Hallo,
ich habe ein Schreiben vom Finanzamt mit der Bitte bekommen, ausländische Kapitalerträge aus den Ländern xxx ab 2020 (ggf. auch aus den Vorjahren) nachzuerklären. Unter den rechtlichen Hinweisen ist zu lesen, dass durch die Abgabe inhaltlich unvollständiger Steuererklärungen... der Strafbestand der Steuerhinterziehung gemäß Paragraph 370 Abs. 1 AO vorliegen könnte. "In diesem Fall können Sie die unvollständigen Angaben jedoch nunmehr nachholen".
Sollte dies der Fall sein (Anmerkung: Ist für die Jahre 2020 bis 2022 der Fall, nach Ordnung der Finanzen folgen seit 2023 ordnungsgemäße Einkommensteuererklärungen), werde ich gebeten, Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre zu machen. Soweit ich die infolgedessen festzusetzenden Mehrsteuern einschließlich Zinsen nach §§ 233a und 235 AO und eines ggf. anfallenden Geldbetrags nach §398a AO fristgerecht entrichte, würde die Nacherklärung als strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 398a AO gewertet werden.
Meine Fragen sind nun:
Wo liegt eigentlich der Vorteil einer Selbstanzeige, wenn neben den Mehrsteuern und Zinsen auch ein (ggf. anfallender) Geldbetrag zu zahlen ist?
Nach meinen Informationen verjähren einfache Steuerstraftaten einer Steuerart nach fünf Jahren. Im Text steht aber, ich solle Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten mindestens der letzten zehn Kalenderjahre machen. Missverstehe ich hier etwas bzw. liegt meinerseits ein Irrtum/ Denkfehler o.ä. vor?
Grundsätzlich bin ich auf jeden Fall bereit, die Angaben für die vergangenen zehn Jahre zu machen, nur liegen mir für die Jahre 2016 bis 2019 nach einem "Aufräumanfall" 2022 kaum noch aussagekräftige Daten vor. Einige konnte ich mittlerweile wieder beschaffen, in anderen Fällen haben die Banken aber keine Unterlagen mehr, wie sich auf meine Nachfrage hin herausgestellt hat.
Im Moment tendiere ich dazu, die Lage beim Finanzamt so darzustellen wie sie ist: Die Unterlagen für September 2019 bis heute liegen vollständig vor. Für die Zeit vor September 2019 kann ich keine vollständigen Angaben machen, auch wenn es aufgrund der gesichteten Kontoauszüge deutliche Hinweise darauf gibt, dass der Sparerfreibetrag alles abgedeckt hat.
Was meint Ihr dazu?