Ich habe mir sagen lassen, dass bei Arbeitsrecht die eigene Rechtschutzversicherung die eigenen Kosten tragen muss, selbst wenn man vor Gericht Recht zugesprochen bekommen hat. Und dass man daher die eigene Rechtschutzversicherung quasi "belastet", selbst wenn der Arbeitgeber am Ende z.B. verurteilt wurde, eine Kündigung zurückzunehmen. Und daher kündigt dann die eigene Versicherung einem u.U. anschließend den Vertrag (weil man ihr Kosten verursacht hat)
Ist das so?
Wie sieht dass dann bei Anliegen im Verkehrsrecht aus?