Nachlass (Etf) vererben

  • Halle zusammen,

    Ich dachte immer, dass man im Todesfall die Etf-Anteile auch vererben kann.

    Ich spreche nicht davon die Anteile zu verkaufen bzw. das ganze Depot dann aufzulösen, sondern die Etfs unter den Erben aufzuteilen.

    Nun habe ich bei TR gelesen (offizielles Nachlassformular von TR, kann gegoogelt werde), dass im Todesfall das ganze Depot aufgelöst bzw. die Wertpapiere verkauft werden.

    Ist das bei allen Broker so oder speziell bei TR?

    Sollte man während eines Chrashes versterben wäre dies dann für die Erben ja maximal unglücklich. Sollte das nur bei TR so sein wäre das tatsächlich ein gewichtiger Grund den Broker zu wechseln...

  • Anna T. 22. Januar 2026 um 09:29

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ein Zwangsverkauf von Wertpapieren im Todesfall ist kein deutsches Recht, sondern eine Eigenkonstruktion von Trade Republic.
    Bei normalen Banken ist der Depotübertrag auf Erben:innen Standard.
    Der Neo-Broker setzt hier faktisch seine eigenen Regeln per AGB durch, weil er die klassischen, bewährten Erbprozesse nicht umsetzen will – nicht, weil er es rechtlich müsste.


    Gut, dass du diese unangenehme Situation ansprichst. Inwieweit das rechtlich angreifbar ist, müsste man klären.

    Schicke doch diese Frage oder Situation einfach per E-Mail an die Redaktion der Wirtschaftswoche. Die sammeln solche Sachen gerne und irgendwann kommt es in eine Story.

    Da sitzt dann wieder irgend so ein Typ und erzählt komische Sachen zur Kundenfreundlichkeit.

  • Ein Depot selbst ist nicht umschreibbar, es muss also leer gemacht und geschlossen werden. Das ist durch Verkauf oder Übertrag der Wertpapiere in das/die Depots der Erben möglich.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass TR einen Depotübertrag verhindern kann.

  • Ein Depot selbst ist nicht umschreibbar, es muss also leer gemacht und geschlossen werden. Das ist durch Verkauf oder Übertrag der Wertpapiere in das/die Depots der Erben möglich.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass TR einen Depotübertrag verhindern kann.

    Müsste man klären. Eigentlich reicht es ja den Kundenservice in der App anzuschreiben.. ernsthaft: die werden schon antworten

  • Hmmm..... die Wertpapiere gehören dem Rechtsnachfolger im Todesfall.(Erben)

    Wenn mein Eigentum dann einfach Verkauft wird dürfte das doch einige Probleme für den Depotanbieter nach sich ziehen, oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?

    Ich weiß das sich Neobroker bei Depotüberträgen von dritten sehr doof anstellen bzw. diese nicht zulassen. Aber das im Erbfall einfach alles verkauft wird finde ich schon schräg.

    Du kannst ja mal beim BaFin nachfragen wie so etwas geregelt ist.

    Wieder ein Grund mehr die Finger von diesen Klitschen zu lassen.

  • Als Erbe bin ich der Rechtsnachfolger. Die Wertpapiere gehören mir und ich sollte einen Herausgabeanspruch haben. TR kann kaum meine Papiere einfach verkaufen zu einem selbst festgelegten Zeitpunkt mit unbekannten Steuerfolgen für mich.

    Warten wir eine Antwort ab.