Finanzamt will Vorauszahlung für pirvate Kranken und Pflegeversicherung nicht anerkennen.

  • Wenn in zwei Wochen kein schriftlicher neuer Bescheid vorliegt, lege ich formalen Widerspruch ein.

    Du meinst eine Einspruch. Dieser ist per Elster in 5-10 Minuten eingelegt, ähnlich, wie wenn man ein E-Mail schreibt.

    Das ist nichts Böses und man macht sich damit auch nicht unbeliebt. Das ist ein normaler Vorgang, der Sachbearbeiter schaut sich das konkrete Problem noch einmal an und korrigiert es einfach. Es gibt bei mir Jahre mit 3-4 Steuerbescheiden.

    Wenn es komplizierter ist oder man meint, dass man an einander vorbei redet, kann ein Anruf sehr hilfreich sein. Ich hatte immer andere Bearbeiter, aber durchweg positive Erfahrungen gemacht.

  • Ein formaler Einspruch macht sicher eine Menge zusätzlicher Arbeit, das muß man ja nicht einmal dem Finanzamt zumuten

    Das bezweifele ich. Der Mensch soll eine bestimmte Anzahl von Fällen im Jahr abarbeiten. Vermutlich verbesserst Du so sogar seine Statistik.

    Ein formaler Einspruch macht sicher eine Menge zusätzlicher Arbeit, das muß man ja nicht einmal dem Finanzamt zumuten (anderen Leuten generell nicht).

    Das war aber eine schlechte Idee. Der Mann war wohl nicht gut drauf (soll vorkommen) und hat von Anfang an völlig abgeblockt. Noch bevor ich mein Ansinnen vorbringen sollte, sagte er "Einspruch einlegen!" Mein Begehr wollte er überhaupt nicht anhören. Offensichtlich fühlte er sich von meinem Anruf gestört. Kann ja sein, daß ich ihn aus der Arbeit herausgerissen habe.

    Verständlich. Dein Elster-Einspruch landet auf dem Stapel. Bei Deinem Anruf muss er einen anderen Fall unterbrechen, Deine Akte ziehen und sich dort hineindenken. Wäre mir auch nicht lieber.

  • Ein Antrag auf schlichte Änderung verursacht wirklich weniger Arbeit als ein Einspruch, der ein formeller Rechtsbehelf ist.

    Kleine Fehler lassen sich mit einem Antrag auf schlichte Änderung schnell beseitigen, da freut sich auch der Finanzbeamte. Gibt es allerdings eine andere Rechtsansicht, dann ist ein Einspruch zwingend notwendig, denn nur dieser hemmt die Rechtskraft.

  • Ein Antrag auf schlichte Änderung verursacht wirklich weniger Arbeit als ein Einspruch, der ein formeller Rechtsbehelf ist.

    Kleine Fehler lassen sich mit einem Antrag auf schlichte Änderung schnell beseitigen, da freut sich auch der Finanzbeamte.

    Meiner im genannten Fall halt nicht. Ich hatte Rentenpunkte gekauft, die haben nennenswert Geld gekostet, und er hat diese steuerlich unzweifelhaft absetzbare Ausgabe einfach nonchalant unter den Tisch fallen lassen. Das war ein klarer Fehler - aber solche sind nunmal menschlich. Und auch Finanzbeamte sind Menschen. Mir ging es da in keiner Weise um Schuldzuweisungen, aber ich wollte den Lapsus halt beseitigt haben. Wenn der Finanzbeamte gewollt hätte, wäre das eine kleine Sache gewesen. Er wollte aber nicht, also habe ich halt mit einem formalen Einspruch den Dienstweg eingehalten.

    Ich hatte erwartet, daß daraus ein ziemlicher Zinnober wird, und so kam es dann auch. Der Finanzbeamte hatte mit dem zu hohen Steuerbescheid auch einen zu hohen Vorauszahlungsbescheid erlassen. Nachdem mir völlig klar war, daß ich diese Steuer nicht werde bezahlen müssen, habe ich die Aussetzung der Vollziehung beantragt, die dann abgelehnt wurde, wogegen ich dann wiederum Einspruch eingelegt habe, und so weiter und so weiter.

    Letztlich ist aus dem kleinen Fehlerchen des Finanzbeamten ein unglaublicher bürokratischer Aufwand entstanden. Dem Finanzamt kann egal sein (sollte nicht, kann aber), daß ich als Steuerbürger Aufwand mit Schreiberei habe, aber es sollte ihm nicht egal sein, daß ein ungeschickter interner Ablauf diesen Aufwand verursacht.

    :)

  • Letztlich ist aus dem kleinen Fehlerchen des Finanzbeamten ein unglaublicher bürokratischer Aufwand entstanden. Dem Finanzamt kann egal sein (sollte nicht, kann aber), daß ich als Steuerbürger Aufwand mit Schreiberei habe, aber es sollte ihm nicht egal sein, daß ein ungeschickter interner Ablauf diesen Aufwand verursacht.

    :)

    … ein immenser interner Aufwand basierend auf einem Fehler und anschließender Unfähigkeit den Fehler einzusehen.

    In der Zeit, den diese Widersprüche etc. benötigen kann man dann wieder ein paar CumEx-Milliarden „übersehen“.

  • Kann man mittlerweile fast als Absicht ansehen, da es allgemein bekannt ist, dass es Sonderausgaben sind.

    Aber mittlerweile läuft der Betrug folgendermaßen ab:

    Steuerzahler gibt es an. Belege sind wegen elektronischer Abgabe nicht mehr beizufügen.

    Finanzbeamter streicht es.

    Statt Nachfrage muss Steuerzahler Einspruch einlegen.


    Wir haben ein absolutes bürgerfeindliches Steuersystem, merken die meisten wegen ihrer Obrigkeitshörigkeit aber nicht mal im Ansatz.

  • Das war schon immer so. Als ich noch berufstätig war, gab es immer Ärger mit der Anerkennung des Fahrtenbuches. Obwohl formal alles korrekt war, hat das Finanzamt es nicht anerkannt. Nach Einspruch erfolgte ein wochenlanger Schriftwechsel. Die Leute dort waren so abgezockt, als Begründung für die Ablehnung Paragraphen bzw. BFH-Urteile zu verwenden, die völlig abwegig waren, z.B. ein Urteil über Mietwagen und Taxis. In früheren Zeiten hätte man gar keine Chance dagegen gehabt, da man auf den Inhalt dieser Urteile nur schwer Zugriff gehabt hätte. Dank Internet war es dann möglich, auf diese Inhalte zuzugreifen und zu reagieren. Aber es war völlig klar, dass hier die Absicht vorlag, widerrechtlich steuermindernde Dinge nicht anzuerkennen. Es hat mich dann viel Mühe und Arbeit gekostet, mich gegen das Finanzamt erfolgreich durchzusetzen. Immerhin ging es um einige Tausend Euro.

    Ganz anders sieht es aus, wenn man einen Steuerberater beauftragt. Der ist zwar für die meisten in Zeiten von guter Steuer-Software eigentlich gar nicht nötig, aber meiner Erfahrung nach sieht die Kommunikation zwischen Steuerberater und Finanzamt anders aus. Aufgrund von Auslandstätigkeiten meiner Frau ist unsere Steuererklärung seit einigen Jahren eine komplizierte Angelegenheit, Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen. Daher ist es sehr vorteilhaft, dass der Arbeitgeber meiner Frau ein hierauf spezialisiertes Steuerberatungsunternehmen für die Abwicklung bezahlt. Seitdem läuft dieses Thema völlig geräuschlos.

  • Das war schon immer so. Als ich noch berufstätig war, gab es immer Ärger mit der Anerkennung des Fahrtenbuches. Obwohl formal alles korrekt war, hat das Finanzamt es nicht anerkannt. Nach Einspruch erfolgte ein wochenlanger Schriftwechsel. Die Leute dort waren so abgezockt, als Begründung für die Ablehnung Paragraphen bzw. BFH-Urteile zu verwenden, die völlig abwegig waren. [...] Es war völlig klar, dass hier die Absicht vorlag, widerrechtlich steuermindernde Dinge nicht anzuerkennen. Es hat mich dann viel Mühe und Arbeit gekostet, mich gegen das Finanzamt erfolgreich durchzusetzen.

    Ich halte es da immer mit dem alten Spruch Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity. Das letztere allerdings halte ich bei meinem Finanzbeamten durchaus für gegeben, verbunden mit einer recht hoch gehaltenen Nase. Jack! Dein Einsatz!

    Meiner Erfahrung nach sieht die Kommunikation zwischen Steuerberater und Finanzamt anders aus. Aufgrund von Auslandstätigkeiten meiner Frau ist unsere Steuererklärung seit einigen Jahren eine komplizierte Angelegenheit, Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen.

    Daher ist es sehr vorteilhaft, dass der Arbeitgeber meiner Frau ein hierauf spezialisiertes Steuerberatungsunternehmen für die Abwicklung bezahlt. Seitdem läuft dieses Thema völlig geräuschlos.

    Wenn der Chef den Steuerberater bezahlt, würde ich den vermutlich auch machen lassen. Selbst die Auslandstätigkeit ist kein Hexenwerk. Das läßt man sich einmal zeigen, dann kriegt man das auch selber hin.

  • Wenn der Chef den Steuerberater bezahlt, würde ich den vermutlich auch machen lassen. Selbst die Auslandstätigkeit ist kein Hexenwerk. Das läßt man sich einmal zeigen, dann kriegt man das auch selber hin.

    Da möchte ich dir doch widersprechen. Bei längeren Auslandsaufenthalten greift in den meisten Ländern das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch wird man im Ausland steuerpflichtig, muss dort also eine Steuererklärung abgeben. Weil das für einen normalen Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens praktisch undurchführbar ist (andere Steuergesetze, ggf. andere Sprache), kümmert sich bei größeren Unternehmen HR darum. In der Regel wird dann das Hypotax-Verfahren (hypothetical tax) angewandt, bei dem der Mitarbeiter auf seiner Gehaltsabrechnung einen Steuerabzug sieht, als ob er ausschließlich in Deutschland tätig ist. Der Gedanke dahinter: ein im Ausland tätiger Mitarbeiter soll steuerlich so gestellt werden wie nur in D tätige. Das wird zwar als "gerecht" verkauft, ist aber effektiv eine Benachteiligung, da die Einkommensteuern im Ausland fast immer geringer sind als in D.

    Diese einbehaltene, "hypothetische" Steuer wird nur zum Teil an das deutsche Finanzamt gezahlt, ein Teil geht ins Ausland, der in der Regel übrigbleibende Rest geht an den Arbeitgeber und wird in Teilen für die Abwicklung der Steuerangelegenheiten verwendet. In der deutschen Einkommensteuererklärung resultiert das dann lediglich in der Anlage N-AUS mit wenigen Zahlen. Allerdings ist der Aufwand dahinter hoch. Zumindest das deutsche Finanzamt verlangt einen tagesgenauen Nachweis über die Tätigkeit im Ausland und stellt, wohl abhängig von den Fähigkeiten des Sachbearbeiters, eine Menge nerviger Nachfragen. Ich habe das einmal miterleben dürfen, da ich, wohl versehentlich, die Korrespondenz in Kopie erhalten hatte.

    Was den ausländische Part angeht, habe ich noch nie etwas mitbekommen. Da scheint es wohl deutlich einfacher zu funktionieren. Zum Schluss muss dann noch eine Ausgleichsrechnung durchgeführt werden, da steuermindernde Dinge wie Werbungskosten etc. in dem Hypotax-Verfahren zunächst nicht berücksichtigt werden. Um das glatt zu ziehen, gleicht der Arbeitgeber eine meist vorhandene Differenz zugunsten des Arbeitnehmers aus.

    Du siehst also: als im Ausland beschäftigter Angestellter eines deutschen Unternehmens kann es steuerlich deutlich komplexer werden als man sich das vielleicht so vorstellt.

  • Auf dieser Seite findet sich eine Tabelle mit verschiedenen Krankenversicherern und Skonti bei vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Zahlung. Die Debeka ist erwartungsgemäß nicht dabei

    Die Tabelle ist aber auch nicht vollständig. Die HUK ist auch nicht dabei, gewährt mir aber seit vielen Jahren 4% Nachlass auf die Jahreszahlung.

    Meiner im genannten Fall halt nicht. Ich hatte Rentenpunkte gekauft, die

    Genau die Situation mit den Rentenpunkten hatte ich auch schon. Mit mehr Glück beim Sachbearbeiter. Kurz angerufen, erledigt.

    Statt Nachfrage muss Steuerzahler Einspruch einlegen.

    Ich habe ca. jedes zweite Jahr irgendeine Abweichung. Und nur einmal Einspruch eingelegt. Alle anderen Punkte ließen sich einfach so ändern.

  • Kurzes Update: Das Finanzamt hat die Erstattung jetzt auf mein Konto bei der DKB überwiesen...Völlig geräuscharm ohne jegliches nachfragen seitens der DKB.

    Haupttopic (Anerkennung der Krankenversicherungsbeiträge) ist noch in Bearbeitung.