Schließfachversicherung

  • Man kann doch mit dem Mobiltelefon jedes Mal ein Video vom Inhalt machen: Alles raus aus dem Fach, Aufnahme starten, alles in Ruhe zeigen und dann einlegen (die Kamera hat zu jedem Zeitpunkt die Kassette im Blick), Kassette zu, zum Fach laufen und ins Fach einlegen, zuschließen, Aufschließversuch zeigen (geht meist nicht mehr, da nur 1x freigeschaltet wird), Datum, Ort und Uhrzeit sagen, Aufnahme beenden.

    Nichts hindert Dich, die Kamera NICHT anzumachen, wenn Du deinen Goldbarren rausnimmst und verkaufst. Das wissen die Versicherungen auch.

  • Nichts hindert Dich, die Kamera NICHT anzumachen, wenn Du deinen Goldbarren rausnimmst und verkaufst. Das wissen die Versicherungen auch.

    Das geht nur, wenn man das Schließfach nochmal öffnet, was protokolliert wird. Daher muss man bei jedem Zugriff ein Video machen.

    In Zeiten wo KI auch Videos produzieren oder manipulieren kann, sinkt der Beweiswert solcher Aufnahmen.

    Ist bei den angesprochenen Fotos nicht anders.

    Wie machen Sie es denn, wenn gerade kein Zeuge dabei ist?

  • Das geht nur, wenn man das Schließfach nochmal öffnet, was protokolliert wird. Daher muss man bei jedem Zugriff ein Video machen.

    Vorweg: Ich habe kein Schließfach. Ich muss also Deine Aussage, dass jeder Besuch protokolliert wird so annehmen.

    Aber ich vermute stark, dass nur der Zugang zu den Räumen protokolliert wird, nicht das jemand neben mir steht, wenn ich mein Schließfach öffne.

    Und dann bleibt es dabei: Was hindert Dich, hin zu gehen, protokolliert zu werden, das Schließfach öffnen, schließen und das alles zu filmen. Und dann ohne Kamera erneut zu öffnen und den Goldbarren heraus zu nehmen?

    Das was Du beschreibst klingt eher nach Notar, der tatsächlich alles protokolliert als eine Bank, die Dir eigentlich nur einen Ort unter ihrem Dach verkauft.

  • Das Fach wird entweder elektronisch entsperrt oder mit dem Schlüssel der Bank. Nachdem man es abgeschlossen hat, kann man es nicht erneut durch Drehen des Schlüssels öffnen, ohne es erneut anbieterseitig entsperren zu lassen. Man kann nur mit seinem Schlüssel das Fach nicht öffnen.

  • Das Fach wird entweder elektronisch entsperrt oder mit dem Schlüssel der Bank. Nachdem man es abgeschlossen hat, kann man es nicht erneut durch Drehen des Schlüssels öffnen, ohne es erneut anbieterseitig entsperren zu lassen. Man kann nur mit seinem Schlüssel das Fach nicht öffnen.

    Spannend. Hätte das nicht für so modern gehalten.

    Ich dachte es wird nur die allgemeine Zugangsberechtigung geprüft.

  • Das mit den Schlüsseln ist nicht so modern, der Bank-Doppelbartschlüssel bringt bei dessen Schließung nur einen Teil der Zuhaltungen des mechanischen Chubb-Schlosses in die richtige Position, die restlichen Zuhaltungen werden vom Kundenschlüssel in Position gebracht. Beim Abschließen werden alle in die neutrale Stellung gebracht, daher kann man nicht nochmal ohne den anderen Schlüssel öffnen.

    Man kann sich das so vorstellen, dass die Zacken im Doppelbartschlüssel in zwei Hälften geteilt wurden, die auf 2 Schlüssel verteilt wurden.

  • Das Fach wird entweder elektronisch entsperrt oder mit dem Schlüssel der Bank. Nachdem man es abgeschlossen hat, kann man es nicht erneut durch Drehen des Schlüssels öffnen, ohne es erneut anbieterseitig entsperren zu lassen. Man kann nur mit seinem Schlüssel das Fach nicht öffnen.

    So ist es bei uns auch.

    Am Schalter melden, sich ausweisen und unterschreiben. Ein anderer Mitarbeiter geht dann mit, öffnet mit einer Karte die Türe zu dem Raum mit den Schließfächern.
    Er hat einen Chip und öffnet den Schrank in dem ein Teil der Schließfächer sind, dann schließt er mit seinem Schlüssel das Fach auf und ich darf ran.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Ok, ich hole den Strang nochmal kurz hervor wegen eines kleinen Updates, weil viel spekuliert wurde wie man Besitztümer im Schließfach nachweist.

    Aus aktuellen Gründen (Raub, Anstieg Goldkurs) habe ich vor wenigen Tagen meine Schließfachversicherung bei der Allianz aufgestockt. Diesmal (!) habe ich das Kleingedruckte gelesen, insbesondere den Punkt was im Versicherungsfall in der Schadensaufstellung nachzuweisen ist:

    • Anschaffungsrechnungen für Schmucksachen, Edelmetalle und Edelsteine
    • Erwerbsbelege für Wertpapiere
    • Aussagekräftige Fotos der Sachen (Vorder-, Rückseite einschließlich Größennachweis durch Zollstock oder Lineal)
    • Original-Herstellerzertifikate oder Garantiekurkunden (z.B. für Uhren)
    • bei Sammler- oder Erbstücken mit hohen Wert ist eine Expertise/Wertgutachten durch einen anerkannten Sachverständigen dringend zu empfehlen, da ansonsten ggf kein konkreter Ersatzwert festgestellt werden kann
    • Handelt es sich beim dem Schließfachinhalt um Bargeld, so ist dies entsprechend nachzuweisen, z.B. Auszahlungsbelege, Kaufverträge, Seriennummern) und der Besitz glaubhaft zu machen. In diesem Zusammenhang können auch Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

    Passt soweit für mich, kann ich alles glaubhaft belegen inklusive aktuellem Video und Fotos. Ich bleibe dann mal tiefenentspannt.

  • Die 10300 Euro Entschädigung sind standardmäßig im Schließfachvertrag enthalten, sofern die Sparkasse das ähnlich handhabt wie meine Bank.

    Was etwas untergeht in den Medien ist, dass in der Sparkasse in Halle/Westfalen ebenfalls ein paar Schließfächer aufgebrochen wurden. Ich habe durch eine zuverlässige Quelle erfahren, dass die Schließfächer hier wohl nur abgesichert sind bis zu Beträgen zwischen 1.500 und 5.000 €.

    Da fragt man sich schon, wofür man eigentlich die Schließfachgebühr zahlt.

  • Was etwas untergeht in den Medien ist, dass in der Sparkasse in Halle/Westfalen ebenfalls ein paar Schließfächer aufgebrochen wurden. Ich habe durch eine zuverlässige Quelle erfahren, dass die Schließfächer hier wohl nur abgesichert sind bis zu Beträgen zwischen 1.500 und 5.000 €.

    Da fragt man sich schon, wofür man eigentlich die Schließfachgebühr zahlt.

    Ich kenne den Fall nicht, aber ich hatte vor Jahren bei einer Voba folgendes erlebt: Meine Tante hatte dort ein ganz billiges kleines "Schließfach", das ohne die oben beschriebene Kontrolle im Kundenraum mit dem ausgehändigten Schlüssel zugänglich war. In ihren Unterlagen habe ich dann den Vertrag dazu gefunden samt Hinweis, dass dieses Schließfach nur für Dokumente und nicht für Wertsachen geeignet sei. Sie hatte das nicht beachtet und auch für Wertsachen benützt, passiert war glücklicherweise nichts. Den Versicherungswert weiß ich heute nicht mehr genau, aber er war ebenfalls sehr gering. Und wie ich feststellte, die Bank hatte auch "richtige" Schließfächer, die allerdings auch mehr kosteten.

    Vielleicht gibt es solche unterschiedliche "Schließfächer" heute auch noch.