anzumelden, da sonst Gefahr bestünde, daß diese einfach von System zurücküberwiesen wird.

    Zu zahlen ist immer der gesamte geschuldete Betrag - also nicht "nur" der steuerlich wirksame (der wird stets aus dem gezahlten ermittelt - ist also immer geringer).

  • Meine Interpretation war bisher immer so, dass es max. 3 Beiträge sein dürfen. Eine Kumulierung ist meiner Auffassung nach nicht möglich. Ich denke das sich dies auch so über die Bescheinigung der Versicherung wiederspiegelt.U

    Unabhängig von der steuerlichen Frage stellt sich natürlich auch die Frage ob die Versicherung das mitmachen würde. Zudem stellt sich die Frage warum man das überhaupt machen sollte. Das Guthaben bei der Versicherung wird nicht verzinst und verursacht daher Opportunitätskosten.

  • Nein, eine Kumulierung ist nicht möglich. Also wenn Du drei Jahre im voraus bezahlst, dann kannst Du das frühestens in drei Jahren wieder machen. Außerdem hängt die Zahl der Jahre von der Versicherung ab. Manche erlauben nur ein Jahr im voraus zu zahlen.

  • Würde es nicht reichen, z. B. in den geraden Jahren für das ungerade Jahr vorauszuzahlen, damit man im ungeraden Jahr den entsprechenden "Slot" für andere Versicherungen nutzen kann?

    Das hat möglicherweise die gleiche Wirkung.

    Man muß 2 Fälle unterscheiden.

    1. Einer zahlt 3 Jahre voraus, weil er im Jahr 1 eine große Sonderzahlung erwartet, daher einen möglichst großen Absetzbetrag haben möchte. Bonus: in 2 Folgejahren (nicht 3!) kann der 1.900 € für sonst nicht absetzbare Ausgaben nutzen (etwa Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung).

    2. Einer zahlt im Wechselschritt: Im Jahr 1 seinen normalen Krankenkassenbeitrag und zusätzlich den Beitrag fürs Folgejahr voraus. Im Folgejahr zahlt er (fast) keinen Krankenkassenbeitrag und hat einen Teil der ominösen 1.900 € frei für (siehe oben).

    Zahlt man voraus, ist der aktuelle Beitrag Basis für die Vorauszahlung. Aktuell steigen Prämien stark, ich zahle voraus, muß aber am Jahresende nochmal separat 1000 € Prämie zahlen (nur steuerlich absetzbarer Teil). Die Vorauszahlung reicht für Jan bis Okt und ein Stück in den November hinein. Im Fall 2 bliebe mir also ein zusätzliches Absetzvolumen von etwa 900 €.

    Im Fall 1 reicht die Vorauszahlung für 3 Jahre sicher für 2 ganze Jahre - dort hat man das zusätzliche Absetzvolumen von 1.900 € (So man dafür Absetzposten hat!). Die Vorauszahlung reicht aber vermutlich nicht komplett fürs dritte Jahr. Dort hat man vermutlich fürs Spätjahr Beiträge zu zahlen, die die 1.900 € vollmachen. Eben drum schreibe ich oben ja, daß die 1.900 € für 2 Jahre zur Verfügung stehen und nicht für 3.

    Zu kalkulieren ist auch (je nach Gehalt) ob man in der Progressionszone ist oder drüber in der Proportionalzone. Ist man in der Progressionszone, sinkt der Steuervorteil mit steigendem Absetzvolumen. Weiter zu klären ist, ob eine Fünftelregelung dazukommt.

    Da ist also eine Menge zu bedenken. Man muß es sich individuell durchrechnen, wie die Auswirkungen bei einem selber sind.

    :)

    PS: Selbständige ersetzen in obigem Text die Zahl 1.900 durch die Zahl 2.800.

  • Da wird es sicherlich keine einheitliche Antwort für alle Versicherungsgesellschaften geben.

    Das sehe ich aus Erfahrung ähnlich. Ich habe zwei Erbangelegenheiten abwickeln müssen und dabei sicherlich über ein Dutzend verschiedener Versicherungen kündigen müssen.

    Manchen Versicherern musste man hinterherlaufen und alles (z.B. Erbschein, Testament) beglaubigt schriftlich per Einschreiben einreichen. Bei anderen ging das alles relativ easy mit einem paar Telefonat und Übersendung der erforderlichen Unterlagen per Mail.

    Ein Versicherer (keine KV) war nicht einmal in der Lage, das Geld nach Klärung zurückzuüberweisen und hat stattdessen eine Reihe von Verrechnungschecks geschickt.

    Insgesamt macht so eine Erbangelegenheit aber meist ganz schön viel Aufwand und Lauferei.

    Bei komplexen und umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt sich ggf. einen Nachlassverwalter einzuschalten.