Restnutzungsgutachten Wohnung BJ: 2016

  • Hi zusammen,


    welche Erfahrungen habt ihr mit Restnutzungsgutachten wg. Sonderabschreibungsmöglichkeiten?

    Ich habe gerade eine Wohnung mit Baujahr 2016, Energieeffizienzklasse A+ in Aussicht die ich erwerben kann. Wohnung in Top-Zustand.

    Meinungen würden mich sehr interessieren, falls ihr bereits ein solches Gutachten beantragt habt? Mir ist noch nicht bekannt welche weiteren Informationen benötigt werden, aber werde ich im Anschluss an diese Frage auch selbst recherchieren.

    Eventuell könnt ihr mir ja Tipps geben die mir die Suche und/oder Aufwand ersparen 😊

    McProfit du als Immobilien-Altmeister - Rede!! 😁

  • Hallo Forumsfreund mocean

    Vielen Dank für Dein Vertrauen in mein Immobilien Fachwissen

    Bei Fragen zur Abschreibung kann ich Dir jedoch nur allgemein antworten


    wenn du eine gebrauchte Immobilie zum vermieten kaufst dann musst du bekanntlich die Mieteinnahmen mit Einkommensteuer versteuern

    Von den Mieteinnahmen kannst du allerdings erst mal alle Ausgaben abziehen
    also z. B. nicht umlegbare Nebenkosten,

    Weiterhin die Zinsen für deine Kredite.

    der wichtigste Punkt deiner Frage war Abschreibung

    Das sind 2 % vom Wert des Gebäudes .

    Die 2 % werden jedoch nur vom Gebäude berechnet und nicht vom Grundstückswert

    Wenn du also eine Immobilie kaufst, für beispielsweise 500.000 € mit einem Grundstückswert Anteil von 100.000 €. Dann beträgt der Gebäudewerto 400.000 €.
    Von diesem Betrag kannst du jedes Jahr 2%, also 8000 € von deiner Mieteinnahme abziehen und nur den Rest musst du versteuern.
    Bei beginnst du mit Immobilie5 % die sind aber meist mit 5% - das war aber nicht deine Frage

    Alle Sonderfälle bei Abschreibungen solltest du mit dem Steuerberater besprechen.
    Ich habe immer nur die normale Abschreibung von 2 % genutzt.

    Zusammen mit den Zinsen hat das gereicht, dass ich sie ersten Jahre so gut wie keine Steuern zahlen musste

    Viel Erfolg wünscht

  • Wieso fragst Du nicht die Gurus die Dir das mit dem Restnutzungsdauergutachten erzählt haben?

    Danke Muenchner für deinen wertvollen und wertfreien Beitrag. Ist ja nicht so das man sich selbst eine Meinung bilden oder weitere Einschätzungen hören darf weshalb man den Weg eines freien, öffentlichen Forums gewählt hat.

    Ich hatte hier einen Denkfehler mit den Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Neubau und habe etwas verwechselt.

    Aber wehe demjenigen der die Lebenszeit von Muenchner beansprucht, der natürlich die Weisheit mit Löffeln gefressen hat.

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