Freistellungsauftrag Mutti

  • Hallo zusammen,

    meine Mutti lebt seit 2,5 Jahren in einem Pflegeheim.

    Da sich ihre Situation leider nicht mehr ändern wird, habe ich sie beim Finanzamt abgemeldet.

    Somit hat sie keine Steuer-Identifikationsnummer mehr, und ich kann in ihrem Namen keinen Freistellungsauftrag erteilen.

    Ich bin ihr Betreuer und habe zudem eine Kontovollmacht.

    Ist es korrekt, dass ich den Auftrag auch über mich erteilen kann?

    Bitte nicht falsch verstehen – mir geht es lediglich um eine vernünftige Kontoführung.
    Bis auf 10.000 Euro geht mit der Zeit ohnehin alles an die Pflegeeinrichtung.

    Liebe Grüße

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  • Wie kann man sich (oder andere Personen) beim Finanzamt abmelden? Nach meinem Kenntnisstand ist die Steuer-Identifikationsnummer lebenslänglich gültig.

    Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren! (Helmut Schmidt, 1918-2015)

  • Da sich ihre Situation leider nicht mehr ändern wird, habe ich sie beim Finanzamt abgemeldet.

    Somit hat sie keine Steuer-Identifikationsnummer mehr, und ich kann in ihrem Namen keinen Freistellungsauftrag erteilen.

    Das ist so nicht richtig. Die Steuer-Identifikationsnummer wird lebenslang vergeben und erlischt nicht durch Abmeldung, Pflegeheim oder fehlende Steuererklärungen. Man kann sich beim Finanzamt nicht „abmelden“, sodass die Steuer-ID wegfällt.

    Für einen Freistellungsauftrag ist die Steuer-ID weiterhin gültig und erforderlich.

  • Alles klar.
    Die Dame beim Finanzamt sagte mir, dass sie meine Mutti aus dem System rausnimmt und ich auch keine Steuererklärung mehr für sie machen muss.
    Gewundert hat mich nur, dass automatisch meine Daten erscheinen, wenn ich in ihrem Konto den Freistellungsauftrag erteilen möchte.
    Deshalb meine Frage, ob ich das auch über meinen Namen machen kann.

    • Hilfreichste Antwort

    Ich habe das Problem auch gehabt. Im Konto von meinem Vater war mein Freistellungsauftrag hinterlegt, der aber nicht wirklich Aktiv war. Ich musste mich durch mehrere Filialen kämpfen, bis die Aussage kam, es handele sich um einen Anzeigenfehler.

    Entweder du versuchst das Problem bei der Bank zu lösen, Mutter bezahlt die Steuern oder du machst eine Steuererklärung.

  • Das sind ja kuriose Erlebnisse.

    hanseatin
    14. Juli 2024 um 19:37
  • Bothbee 29. Dezember 2025 um 20:18

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Wie hoch sind denn die Kapitaleinkünfte der Mutter? Vielleicht würde eine Steuererklärung oder alternativ eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt Sinn machen.

    Sie erhält 1.800 Euro Rente.
    Damit kommt eine NV-Bescheinigung nicht in Betracht.
    Ich werde daher – wie in den vergangenen Jahren – ihre Steuererklärung erneut erstellen.
    Das erscheint mir in diesem Fall als die einfachste und sinnvollste Lösung.

  • Sie erhält 1.800 Euro Rente.
    Damit kommt eine NV-Bescheinigung nicht in Betracht.
    Ich werde daher – wie in den vergangenen Jahren – ihre Steuererklärung erneut erstellen.
    Das erscheint mir in diesem Fall als die einfachste und sinnvollste Lösung.

    Ohne Details kann man den Ertragsanteil nicht beurteilen. Seit wann bezieht die denn die Rente ?

  • Meine Mutti lebt seit 2,5 Jahren in einem Pflegeheim.
    Da sich ihre Situation leider nicht mehr ändern wird, habe ich sie beim Finanzamt abgemeldet.

    Was soll das heißen "Du habest Deine Mutter beim Finanzamt abgemeldet"?

    Somit hat sie keine Steuer-Identifikationsnummer mehr, und ich kann in ihrem Namen keinen Freistellungsauftrag erteilen.

    Die Steuer-ID ist lebenslang gültig. Wenn Du rechtlich dazu ermächtigt bist, darfst Du für sie auch Freistellungsaufträge erteilen. Ist das für überhaupt relevant? Reicht es denn nicht, wenn man den vorhandenen Freistellungsauftrag einfach stehen läßt?

    Ich bin ihr Betreuer und habe zudem eine Kontovollmacht.

    Ist es korrekt, dass ich den Auftrag auch über mich erteilen kann?

    Nein, das ist nicht korrekt.

    Die Dame beim Finanzamt sagte mir, dass sie meine Mutti aus dem System rausnimmt und ich auch keine Steuererklärung mehr für sie machen muss.

    Hat Dir die Dame vom Finanzamt denn auch schriftlich gegeben?

    Ok, sie kennt den Steuerfall, ich kenne ihn nicht. Ohne solche Kenntnis kann man diese Frage nicht seriös beantworten.

    Wieviel Kapitaleinkünfte hat sie denn? Lohnt eine Günstigerprüfung?

  • hanseatin
    14. Juli 2024 um 19:37

    Hast Du dieses Problem denn in mittlerweile 1 1/2 Jahren klären können?

  • Was soll das heißen "Du habest Deine Mutter beim Finanzamt abgemeldet"?

    Guten Abend Achim,

    es wurde ja bereits geklärt, dass ich die Situation zunächst falsch interpretiert habe.

    Ich war bei der zuständigen Mitarbeiterin im Finanzamt und habe ihr die Lage meiner Mutter geschildert. Abschließend sagte sie mir, dass sie meine Mutter aus dem System nimmt und ich künftig keine Steuererklärung mehr für sie abgeben müsse.

    Daraus habe ich geschlossen, dass es sich um eine Art Abmeldung gehandelt hat. Dass diese Annahme falsch war, ist mir inzwischen klar. 😉

    Den restlichen Sachverhalt kläre ich persönlich mit den zuständigen Stellen.

  • Ich habe das Problem auch gehabt. Im Konto von meinem Vater war mein Freistellungsauftrag hinterlegt, der aber nicht wirklich Aktiv war. Ich musste mich durch mehrere Filialen kämpfen, bis die Aussage kam, es handele sich um einen Anzeigenfehler.

    Schrieb sie heute.

    Hast Du dieses Problem denn in mittlerweile 1 1/2 Jahren klären können?

    Eventuell.

  • Ich war bei der zuständigen Mitarbeiterin im Finanzamt und habe ihr die Lage meiner Mutter geschildert. Abschließend sagte sie mir, dass sie meine Mutter aus dem System nimmt und ich künftig keine Steuererklärung mehr für sie abgeben müsse.

    Das ist ggf. zum Nachteil Deiner Mutter.

    Du bist - wie viele Frager hier - ausgesprochen sparsam mit Informationen. So ziemlich das einzige Datum, was Du herausgelassen hast, ist die Höhe der Bruttorente Deiner Mutter. Weder bist Du auf die kalkulationsrelevante Frage eingegangen, wie lange Deine Mutter die Rente schon bezieht, noch äußerst Du Dich über die Höhe der Kapitalerträge. Eine Größenordnung würde zur Einschätzung ja reichen.

    Wenn diese unter 1000 € liegen, also vom Sparerpauschbetrag abgedeckt sind, brauchst Du Dich nicht weiter um sie zu kümmern. Sie sind dann steuerfrei.

    Bekommt sie aber Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, stellt sich die Frage, um wieviel drüber sie ist. Wenn das nur etwas kleines Zweistelliges ist, würde ich mir die Mühe nicht machen. Ist es mehr, würde ich vermutlich die Steuererklärung einreichen, weil es gut sein kann, daß Deine Mutter so die Abgeltungsteuer über eine Günstigerprügung ganz oder zum Teil zurückbekommt.

  • Ist es korrekt, dass ich den Auftrag auch über mich erteilen kann?

    Du bist - wie viele Frager hier - ausgesprochen sparsam mit Informationen

    Ich hatte nicht den Eindruck, dass ich zu meiner ursprünglichen Frage zu wenige Informationen geliefert habe. :)

    Weder bist Du auf die kalkulationsrelevante Frage eingegangen, wie lange Deine Mutter die Rente schon bezieht, noch äußerst Du Dich über die Höhe der Kapitalerträge. Eine Größenordnung würde zur Einschätzung ja reichen.

    Sie bezieht seit 1995 eine Witwenrente in Höhe von 715 Euro und seit 2011 eine Altersrente in Höhe von 1.160 Euro.

    Zudem verfügt sie über ein Girokonto mit einem Guthaben von 11.000 Euro sowie ein Tagesgeldkonto mit einem Guthaben von 42.000 Euro.

  • Ich hatte nicht den Eindruck, dass ich zu meiner ursprünglichen Frage zu wenige Informationen geliefert habe. :)

    Ich aber. Wenigstens kommen jetzt die Fakten.

    Der Besteuerungsanteil der Renten beträgt 50 % bzw. 62 %.

    Überschlag ergibt monatlich etwas über 1070 Euro, die überhaupt interessant sind,

    Die Zinseinnahmen kennen wir immer noch nicht.

    Vermutlich unter 1000 Euro.