Wie ja schon mehrfach diskutiert wurde, wird die Steuer rückwirkend zum 2.1. abgerechnet und gebucht. Mal den hypothetischen Fall angenommen, ich müsste 500 Euro Steuern zahlen und hatte die 500 Euro am 2.1. auf dem Verrechnungskonto. Es dürften dann keine Dispozinsen anfallen. Buche ich diese 500 Euro dann aber am 15.1. ab (oder gebe sie aus) und bringe damit das Konto auf Null und erfahre aber erst Ende Januar oder Anfang Februar, dass die Steuern fällig sind (wie bei mir letztes Jahr), dann laufe ich mit dem Verrechnungskonto doch nachträglich ab dem 15.1. in die Miesen und müsste Dispozinsen ab dem 15.1. zahlen. D.h. es reicht nicht, dass das Verrechnungskonto nur am 2.1. für die VAP-Steuer gedeckt ist. Ich muss den Betrag auch solange vorhalten, bis er endgültig (rückwirkend) gebucht wurde. Sehe ich das richtig?
Möglicher Fallstrick bei der rückwirkenden Buchung der Steuer auf die VAP?
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FinanzThomas -
16. Januar 2026 um 09:40 -
Erledigt
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Ich halte dieses Vorgehen der Banken für skandalös. Es widersprich jeglichem seriösen Geschäftsgebahren, einen Betrag irgendwann abzubuchen, der vor der Abbuchung nie mitgeteilt wurde und dann für eine angebliche Überziehung Zinsen zu fordern.
Und ja, die Steuer wird mit Wertstellung 2.1. abgebucht und wenn das Konto am 2.1. nicht ausreichend gedeckt war, erheben (manche?) Banken Überziehungszinsen.
Bei mir ging das bei der Deutschen Bank letztes Jahr so weit, dass mein Verrechnungskonto nie negativ war, kein Kontoauszug im Q1/2025 einen negativen Saldo aufwies, aber die Quartalsabrechnung Überziehungszinsen aufwies. Auf meine Beschwerde wurden mir die Überziehungszinsen dann erstattet. Mir wurde auch mitgeteilt, dass die Deutsche Bank am 2.1. den abzubuchenden Betrag nicht kennen würde und man ihn mir deshalb nicht mitteilen könne. Meine Frage, woher ich den Betrag kennen soll, wenn die Bank ihn nicht kennt und folglich nicht mitteilt, wurde erwartungsgemäß nicht beantwortet

Und ja, ich kann den Betrag anhand der diversen Rechner im Internet grob berechnen. Ich sehe es allerdings nicht als meine Aufgabe an, über die Höhe einer Steuer zu mutmaßen. Ich erwarte eine Mitteilung VOR der Abbuchung. Die Tatsache, dass Banken seit Ende 2025 über diese Steuer informieren und teilweise auch geschätzte Beträge nennen, spricht für mich dafür, dass die Abbuchungen ohne vorherige Mitteilung Anfang 2025 nicht ganz problemlos waren.
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Machen wir es doch ganz einfach:
Dir ist bekannt, dass mit Valuta 2.1.2026 irgendein Betrag, nennen wir ihn einfach mal X, von deinem Konto abgebucht wird.
Diese Betrag gehört dir einfach nicht mehr. Er ist quasi gar nicht mehr da.
Es bleibt dir also in der Realität nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis die Abrechnungen durch sind.
Interessant wird es natürlich bei Chaoten-Brokern.
Wenn dann irgendwann im Herbst plötzlich eine so genannte „Steuerkorrektur“ auftaucht, und einfach abgebucht wird, wird es völlig verrückt.Haben Leute mit einem Broker (aka He Who Must Not Be Named)
erlebt. 😏 -
Sehe ich das richtig?
Ja. So scheint das Elend aktuell zu laufen.
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Wenn dann irgendwann im Herbst plötzlich eine so genannte „Steuerkorrektur“ auftaucht, und einfach abgebucht wird, wird es völlig verrückt.Haben Leute mit einem Broker (aka He Who Must Not Be Named)
erlebt. 😏Das ist ja noch verrückter. D.h. Du musst fast das ganze Jahr daran denken, dass noch etwas offen ist und nicht unter diesen Betrag zu rutschen. Na toll ...

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Das ist ja noch verrückter. D.h. Du musst fast das ganze Jahr daran denken, dass noch etwas offen ist und nicht unter diesen Betrag zu rutschen. Na toll ...

Dieser spezielle Laden bucht anscheinend keine Überziehungszinsen.
Allerdings sperren die auch mal Konten aus mysteriösen Gründen.
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Wenn dann irgendwann im Herbst plötzlich eine so genannte „Steuerkorrektur“ auftaucht, und einfach abgebucht wird, wird es völlig verrückt.
Haben Leute mit einem Broker (aka He Who Must Not Be Named)
erlebt. 😏Für einen Moment dachte ich, du sprichst von Trade Republic.
Mein Fehler, kann ja gar nicht sein. Die machen solchen intransparenten Blödsinn nämlich bei weitem nicht nur im Herbst.

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Ich halte dieses Vorgehen der Banken für skandalös. Es widersprich jeglichem seriösen Geschäftsgebahren, einen Betrag irgendwann abzubuchen, der vor der Abbuchung nie mitgeteilt wurde und dann für eine angebliche Überziehung Zinsen zu fordern.
Die Bank ist das falsche Ziel für deinen Unmut. Du müsstest dich über den Gesetzgeber aufregen, denn dieser hat das Gesetzt ja so geschrieben. Die Bank führt es nur aus.
Der Gesetzgeber verlangt eine Wertstellung zum 2.1. Die Bank bekommt aber die Daten für die Abrechnung vom entsprechenden Datenlieferanten erst Mitte Januar. Sie kann also die Steuer erst Mitte Januar abbuchen. Wenn die Bank nun mit Wertstellung mitte Januar abbuchen würde, dann müsste die Bank die entsprechenden Strafzinsen bezahlen, denn sie muss ja auch zum 2.1. ans Finanzamt überweisen. Und warum sollte die Bank die Zinsen bezahlen für deine Steuerschuld?
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Ich frage jetzt mal ganz "blöd" in die Runde... :
Habt ihr auf eurem Verrechnungskonto tatsächlich keinerlei Liquiditätsreserve?Wie ja schon mehrfach diskutiert wurde, wird die Steuer rückwirkend zum 2.1. abgerechnet und gebucht. Mal den hypothetischen Fall angenommen, ich müsste 500 Euro Steuern zahlen und hatte die 500 Euro am 2.1. auf dem Verrechnungskonto. Es dürften dann keine Dispozinsen anfallen. Buche ich diese 500 Euro dann aber am 15.1. ab (oder gebe sie aus) und bringe damit das Konto auf Null und erfahre aber erst Ende Januar oder Anfang Februar, dass die Steuern fällig sind (wie bei mir letztes Jahr), dann laufe ich mit dem Verrechnungskonto doch nachträglich ab dem 15.1. in die Miesen und müsste Dispozinsen ab dem 15.1. zahlen.
Die Antwort auf deine Frage ist ganz einfach:
Stell dir vor, die Vorabpauschale würde tatsächlich am 2.1. von deinem Konto abgebucht. Wie hoch ist dann noch dein Guthaben auf deinem Verrechnungskonto?
Wenn ich ein Depot mit ETF Anteilen am Start habe, gleichgültig ob der Bestand fünf- oder sechsstellig ist, dann halte (zumindest) ich doch immer einen gewissen Betrag als Liquiditätsreserve.
Alle, die einen größeren Bestand an (thesaurierenden) ETF haben, kennen doch die "Vorgehensweise" mittlerweile - trotzdem wird das jährlich wieder und wieder als "Riesenproblem" gesehen.
In einem anderen Post, der rein gar nichts mit der Vorabpauschale hier in Deutschland zu tun hat, wurde geschrieben, dass ein niederländischer Depotinhaber jährlich seine "fiktiv" erzielten Kursgewinne bei seinem niederländischen Broker voll versteuern muss, denn in den Niederlanden wird offenbar schon die volle Steuer auf unrealisierte Gewinne (auch bei Aktienanlagen) fällig.
Wenn das hier auch so angewendet werden würde ...... -
Könnte man ganz einfach durch eine minimale Änderung im Gesetz lösen. Ersetze 2.1. durch 1.3.
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Könnte man ganz einfach durch eine minimale Änderung im Gesetz lösen. Ersetze 2.1. durch 1.3.
Teile das doch deinem Bundestagsabgeordneten mit. Ich befürchte nur das Thema interessiert außer uns in unserer Finanzblase niemanden.
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Ich frage jetzt mal ganz "blöd" in die Runde... :
Habt ihr auf eurem Verrechnungskonto tatsächlich keinerlei Liquiditätsreserve?Nein. Wozu auch? Der Sparplan wird abgebucht und dazu zieht der Broker, wo der Sparplan läuft, über sein Verrechnungskonto von meinem Girokonto ein.
Da liegt nur am Tag der Sparplanausführung für ein paar Minuten genau der Betrag, der in den Sparplan geht.
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Habt ihr auf eurem Verrechnungskonto tatsächlich keinerlei Liquiditätsreserve?
Ich habs jetzt für mich so gelöst, dass ich die Einträge aus meinen alten ausschüttenden ETF einfach liegen lasse. Die kommen aktuell ganz gut getimed Mitte Dezember. Damit ist das aktuell so bisschen ein Selbstläufer.
Eigentlich liegt auf meinen Verrechnungskonten immer was drauf, aber es wär blöd wegen so einem Scheiß dann die VAP von hand machen zu müssen. Einfach nervig.
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Könnte man ganz einfach durch eine minimale Änderung im Gesetz lösen. Ersetze 2.1. durch 1.3.
Nö, das geht nicht, denn du kannst am 1.3. nicht mehr die Erträge mit deinem Freistellungsauftrag vom 01.01. verrechnen.
Angenommen, du erzielst in der Zwischenzeit Kapitialerträge, die mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet werden und am 1.3. steht der bei "NULL", dann würde die zeitliche Reihenfolge nicht (mehr) eingehalten werden und es gäbe wiederum nur "Theater". -
Nein. Wozu auch? Der Sparplan wird abgebucht und dazu zieht der Broker, wo der Sparplan läuft, über sein Verrechnungskonto von meinem Girokonto ein.
Da liegt nur am Tag der Sparplanausführung für ein paar Minuten genau der Betrag, der in den Sparplan geht.
Und wovon bezahlst du die monatlich fälligen Beträge, wenn auf deinem Konto nix drauf ist -buchst du jeden Tag einen Betrag von links nach rechts um ?
Die Zinserträge dafür sind ja wohl so minimal, dass sich der Aufwand nicht lohnen wird.
Aber: Kann man machen, muss man aber nicht ... -
Die Bank ist das falsche Ziel für deinen Unmut. Du müsstest dich über den Gesetzgeber aufregen, denn dieser hat das Gesetzt ja so geschrieben. Die Bank führt es nur aus.
Im Investmentsteuergesetz steht "(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.".
Da steht nichts, was es der Bank verbieten würde, mich rechtzeitig über die konkrete Höhe oder wenigstens eine einigermaßen realistische Abschätzung zu informieren. Die machen es sich schön bequem und verweisen auf irgendwelche Daten, die sie Mitte Januar erhalten, anstatt die in der eigenen DB vorhanden Kurse mindestens für eine Abschätzung zu verwenden.
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Der FSA hat hiermit nichts zu tun. Es geht um eine rückwirkende, nicht kommunizierte und im Zeitpunkt nicht berechenbare Abbuchung mit der Gefahr rückwirkender Dispozinsen. Wenn ich Mitte Januar erfahre, was auf mich zukommt, dann kann ich mich bis zum 1.3. darauf vorbereiten (mit oder ohne FSA).
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Und wovon bezahlst du die monatlich fälligen Beträge
Aus meinem Gehalt.
Wie gesagt, das Gehalt geht auf mein Gehaltskonto. Der Broker zieht zur Ausführung des Sparplans den notwendigen Betrag von meinem Girokonto ein, parkt es kurz auf seinem Verrechnungskonto und geht von dort in den Sparplan. Und dann ist das Verrechnungskonto wieder auf null.
Theoretisch könnte es natürlich passieren, dass das Gehalt am 30.x. kommt, ich am 31.x. eine große Ausgabe habe und am 1.y. die Abbuchung für den Sparplan nicht möglich ist. Das ist praktisch so gut wie ausgeschlossen, weil ich genau weiß, was am Monatsersten abgeht. Da gibts weit kritischere Dinge als den ETF-Sparplan.
Um Geld auf das Verrechnungskonto beim Broker zu bekommen, müsste ich es aktiv dorthin überweisen, was ich leider wegen der Vorabpauschale machen muss.
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Der FSA hat hiermit nichts zu tun. Es geht um eine rückwirkende, nicht kommunizierte und im Zeitpunkt nicht berechenbare Abbuchung mit der Gefahr rückwirkender Dispozinsen. Wenn ich Mitte Januar erfahre, was auf mich zukommt, dann kann ich mich bis zum 1.3. darauf vorbereiten (mit oder ohne FSA).
Ich kenne zwar nicht die Größenordnung deines Depots, aber über welche Beträge reden wir hier:
Angenommen, du müsstest € 1.000,00 Steuern für deine Vorabpauschale zahlen (der Steuerbetrag ist etwas anderes als die Höhe der Vorabpauschale) und unterstellen wir "gähnende" Leere auf deinem Konto vom 01.01 - 28.02.
Deine Bank berechnet für die Überziehung einen Zins von 20% (... was wohl jenseits jeder Realität wäre) dann beträgt der Betrag für den Überziehungszins in EURO 33,33 bei Belastung (Ausgleich des Kontos) am 01.03.
Erstens: nur wenige müssen solch eine hohe Steuer zahlen, bei der Mehrzahl der Anleger bewegen sich die Beträge meist im unteren dreistelligen Bereich
Zweitens: das System ist seit Jahren bekannt und wird hier immer und immer wieder diskutiert.
Da sollte man vielleicht einfach mal dem groben Berechnungsmuster von @Achim Weiss folgen und etwas Geld auf dem Verrechnungskonto lassen. Auf einem Tagesgeld bei 2% Zins brächten € 1.000,00 (Betrag wie oben beschrieben) mal eben EUR 3,33Lohnt sich dafür die ganze Aufregung ....?
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Ich rege mich nicht auf. Ich wollte nur wissen, ob ich das Prinzip richtig verstanden habe.
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