ETF - Steuer / Sparer-Pauschbetrag und bei Kindern zzgl. Grundfreibetrag. Besonderheiten oder wirklich so "einfach"?

  • Guten Abend zusammen,

    Ich möchte in den kommenden Tagen/Wochen mich damit etwas beschäftigen und entsprechend bei den Depots der Kinder und der Eltern Anteile verkaufen und wieder kaufen. Damit möchte ich die Freibeträge nutzen. Bei den Kindern geht das bis 13.000 EUR sogar.

    Mein Vorgehen wäre Verkaufen und am nächsten Tag (vllt sogar direkt) wieder Anteile kaufen, so das der Wert zu fast 100% ausgenutzt werden kann.

    Muss ich etwas besonderes beachten? Vor allem später bei der Steuererklärung? (Für die Kidner wurde bisher nichts gemacht in der Richtung.) Oder ist es wirklich so einfach?
    Sorry für die Frage, aber "scheint" mir gerade sehr einfach zu sein und ich möchte da ungerne in eine Falle tappen.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

  • Für die Kinder eine NV Bescheinigung beim Finanzamt beantragen, dann muss man der Steuer nicht hinterherlaufen.

    Die Versicherungsgrenze ist deutlich niedriger und liegt aktuell bei 535 Euro pro Monat (vermutlich ohne Pauschbetrag zu rechnen!). Falls also mitversichert über die gesetzliche Krankenversicherung, eventuell über mehrere Jahre aufteilen.

  • Hier wird btw. noch ein anderer Betrag genannt: https://www.finanztip.de/daily/13000eur…rs-kinderdepot/
    (Grenze: 7.650 EUR / Jahr)

    Aber nochmal bei meiner Krankenkasse geschaut: 535 EUR / Monat = 6.420 EUR
    Da zum Einkommen auch Kapitalerträge zählen, würde ich davon ausgehen, dass der Pauschbetrag da inkl. ist.

    Verkauf muss ja in diesem Jahr erfolgen. Ich nehme aber an, dass das Zurückkaufen zeitlich egal ist und damit sinnvoller wäre, wenn es als einmalig ausgeführter ETF-Sparplan erfolgt. (Wegen Kosten.)

  • Ich habe exakt diese Frage der Krankenkasse meiner Kinder (TK) für die Familienversicherung gestellt. Deren Antwort (sic) war:

    Zitat

    Wenn es sich um einen einmaligen Verkauf der Etfs und somit eimalig enstehende Kapitalerträge handelt, hat dies keine Auswirkungen auf die Familienversicherung.

    Das kann natürlich von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein, aber mir war diese Bestätigung vorab wichtig, bevor ich dann nachträglich noch die Krankenkassenbeiträge zahlen muss.

    Ich hatte letztes Jahr eine ähnliche Frage unter diesem Post gestellt. Der noch relevante Hinweis ist, dass die Steuer wegen der Teilfreistellung beim Verkauf von Aktien-ETFs nur auf 70% des Gewinns anfällt. Ohne die NVA zahlst du aber erstmal Steuern und musst anschließend die Steuererklärung machen, um die Steuer zurück zu bekommen.

  • Dein Zitat:
    Wenn es sich um einen einmaligen Verkauf der Etfs und somit einmalig enstehende Kapitalerträge handelt, hat dies keine Auswirkungen auf die Familienversicherung.

    Laß dir das rechtssicher bestätigen!

    Ich schätze deine KV meint, wenn in einem Monat der Kapitalertrag mal etwas höher ist als 535€ macht das nix, aber die Gesamtsumme im Jahr die 6420€ (2025) muss auf jeden Fall eingehalten werden.

    Die TK sagt dazu was ganz anderes als du meinst von deiner KV gehört zu haben:

  • Ich rufe morgen die IKK Gesund+ an. Dort sind meine Kinder über meine Frau mitversichert.

    Was nützt dir ein Anruf „zwischen den Jahren“ ? Erreichst du dort eine qualifizierte Kraft für Mitgliedschaftswesen?

    Eher eine First-Level-Kraft.

    Hättest du dich innerhalb der letzten 2 Wochen schriftlich an die „richtige“ Fachabteilung gewandt, hättest du vermutlich eine Antwort zur Sichtweise der Krankenkasse bekommen.

  • Hättest du dich innerhalb der letzten 2 Wochen schriftlich an die „richtige“ Fachabteilung gewandt, hättest du vermutlich eine Antwort zur Sichtweise der Krankenkasse bekommen.

    Das hatte ich gemeint mit:

    Laß dir das rechtssicher bestätigen!

    Muss dann die Gewinnen der Anteile noch richtig ermitteln und dann entsprechend morgen verkaufen.

    Im Zweifelsfall genügend Puffer einrechnen und nächstes Jahr dann genauer machen.

  • Also Erreichbarkeit war top ;) (IKK Gesund+ btw.)

    Kapitalerträge sind Jährlich zu betrachten, damit sind 6.420 EUR möglich. Diese Summe übersteigt den jetzigen Gewinn der Kinder und damit passt das.

    Schriftliche Bestätigung bekomme ich noch per E-Mail zugeschickt.