SF-Klasse hochgestuft, obwohl keine Regulierung erfolgt ist

  • Ich habe mir sagen lassen, dass bei Arbeitsrecht die eigene Rechtschutzversicherung die eigenen Kosten tragen muss, selbst wenn man vor Gericht Recht zugesprochen bekommen hat. Und dass man daher die eigene Rechtschutzversicherung quasi "belastet", selbst wenn der Arbeitgeber am Ende z.B. verurteilt wurde, eine Kündigung zurückzunehmen. Und daher kündigt dann die eigene Versicherung einem u.U. anschließend den Vertrag (weil man ihr Kosten verursacht hat)

    Ist das so?

    Wie sieht dass dann bei Anliegen im Verkehrsrecht aus?

  • Es ist ggfs. ratsam eine Rechtschutzversicherung bei einem anderen Unternehmen abzuschließen als demjenigen, wo man auch seine KFZ-Versicherung hat.

    Ja. Hatte ich auch immer gedacht. Mir wurde allerdings von einem glaubhaften Versicherungsmakler mal dargelegt, dass das die Rechtschutzversicherungen (Verkehr) trotz eines möglichen Interessenkonflikts zahlen würden. Bei der Frage nach dem SF Rabatt und dessen Hochstufung bin ich mir da nicht so sicher.

  • .. und auch bei einer anderen, bei der man zum Beispiel eine Hausrat- oder Zahnzusatzversicherung hat. Ich (65 Jahre alt) hatte übrigens mein Lebtag keine Rechtsschutzversicherung (für die Arbeitsangelegenheiten war meine Gewerkschaftsmitgliedschaft hilfreich) und habe mir dadurch viel Geld gespart, das dann in die diversen Sparpläne geflossen ist. Im Zweifel hätte ich mich selbst vertreten.

  • .. und auch bei einer anderen, bei der man zum Beispiel eine Hausrat- oder Zahnzusatzversicherung hat. Ich (65 Jahre alt) hatte übrigens mein Lebtag keine Rechtsschutzversicherung (für die Arbeitsangelegenheiten war meine Gewerkschaftsmitgliedschaft hilfreich) und habe mir dadurch viel Geld gespart, das dann in die diversen Sparpläne geflossen ist. Im Zweifel hätte ich mich selbst vertreten.

    So wie er hier im Verkehrsrecht?

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  • Als ehemaliger, langjähriger ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und davor lange Jahre als Schöffe an verschiedenen Strafgerichten hat man einen Hauch Ahnung und vor allem auch viele Bekannte in diesem Bereich. Im allergrößten Notfall fände ich kurzfristig einen Anwalt meines Vertrauens und würde diesen dann halt bezahlen bzw. bezahlt haben.

  • Ich habe mir sagen lassen, dass bei Arbeitsrecht die eigene Rechtschutzversicherung die eigenen Kosten tragen muss, selbst wenn man vor Gericht Recht zugesprochen bekommen hat.

    Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei die eigenen Kosten. Das ist ein bekannter Trick, wenn ein Arbeitgeber beispielsweise einen sonst unkündbaren Betriebsrat loswerden will. Der wird mit Unsinnsklagen überzogen und auf diese Weise indirekt zur Kasse gebeten.

    Und dass man daher die eigene Rechtschutzversicherung quasi "belastet", selbst wenn der Arbeitgeber am Ende z.B. verurteilt wurde, eine Kündigung zurückzunehmen. Und daher kündigt dann die eigene Versicherung einem u.U. anschließend den Vertrag (weil man ihr Kosten verursacht hat)

    Das ist möglich.

    Wie sieht das dann bei Anliegen im Verkehrsrecht aus?

    Anders. Im Zivilrecht zahlt sonst der, der den Prozeß verliert (oder beide, wenn ein Richter mal wieder seinen Wunsch nach Vergleich auslebt).

  • Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei die eigenen Kosten. Das ist ein bekannter Trick, wenn ein Arbeitgeber beispielsweise einen sonst unkündbaren Betriebsrat loswerden will. Der wird mit Unsinnsklagen überzogen und auf diese Weise indirekt zur Kasse gebeten.

    Das ist möglich.

    Anders. Im Zivilrecht zahlt sonst der, der den Prozeß verliert (oder beide, wenn ein Richter mal wieder seinen Wunsch nach Vergleich auslebt).

    Und wieso läuft das dann beim Arbeitsrecht so ganz anders?

  • Und wieso läuft das dann beim Arbeitsrecht so ganz anders?

    Das hat sozialpolitische Gründe: Kläger vor den Arbeitsgerichten sind in der überwiegenden Zahl der Fälle Arbeitnehmer, und diese sollen nicht unnötige Angst vor einer Klage gegen den (scheinbar oder tatsächlich mächtigeren) Arbeitgeber haben. Deswegen sind z.B. auch die Gerichtskosten niedriger als vor den normalen Zivilgerichten.

  • Ich empfehle die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft, dann ist der Arbeitsrechtsschutz inkludiert, wie ich oben ja schon beschrieb.

    Wenn es diese zuständige Gewerkschaft denn gibt und wenn man bei dieser denn auch ordentliches Mitglied werden kann. :)

    (Hat jetzt mit Kfz-Versicherungen aber nichts zu tun.)

  • Es ist ggfs. ratsam eine Rechtschutzversicherung bei einem anderen Unternehmen abzuschließen als demjenigen, wo man auch seine KFZ-Versicherung hat.

    Habe meinen Nachbarn gebeten, dieses einmal bei seiner Versicherung (Concordia) zu hinterfragen. Dort gibt es eine solche Klausel bspw. nicht, dass kein Versicherungsschutz existiert, sollte er mit seiner Rechtsschutz gegen die Kfz-Versicherung aus demselben Hause klagen wollen.