Schließfachversicherung

  • Hallo,

    angesichts des Versicherungsschadens bei der Sparkasse in Gelsenkirchen frage ich mich, ob die Sparkassenversicherung, bei der viele der Geschädigten vermutlich versichert sind, das überhaupt stemmen kann, wenn es ein Schaden im womöglich neunstelligen Millionenbereich ist. Natürlich sind nicht alle dort versichert, aber es reicht ja auch, wenn es nur die Hälfte sind.

    Ich frage mich deshalb, ob ich meine Sparkassenschließfachversicherung kündigen soll und mich besser woanders versichere. Aber wo?

  • Ich frage mich deshalb, ob ich meine Sparkassenschließfachversicherung kündigen soll und mich besser woanders versichere. Aber wo?

    Die 10300 Euro Entschädigung sind standardmäßig im Schließfachvertrag enthalten, sofern die Sparkasse das ähnlich handhabt wie meine Bank. Jeder Wert, der darüber hinausgeht, wird über eine extra Schließfachversicherung abgesichert.

    Ich habe mein Schließfach über die Allianz versichert. Die kann auch den kompletten Raub bezahlen, wenn nötig. Würde mir als Aktionärin der Allianz aber nicht gefallen. ^^

  • Versicherungen sichern sich bei großen (teuren) Risiken selber wieder ab. Dafür gibt es dann die Rückversicherer.

    Die Frage bleibt aber, ob die Versicherung(en) der Sparkasse einfach so zahlen werden, wenn z.B. im Rahmen einer Sammelklage festgestellt wird, dass es sich um ein grob fahrlässiges Verschulden seitens der Sparkasse handelt (mangelnde Sicherungsmaßnahmen).
    Bei grober Fahrlässigkeit zahlen die Versicherer zumeist nicht.

    BTW: Die Sparkasse steht ja nicht allein da, sondern in einem Verbund. Ein existenzbedrohender Schaden für die örtliche Sparkasse dürfte das also so oder so nicht bedeuten.

  • Angesichts des Versicherungsschadens bei der Sparkasse in Gelsenkirchen frage ich mich, ob die Sparkassenversicherung, bei der viele der Geschädigten vermutlich versichert sind, das überhaupt stemmen kann, wenn es ein Schaden im womöglich neunstelligen Millionenbereich ist. Natürlich sind nicht alle dort versichert, aber es reicht ja auch, wenn es nur die Hälfte sind.

    Ich frage mich deshalb, ob ich meine Sparkassenschließfachversicherung kündigen soll und mich besser woanders versichere. Aber wo?

    Wenn es nur ein Schadensfall ist, werfen 300 Millionen eine Versicherung nicht um.

    Das Problem für den Einzelkunden ist ein ganz anderes, nämlich im Nachweis der Schadenshöhe.

    Es gibt für diesen Bankeinbruch einen Präzendenzfall, nämlich den Einbruch in den Tresorraum der Hamburger Sparkasse vor 4 Jahren. Ausgeklagt ist der nach 4 1/2 Jahren immer noch nicht, was darauf schließen läßt, daß der Einbruch von Gelsenkirchen in den nächsten 4 1/2 Jahren auch noch nicht ausgeklagt sein wird. Ich bin kein Jurist, kann mir aber in beiden Fällen sehr gut vorstellen, daß die Sicherungsmaßnahmen der jeweiligen Sparkasse nicht ausreichend waren, daß somit grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wodurch prinzipiell Schadenersatzansprüche über der Versicherungssumme zum Tragen kämen.

    Mal angenommen, diese grobe Fahrlässigkeit wäre juristisch festgestellt, die Schadenersatzansprüche somit aktuell. Damit müßte dann jeder Schließfachinhaber seinen individuellen Schaden der Sparkasse gegenüber belegen können. Vermutlich können das nur die wenigsten, womit dann der Anspruch ins Leere geht.

    Ein solcher Bankeinbruch ist ein seltenes Ereignis. Man kann oder sollte sich trotzdem dagegen versichern. Das größere Risiko, im Bedarfsfall einen Schadenersatz nicht zu erhalten, ist in meinen Augen nicht etwa die Nicht-Zahlungsfähigkeit der Versicherung, sondern die Tatsache, daß der Versicherungskunde seinen Schaden nicht belegen kann.

  • Hallo,

    Die Frage bleibt aber, ob die Versicherung(en) der Sparkasse einfach so zahlen werden, wenn z.B. im Rahmen einer Sammelklage festgestellt wird, dass es sich um ein grob fahrlässiges Verschulden seitens der Sparkasse handelt (mangelnde Sicherungsmaßnahmen).
    Bei grober Fahrlässigkeit zahlen die Versicherer zumeist nicht.

    Kommt auf die Versicherungssparte an. Bei den Sachversicherungen (z.B. Wohngebäude, Hausrat) ist standardmäßig die Deckung für grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers ausgeschlossen. Allerdings wird dieser Ausschluss inzwischen von vielen Gesellschaften ganz oder zumindest für Teilbereiche abbedungen.

    Bei einer Haftpflichtversicherung ist grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers immer mitversichert. Ausgeschlossen ist hier der Vorsatz, auch der bedingte. Und was grobe Fahrlässigkeit und was bedingter Vorsatz ist, kann streitig sein (siehe Rotlichtverstöße).

    Ich frage mich deshalb, ob ich meine Sparkassenschließfachversicherung kündigen soll und mich besser woanders versichere. Aber wo?

    Falsche Frage. Ich weiß nicht, wie die Rückversicherungskonstruktion der Sparkassenversicherung ist, entweder solidarische Mithaftung der anderen oder klassische Rückversicherung. Aber keine der beiden Konstruktionen würde den Versicherungsmarkt bei einer Schadensumme von 300 Mio. im worste case in Existenznot bringen.

    Allerdings wird die tatsächlich zu entschädigende Summe deutlich niedriger liegen. Selbst wenn die Sparkasse wegen grober Fahrlässigkeit zur Entschädigung dem Grunde nach verurteilt wird, muss jeder einzelne Geschädigte immer noch seine Schadenhöhe nachweisen. Dürfte bei vielen schwierig werden.

    Deshalb, ob Sie nun bei der Sparkassenversicherung bleiben oder zu einer anderen wechseln, die entscheidende Frage bleibt, wie weisen Sie den Inhalt des Schließfachs nach?

    Gruß Pumphut

  • Deshalb, ob Sie nun bei der Sparkassenversicherung bleiben oder zu einer anderen wechseln, die entscheidende Frage bleibt, wie weisen Sie den Inhalt des Schließfachs nach?

    Egal, ob einem das Schließfach ausgeräumt wurde oder Sachen bei einem Einbruch zu Hause entwendet wurden, ein Nachweis über die gestohlenen Gegenstände ist praktisch nicht möglich. Allenfalls kann eine gewisse Plausibilität hergestellt werden, wenn man die entsprechenden Kaufnachweise vorhanden sind.

    Aber auch dann wird es schwierig. Ich habe diese Erfahrung vor vielen Jahren machen müssen, als bei uns eingebrochen wurde. Gestohlen wurden Laptops und Schmuck. Die Hausrat-Versicherung hatte kein Problem mit der Liste der gestohlenen Gegenstände und deren durch Rechnungen belegten Wert. Bis auf eine Position, bei der sich die Versicherung herauswinden wollte. Es handelte sich einen Edelstein, den meine Frau seinerzeit in Australien für einige Tausend Dollar erworben hatte. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter bestätigte zwar anhand der auf dem Kaufbeleg angegeben Daten zu Gewicht etc. den Wert, äußerte aber Zweifel, dass diese Daten korrekt seien, da im Ausland "häufig Gefälligkeitsrechnungen ausgestellt würden". Mit genau dieser, doch eher schwachen Begründung, wollte die Versicherung in diesem Punkt zunächst nicht zahlen. Damit ist sie zwar nicht durchgekommen, hat aber für mich unnötige, nervige Arbeit verursacht.

    Generell würde ich davon ausgehen, dass im Falle solcher Schließfacheinbrüche, bei denen hohe Schadenssummen geltend gemacht werden, diese von den Versicherung nicht ohne Weiteres akzeptiert werden.

  • Tante Friedas geerbter Ring ohne Rechnung dürfte wertmäßig schwer zu klassifizieren sein, aber bei Barren mit Seriennummer plus Kaufbeleg (dieser natürlich außerhalb vom Tresor) und aktuellen Fotos, steigen die Chancen doch deutlich.

    Ich überlege noch, wie man Bargeld nachweisen könnte, abgesehen davon, dass Bargeld im Banktresor keinen Sinn macht. Eventuell durch einen Scanner jagen, damit man die Seriennummern hat?

  • Hallo Depotfee,

    Ihr Vorgehen würde nur beweisen, dass Sie die Sachen einmal besessen haben, nicht, dass sie zum Tatzeitpunkt auch im Schließfach lagen. Da gibt es kaum einen 100%-igen Beweis. Außer vielleicht, Sie legen die Wertgegenstände unter Aufsicht eines Notars in das Schließfach und der protokolliert den Inhalt. Dann brauchen Sie nur noch die Bestätigung der Bank, dass Sie anschließend das Schließfach nie wieder angerührt haben. Ziemlich theoretisch.

    Deshalb, Wertgegenstände nicht in das Schließfach, sondern unter das Kopfkissen. (Da gabs aber wohl auch ein Risiko.)

    Gruß Pumphut

  • Ihr Vorgehen würde nur beweisen, dass Sie die Sachen einmal besessen haben, nicht, dass sie zum Tatzeitpunkt auch im Schließfach lagen. Da gibt es kaum einen 100%-igen Beweis. A

    Korrekt, sehe ich auch so. Aber wenn man dieser Logik strikt folgt, wäre doch jede Schließfachversicherung obsolet.

    Und wie ist das dann bei Hausratversicherungen? Da sind bei den höherwertigen Tarifen auch schon ganz ordentliche Beträge versichert. Da gibt es doch dasselbe Problem. Aber wenn sich pauschal alle Versicherungen vor Zahlungen drücken, hätte man davon nicht schon öfter gelesen? Einbrüche in Häuser sind doch wesentlich zahlreicher als Bankraube.

  • Ich überlege noch, wie man Bargeld nachweisen könnte, abgesehen davon, dass Bargeld im Banktresor keinen Sinn macht. Eventuell durch einen Scanner jagen, damit man die Seriennummern hat?

    Das wird nicht funktionieren. Scanner und auch Fotokopierer erkennen, dass da das eine Banknote gescannt werden soll und verweigern den Dienst. Das hat man schon vor vielen Jahren eingeführt, als vermehrt auf diese Weise Falschgeld produziert wurde.

  • Hallo Depotfee,

    nun ja, je niedriger die Schadensumme, desto weniger aufwändig muss der Nachweis sein. Einfach aus der Überlegung heraus, für 10k werden die wenigsten eine Straftat begehen und der Prozentsatz ist eingepreist.

    Bei der Hausratversicherung spielen die eigentlichen Wertsachen in der Gesamtkalkulation der Prämie eine untergeordnete Rolle. Aber über die Stehlgutlisten kann schon einmal heftig gestritten werden. Wenn aber jemand einen Panzerschrank mit 100k Versicherungssumme mitversichert hat, hat er auch höhere Nachweispflichten.

    Glauben Sie mir, die Schadenbearbeiter haben schon jede Begründung gehört und haben eine Nase dafür, was stimmen kann und was nicht.

    Gruß Pumphut

  • Glauben Sie mir, die Schadenbearbeiter haben schon jede Begründung gehört und haben eine Nase dafür, was stimmen kann und was nicht.

    die kommen auch gerne mal vorbei um die plausibilität eines herganges zu ergründen und testen dass geg. aus. dass ist nichtmal böswillig aber wird zur nachvolziehbarkeit gemacht, die sendung im ÖRR letzten jahres war da sehr interesant die dort mal solch einen sachgutachter begleitet hat.


    bzgl. eines Schließfaches bei der Bank kann ich leider mangels Erfahrungswerte nix beisteuern ein solches beistze ich schlichtweg nicht.

  • Danke für die vielen Beiträge. Wenn das so ist, dass eine Versicherung ein Schaden von zig Millionen nicht umhaut, dann kann ich ja bei der Sparkassenversicherung bleiben.

    Wenn der Sparkassenverbund auf dem Schaden sitzenbleiben sollte, was ich mir auch gut vorstellen kann, dann mache ich mir allerdings um meine Sparkasse Sorgen. Aber wahrscheinlich verkraftet die auch zig Millionen.

    Zum Nachweis, was im Schließfach war: Fotografieren, Kaufbelege aufbewahren - mehr kann man nicht machen.

  • Das wird nicht funktionieren. Scanner und auch Fotokopierer erkennen, dass da das eine Banknote gescannt werden soll und verweigern den Dienst. Das hat man schon vor vielen Jahren eingeführt, als vermehrt auf diese Weise Falschgeld produziert wurde.

    Aber ein Photo funktioniert, dem ich sogar den größeren Beweiswert zubilligen würde. Auf diesem Photo sieht man z.B. mein identifizierbares Möbelstück, so daß nachvollziehbar ist, daß ich das Bild gemacht (und mir nicht etwa das Bild anderswo besorgt) habe.

  • Ehrlich gesagt mache ich mir da wenig Sorgen.

    Dass eine Versicherung umgangssprachlich "Pleite geht", nur weil sie einen zwei- oder dreistelligen Mio.-Betrag zahlen muss, halte ich für ausgeschlossen.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Jetzt haben tatsächlich alle ungefähr 3000 betroffenen Menschen in Gelsenkircheneine Vorladung zur Polizei bekommen. Die Polizei hat dafür extra Büroräume angemietet.

    Es soll detailliert aufgefordert werden, was angeblich in diesen Schließfächern war.

    Die Polizei nennt das eine Ausweitung der Ermittlungen

  • Man kann doch mit dem Mobiltelefon jedes Mal ein Video vom Inhalt machen: Alles raus aus dem Fach, Aufnahme starten, alles in Ruhe zeigen und dann einlegen (die Kamera hat zu jedem Zeitpunkt die Kassette im Blick), Kassette zu, zum Fach laufen und ins Fach einlegen, zuschließen, Aufschließversuch zeigen (geht meist nicht mehr, da nur 1x freigeschaltet wird), Datum, Ort und Uhrzeit sagen, Aufnahme beenden.

  • Man kann doch mit dem Mobiltelefon jedes Mal ein Video vom Inhalt machen: Alles raus aus dem Fach, Aufnahme starten, alles in Ruhe zeigen und dann einlegen (die Kamera hat zu jedem Zeitpunkt die Kassette im Blick), Kassette zu, zum Fach laufen und ins Fach einlegen, zuschließen, Aufschließversuch zeigen (geht meist nicht mehr, da nur 1x freigeschaltet wird), Datum, Ort und Uhrzeit sagen, Aufnahme beenden.

    In Zeiten wo KI auch Videos produzieren oder manipulieren kann, sinkt der Beweiswert solcher Aufnahmen.