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„Jung kauft Alt“ ist ein zinsgünstiger KfW-Kredit für Familien, die eine ältere Wohnimmobilie kaufen und selbst darin wohnen möchten. Voraussetzung ist, dass das Haus energetisch sanierungsbedürftig ist und Du es nach dem Kauf sanierst.
Während immer weniger neue Häuser gebaut werden, sinkt der Preis von älteren, unsanierten Immobilien in Deutschland. Laut einer Analyse des Immobilienportals Immowelt von 2025 haben ältere Häuser mit einer schlechten Energieeffizienz den höchsten Preisverfall. Sie sind auf dem Markt also deutlich weniger wert als Häuser, die besser gedämmt sind.
Wer ein solches Haus kauft, kann beim Kaufpreis sparen. Gleichzeitig musst Du aber von Anfang an die Kosten der Sanierung einplanen. Genau hier setzt das Programm an.
Der Förderkredit richtet sich an Familien und Alleinerziehende,
Gehörst Du dazu, kannst Du Dir über den zinsgünstigen Kredit den Traum vom Eigenheim erfüllen.
Mit dem Programm können der Kaufpreis der Immobilie sowie die Grundstückskosten finanziert werden. Die Kosten der anschließenden Sanierung übernimmt der Kredit dagegen nicht. Dafür kannst Du weitere Förderprogramme nutzen. Welche das sind, erfährst Du im Kapitel Welche anderen Förderprogramme kannst Du mit „Jung kauft Alt“ kombinieren?
Ähnliche Programme wurden für den Kauf oder Bau von neuen Häusern oder Wohnungen in den vergangenen Jahren schon auf den Weg gebracht. So zum Beispiel die Programme Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien.
Bei „Jung kauft Alt“ bekommst Du abhängig von der Zahl Deiner Kinder einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 180.000 Euro. Seit dem 3. August 2026 sind die maximalen Kreditbeträge deutlich höher als zuvor.
| Anzahl der Kinder | max. Haushaltseinkommen | max. Kreditbetrag |
|---|---|---|
| 1 | 90.000 Euro | 140.000 Euro |
| 2 | 100.000 Euro | 160.000 Euro |
| 3 oder mehr | ab 110.000 Euro | 180.000 Euro |
| jedes weitere Kind | jeweils 10.000 Euro mehr | 180.000 Euro |
Quelle: KfW (Stand: 3. August 2026)
Für das Haushaltseinkommen zählt das zu versteuernde Einkommen. Das ist weder Dein Brutto- noch Dein Nettogehalt. Es steht in Deinem Einkommensteuerbescheid und berücksichtigt bereits bestimmte Abzüge und Freibeträge.
Die KfW betrachtet den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Deinem Antrag. Stellst Du den Antrag 2026, zählen somit die zu versteuernden Einkommen aus 2023 und 2024.
Der Kredit ist außerdem auf den Kaufpreis inklusive Grundstückskosten begrenzt. Kostet Deine Wunschimmobilie beispielsweise nur 130.000 Euro, kannst Du auch mit mehreren Kindern höchstens 130.000 Euro aus dem Programm erhalten.
| Laufzeit in Jahren | tilgungsfreie Anlaufzeit in Jahren | Zinsbindung in Jahren | Sollzins pro Jahr in % | Effektivzins pro Jahr in % |
|---|---|---|---|---|
| 7 – 10 | 1 – 2 | 10 | 0,01 | 0,01 |
| 11 – 25 | 1 – 3 | 10 | 0,25 | 0,25 |
| 26 – 35 | 1 – 5 | 10 | 0,53 | 0,53 |
| 4 – 10 | endfällig | wie Laufzeit | 0,69 | 0,69 |
Quelle: KfW (Stand: 3. August 2026)
Die KfW verbilligt den Zinssatz des Kredits mit Bundesmitteln. Dadurch liegt er in der Regel deutlich unter den Zinsen einer normalen Baufinanzierung. Zum Vergleich: Dort liegen die Zinsen 2026 wieder über vier Prozent. Bei „Jung kauft Alt“ bietet die KfW die Kredite für drei bis vier Prozent unter dem marktüblichen Zins an.
Der genaue Zinssatz hängt von der gewählten Laufzeit ab und kann sich mit dem Kapitalmarkt verändern. Für Dich gilt grundsätzlich der Produktzinssatz am Tag der KfW-Zusage. War der Zinssatz beim Eingang Deines Antrags günstiger, bekommst Du stattdessen diesen günstigeren Zinssatz.
Du kannst zwischen mehreren Varianten wählen. Möglich sind Laufzeiten von mindestens sieben und bis zu 35 Jahren. Die Zinsbindung beträgt je nach Variante bis zu zehn Jahre. Danach bietet Dir die KfW bei längeren Laufzeiten eine Anschlussfinanzierung an. Diese wird jedoch nicht mehr mit Bundesmitteln verbilligt.
Beispiel: Nimmst Du 140.000 Euro zu einem Sollzins von 0,5 Prozent auf, fallen im ersten Jahr höchstens 700 Euro Zinsen an. Bei einem normalen Baukredit mit vier Prozent wären es bis zu 5.600 Euro. Dadurch, dass Du den Kredit tilgst, also abzahlst, werden auch die Zinskosten jedes Jahr geringer, trotzdem sparst Du mit dem geringeren Zinssatz jedes Jahr weiter.
Achtung: Die maximale Zinsbindung gilt für zehn Jahre. Wenn Du den Kredit bis dahin nicht abgezahlt hast, musst Du Dich um eine Anschlussfinanzierung kümmern – also ein neues Zinsangebot einholen.
Das wird unter Umständen nicht mehr so günstig sein. Dafür musst Du allerdings nicht bei der KfW bleiben. Überlege, ob eine Umschuldung bei einem anderen Kreditinstitut für Dich infrage kommt. Dabei kann ein Finanzierungsvermittler helfen – er vergleicht für Dich die Konditionen verschiedener Banken und Sparkassen und unterstützt Dich bei der Auswahl.
Wie genau die Rückzahlung eines Baukredits funktioniert, liest Du in unserem Ratgeber zur Immobilienfinanzierung.
Je nachdem, in welcher Gegend Du ein Haus kaufst, wird die Kreditsumme von „Jung kauft Alt“ womöglich nicht ausreichen. Du wirst dann weitere Finanzierungshilfen benötigen. „Jung kauft Alt“ bietet Dir zumindest ein günstiges Teilstück Deiner gesamten Finanzierung.
Überleg Dir also vorher, wie hoch Dein Budget für die Rückzahlung Deines Kredits monatlich ist. Mit unserem Hypothekenrechner kannst Du Dir ausrechnen, wie teuer eine Immobilie für Dich sein darf.
Das Programm richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Berücksichtigt werden leibliche und angenommene Kinder, die bei der Antragstellung bereits geboren sind, noch nicht 18 Jahre alt sind und im Haushalt leben. Ein Kind, das erst nach dem Antrag geboren wird, erhöht daher weder Deine Einkommensgrenze noch Deinen maximalen Kreditbetrag.
Darüber hinaus gelten insbesondere diese Voraussetzungen:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Du oder eine Person Deines künftigen Haushalts bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld, „Wohneigentum für Familien – Neubau“ oder „Jung kauft Alt“ erhalten hat.
Für den Förderkredit gelten bestimmte Anforderungen an die Immobilie und an die anschließende Sanierung. Entscheidend sind vor allem der energetische Zustand des Hauses und die Maßnahmen, die Du nach dem Kauf umsetzt.
Das Haus muss bei der Antragstellung in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Dafür brauchst Du einen gültigen Energieausweis.
Der Energieausweis ordnet das Gebäude einer Klasse von A+ bis H zu. A+ steht für einen sehr niedrigen, H für einen sehr hohen Energieverbrauch. Das Programm fördert gezielt ältere Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz.
Seit dem 3. August 2026 kannst Du zwischen einer Effizienzhaussanierung und festgelegten Einzelmaßnahmen wählen. Für beide Wege hast Du ab der Kreditzusage 54 Monate Zeit.
Beim Effizienzhaus-Weg musst Du mindestens den Standard Effizienzhaus 85 EE erreichen. Bei einem Baudenkmal genügt der Standard Effizienzhaus Denkmal EE.
Alternativ kannst Du diese energetischen Einzelmaßnahmen umsetzen:
Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen.
Einzelne Bauteilflächen musst Du nicht erneut sanieren, wenn sie bereits mindestens den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2001 entsprechen. Der Heizungstausch entfällt, wenn Deine bestehende Heizung schon mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt oder das Gebäude ausschließlich an ein Wärmenetz angeschlossen ist.
Dein Haus ist ein Effizienzhaus 85, wenn es, vereinfacht erklärt, nach der Sanierung nur noch 85 Prozent des Energiebedarfs eines theoretisch berechneten Referenzgebäudes hat.
Das Referenzgebäude entspricht den genauen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Zudem dürfen die Wärmeverluste Deines Hauses durch Dach, Außenwände und Fenster nicht höher sein als bei diesem theoretischen Referenzgebäude. Dein Haus muss nach der Sanierung also besser sein, als das GModG als Mindeststandard vorschreibt.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse schreibt vor, dass die Heizungsanlage nach der Sanierung zu 65 Prozent auf Basis von erneuerbaren Energien läuft.
Besonderheiten beim Kauf: Seit 2025 kannst Du auch ein Haus von Angehörigen kaufen oder eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben. Für denkmalgeschützte Immobilien sind die Sanierungsauflagen weniger streng. Dein Haus muss dafür die Effizienzhausstufe Denkmal erreichen, die weniger Dämmung erfordert.
Achtung: Erreichst Du das vereinbarte Sanierungsziel nicht, kann sich Dein Kredit verteuern. Dann erhöht die KfW den Sollzins nach Abschluss der Sanierung, spätestens aber 54 Monate nach der Kreditzusage, um einen Prozentpunkt pro Jahr. Du solltest die geplante Sanierung deshalb vor dem Kauf fachlich prüfen lassen.
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus musst Du eine Energieberatung beauftragen. Diese Energieeffizienz-Experten planen und prüfen die Sanierung und bestätigen nach Abschluss, dass Du den vorgeschriebenen Standard erreicht hast.
Bei einer Sanierung mit Einzelmaßnahmen kann der ausführende Fachbetrieb mit einer Fachunternehmererklärung nachweisen, dass die Anforderungen eingehalten wurden. Alternativ kann auch hier eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte den Nachweis übernehmen.
Aber schon bevor Du Dich für ein Haus entscheidest, solltest Du einen Energieberater oder eine Energieberaterin mit ins Boot holen. Diese können Dich zum Beispiel zu einem Besichtigungstermin begleiten und Dich anschließend beraten, was alles bei der Sanierung auf Dich zukommen würde und mit welchen Kosten Du dabei ungefähr rechnen musst.
Das ist wichtig, denn auch daran solltest Du Dich beim Kaufpreis orientieren. Schließlich kommen nach dem Kauf noch Kosten auf Dich zu.
Möchtest Du die Sanierung mit Einzelmaßnahmen planen, kann ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll sein. Er zeigt Dir, welche Arbeiten in welcher Reihenfolge anstehen. Ansonsten können schnell Fehler passieren, die die Bausubstanz schädigen und so zu hohen Nachfolgekosten führen.
Der Sanierungsfahrplan bietet Dir darüber hinaus bessere Förderkonditionen für die Sanierung. Mit dem Fahrplan kannst Du Dir nämlich jedes Jahr höhere Zuschüsse sichern, wenn Du größere Maßnahmen planst.
Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans haben wir mehrere Anbieter untersucht, die deutschlandweit Beratung anbieten. Folgende Anbieter empfehlen wir:


Alle Details zu unserer Untersuchung und wie Du darüber hinaus einen guten Energieberater oder eine gute Energieberaterin findest und Dich auf die Beratung vorbereitest, liest Du in unserem Ratgeber zur Energieberatung.
Bevor Du einen Antrag im KfW-Programm „Jung kauft Alt“ stellen kannst, sind einige Schritte notwendig. Besonders wichtig: Du brauchst einen Energieeffizienz-Experten und musst einen passenden Finanzierungspartner finden.
Das folgende Schaubild zeigt Dir den Ablauf des KfW-Antrags auf einen Blick. Danach führen wir Dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Wenn Du ein Haus gefunden hast, das Du kaufen möchtest, sollte Dich Dein erster Weg zu einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten führen. Diese Fachleute können sich die Immobilie mit Dir zusammen anschauen und Dich dazu beraten, was die anschließende Sanierung kosten würde.
Nimm bei einer Hausbesichtigung unsere Checkliste für Hausbesichtigungen mit, damit Du alles Wichtige vor dem Hauskauf im Blick hast.
Dein Energieberater prüft bei der Besichtigung auch, ob das Haus die Anforderungen des KfW-Programms erfüllt. Du findest diese Berater auf der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur Dena. Sie begleiten Dich auch später wieder im Antragsprozess.
Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt an Dich, sondern ausschließlich über sogenannte durchleitende Finanzierungspartner, also Banken oder Sparkassen.
Wie Du am besten an einen Finanzierungspartner kommst:
Wichtig: Die Finanzierung muss vor Maßnahmenbeginn stehen. Das heißt, Du darfst noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen haben, bevor der Kreditantrag eingereicht wurde.
Sobald Du einen Finanzierungspartner gefunden hast, kannst Du zusammen mit ihm den Antrag bei der KfW stellen. Dafür musst Du folgende Unterlagen bereitstellen:
Nach erfolgreicher Prüfung erhält Dein Finanzierungspartner eine Kreditzusage durch die KfW.
Achtung: Plane genügend Zeit für die Antragstellung ein. Es können mehrere Wochen bis zur Zusage vergehen. Auf eigenes Risiko kannst Du nach der Antragstellung bereits das Haus kaufen. Bis zur Zusage durch die KfW kannst Du aber nicht sicher sein, dass Du den Förderkredit auch erhältst.
Sobald Du die Zusage hast, kannst Du den Kreditvertrag bei Deiner Bank unterschreiben. Danach kannst Du nun auch mit Planungssicherheit im Rücken den Kaufvertrag unterschreiben.
Du kannst den Kredit innerhalb von zwölf Monaten komplett oder in Teilbeträgen auszahlen lassen. Damit kannst Du den Kaufvertrag an den Verkäufer der Immobilie zahlen.
Achtung: Wenn Du länger als zwölf Monate mit der Auszahlung wartest, wird Dir eine Bereitstellungprovision von 0,15 Prozent auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag pro Monat berechnet. Bei einer Summe von 100.000 Euro kommen so 150 Euro monatlich zusammen.
Sobald Du die Zusage der KfW hast, läuft die Zeit: Innerhalb von 54 Monaten musst Du das Haus entsprechend der Vorgaben sanieren. Bleib daher in engem Kontakt mit Deinem Energieberater, um die Sanierung zu planen.
Auch Fördermittel für die Sanierung solltest Du frühzeitig beantragen. Auch für diese gibt es Fristen: Du darfst mit den Sanierungsarbeiten noch nicht begonnen haben, um Dir die Fördergelder zu sichern.
Ist die Sanierung abgeschlossen, musst Du bei der KfW noch die letzten Nachweise einreichen. Dazu gehört eine Bestätigung nach Durchführung, die Du vom Energieberater nach der Sanierung bekommst oder die Fachunternehmererklärung bei Einzelmaßnahmen. Aber auch den Kaufvertrag und einen Grundbuchauszug musst Du mitschicken.
Solange die KfW den Kredit noch nicht an Deinen Finanzierungspartner ausgezahlt hat, kannst Du darauf verzichten.
Möchtest Du danach für dieselbe unveränderte Immobilie erneut einen Antrag stellen, musst Du grundsätzlich sechs Monate warten. Die Sperrfrist entfällt, wenn Dein Vorhaben neu oder in wesentlichen Punkten verändert ist.
Den Kaufkredit „Jung kauft Alt“ kannst Du mit weiteren Fördermitteln für die energetische Sanierung kombinieren. Welche Förderung passt, hängt davon ab, ob Du das Haus zum Effizienzhaus sanierst oder das vorgeschriebene Paket aus Einzelmaßnahmen umsetzt.
Darunter zum Beispiel das KfW-Programm 261 Energieeffizient Sanieren, die Heizungsförderung der KfW oder die Sanierungszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Alternativ dazu kannst Du die Kosten auch auf Deine Einkommensteuer anrechnen lassen.
Welche Förderung passt zu Deinem Sanierungsweg?
Sanierst Du das Haus zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE, kannst Du dafür den KfW-Kredit 261 nutzen. Entscheidest Du Dich für das Paket aus Einzelmaßnahmen, kommen vor allem diese Förderungen infrage:
Du kannst verschiedene Förderprogramme miteinander verbinden. Achte aber darauf, dass Du dieselben Kosten nicht doppelt fördern lässt.
Mit dem KfW-Kredit 261 kannst Du die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus finanzieren. Du erhältst bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit und musst eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
Für das Effizienzhaus 85 EE gibt es seit dem 21. Juli 2026 keinen regulären Tilgungszuschuss mehr. Bei besseren Effizienzhausstufen oder zusätzlichen Boni kann die KfW Dir aber weiterhin einen Teil des Kredits erlassen. Möglich sind außerdem Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden mit der Energieeffizienzklasse H.
Wie Du den Kredit bekommst und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, liest Du in unserem Ratgeber zum KfW Programm 261 Energieeffizient Sanieren.
Beim Bafa kannst Du Dir für einzelne Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse sichern. Hast Du also vor, die Sanierung Schritt für Schritt und über die Jahre verteilt anzugehen, solltest Du Dir das Programm genau anschauen.
Für Maßnahmen wie die Dämmung Deiner Fassade oder des Daches, den Fenstertausch oder die Optimierung Deiner Heizungsanlage kannst Du 15 bis 25 Prozent Deiner Kosten zurückbekommen.
Die Höhe der Zuschüsse ist davon abhängig, ob Du mit einem individuellen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater sanierst oder ohne. Auch die Höhe der Kosten, die Du pro Jahr geltend machen darfst, hängt davon ab. Ohne Fahrplan sind es 30.000 Euro, mit Fahrplan 60.000 Euro, das gibt die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Punkt 8.4.2 vor.
Alle Informationen zu dem Programm und den Voraussetzungen findest Du in unserem Ratgeber zu Bafa-Einzelmaßnahmen.
Hast Du vor, in Deinem gekauften Haus die Heizung zu tauschen, kannst Du ebenfalls Zuschüsse nutzen. Diese laufen über die KfW. Dabei gilt noch bis Februar 2027:
Insgesamt kannst Du maximal 80 Prozent der Kosten Deiner neuen Heizung über Zuschüsse zurückbekommen.
Voraussetzung ist, dass die Heizung klimafreundlich ist. Dazu zählen zum Beispiel Wärmepumpen, Hybridheizungen, Pelletheizungen, Solarthermie und Fernwärmeanschlüsse.
Da einzelne Boni in den kommenden Jahren weiter sinken, solltest Du die aktuelle Förderhöhe unmittelbar vor Deinem Antrag prüfen.
Welche Regeln für die einzelnen Boni genau gelten und was Du beim Einbau beachten musst, findest Du in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.
Alternativ kannst Du die Sanierungsmaßnahmen auch von Deiner Einkommensteuer absetzen. Hier gilt eine Grenze von maximal 200.000 Euro an Kosten pro Objekt. Von den Kosten werden 20 Prozent von Deiner berechneten Einkommensteuer abgezogen. Diese Abschreibung erfolgt über drei Jahre, das bedeutet, dass Du auch drei Jahre lang eine Einkommensteuererklärung machen musst.
So werden in den ersten zwei Jahren jeweils sieben Prozent und im dritten Jahr sechs Prozent auf Deine Einkommensteuer angerechnet.
Welche Vorgaben Du erfüllen musst, um die steuerliche Abschreibung zu nutzen, liest Du in unserem Ratgeber zur Steuerermäßigung für Immobilieneigentümer.
Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: August 2026)
Wie Du siehst, lassen sich die Programme des Bundes für ein und dieselbe Maßnahmen nicht kombinieren, also zum Beispiel Einzelmaßnahmen mit der steuerlichen Förderung.
Was aber geht, ist die Kombination mit regionalen Förderprogrammen. Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Fördermittel für die Sanierung oder den Heizungstausch.
Informier Dich daher rechtzeitig bei Deiner Kommune, ob es etwas Passendes für Dein Projekt gibt. Du kannst dafür auch die Förderdatenbank des Bundes oder den Fördermittel-Check von co2online nutzen. Auch Dein Energieberater oder Deine Energieberaterin kann Dich in der Regel zu den lokalen Förderprogrammen beraten. Frage am besten außerdem direkt bei Deiner Stadt oder Kommune nach passenden Förderprogrammen.
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