Langfristig beitragsstabilste & günstigste PKV

  • Welche PKV-Anbieter empfehlen Sie, Herr Dr. Schlemann, denn grundsätzlich, wenn Kund:innen die Ecke „stabile Beiträge“ des magischen Dreiecks der PKV optimieren wollen?:)

    Ich glaube das hatten wir weiter oben schon einmal. Es gibt nicht "DEN EINEN Anbieter", der Kriterien optimal erfüllt. Das ist - jedenfalls bei uns - eine sehr individuelle Entscheidung nach ausführlicher Beratung. Da kommt nicht - wie nach unserer Kenntnis an anderer Stelle - immer z.B. die Alte Oldenburger heraus. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Der bisherige Thread-Verlauf zeigt mir, dass es gute Gründe gibt, bei der Debeka zu bleiben – ebenso gibt es gute Gründe, die Debeka zu verlassen (hierbei stütze ich mich insbesondere auf Ihren Artikel zur Debeka, Herr Dr. Schlemann).

    Bedenke bitte, dass Dr. Schlemann keine Debeka-Verträge vermitteln kann und ihm (wie auch anderen Maklern) die Debeka aufgrund ihrer Marktmacht ein Dorn im Auge sein könnte. Was ich damit sagen möchte? Bitte prüfe die Inhalte seines Artikels zur Debeka auf Objektivität und Korrektheit, bevor du dich auf sie verlässt. Ich möchte das hier nun nicht vertiefen und auch kein Fass erneut aufmachen, aber ich habe an einer anderen Stelle hier im Board mal ein paar Punkte, die er über die Debeka aussagt, kritisiert (um es sehr milde auszudrücken).

  • Wichtig ist an dieser Stelle, dass ich ja sehr gern bereit bin, der Debeka den Rücken zu kehren. Allerdings nur, wenn sich zeigt, dass dies in Bezug auf die Beitragsstabilität eine nachhaltig gute Entscheidung ist.

    Ich an deiner Stelle würde übrigens mit deiner Vertragslaufzeit als Beamtin bei der Debeka bleiben. In meinem Bekanntenkreis sind recht viele Beamte. Schätzungsweise zu 95% sind sie bei der Debeka versichert und alle auch sehr zufrieden. Spontan fallen mir nur zwei Beamte ein, die woanders sind (HUK und Generali).

  • Meine Glaskugel ist leider kaputt. Wer hat eine noch funktionierende, um in die Zukunft zu schauen?

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Hallo Leopard, da du schon einige Jahre bei der Debeka versichert bist, stimmt dies definitiv nicht, dass deine Altersrückstellungen auf die zweite Nachkommastelle dem Übertragungswert entsprechen. Der Übertragungswert bildet nur die Rückstellungen ab, die du hättest, wenn du im brancheneinheitlichen Basistarif versichert wärest.


    Guten Abend Felice,

    ich danke dir für deine konstruktiven Beiträge!:)

    Ich habe nun noch einmal in den Begleitbrief zu der Übertragungswertbescheinigung nachgeschaut. Dort heißt es:

    "In Ihrem Fall ist die Höhe des Übertragungswertes mit der Höhe der kalkulatorisch zugeordneten Alterungsrückstellung und den Mitteln aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag identisch."

    Daraus schließe ich, dass mir zumindest nichts verloren geht, wenn ich die PKV wechsele.

    Falls ich hier einen Denkfehler habe, lasse ich mich gern korrigieren. :thumbup:


  • Der erste Denkfehler ist z.B., dass Du die Abschlusskosten des neuen Vertrages neu bezahlen müsstest und die Abschlusskosten des Debeka-Vertrags, die Du schon vollständig bezahlt hast, nicht zurückerhältst.

    Der zweite Denkfehler ist, dass Du alle erworbenen Rechte aus dem alten Vertrag verlierst (= Gesundheitszustand bei Vertragsschluss, Ablauf von Rücktrittsfristen) und eine neue Risikoprüfung machen müsstest.

    Wenn Du irgendein Zipperlein vergisst oder eine (Verdachts-)Diagnose, die in irgendeiner Arztakte vermerkt ist, ist Dein neuer Vertrag womöglich drei Jahre lang schwebend unwirksam. Wer würde freiwillig dieses Risiko eingehen, wenn er dafür einen gefestigten Vertrag aufgeben muss?

    Selbst wenn Du alle Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortest und erneut ohne Risikozuschlag und ohne Risiko eines Rücktritts wegen vergessener Umstände versichert werden solltest, würdest Du zwar u.U. die Altersrückstellungen aus dem alten Vertrag mitnehmen können, aber erst einmal keine neuen mehr aufbauen (oder nur sehr viel langsamer als bisher).

    Du müsstest nämlich erst die Abschlusskosten des neuen Vertrags vollständig abstottern, bevor Du in dem neuen Vertrag wieder Altersrückstellungen wie im gewohnten Umfang aufbauen könntest.

    Falls der neue Vertrag billiger als der alte wäre, würdest Du zusätzlich auch schon alleine aus diesem Grund weniger Altersrückstellungen als in dem alten Vertrag aufbauen. Nur wenn der neue Vertrag teurer oder gleich teuer wäre, könntest Du - nach Abstotterung der Abschlusskosten - realistischerweise nach einigen Jahren wieder mit neuen Rückstellungen in bisher gewohnter Höhe rechnen.

    Garantiert bleiben Dir alleine die hohen Kosten für den neuen Abschluss und die dadurch verursachten niedrigeren Altersrückstellungen in der Zukunft. Nichts davon wirkt langfristig beitragsstabilisierend.

    Alles andere sind nur Hoffnungen. Im Zweifel ohne mathematisches Fundament.

    Dennoch gibt es Menschen, die es ausprobieren müssen, bevor sie es glauben. Ist leider so. Rechnen alleine reicht vielen nicht.

    P.S.:
    Möglicherweise sind in Deinem Fall die Rückstellungen aus dem alten Vertrag identisch mit dem Übertragungswert, weil Du noch gar nicht so viele Rückstellungen aufbauen konntest. In den ersten Jahren hast Du nämlich v.a. die Abschlusskosten abgezahlt, bevor Du begonnen hast, Rückstellungen anzusparen.

    Kaum beginnst Du mit dem Ansparen, schon würdest Du wechseln und woanders wiederum zunächst nur die Abschlusskosten abstottern. Du verlegst damit im Ergebnis den Beginn Deiner Altersvorsorge für die Stabilisierung der PKV-Beiträge einfach noch weiter in die Zukunft.

    P.P.S.:
    2023 lag die durchschnittliche Abschlusskostenquote der Krankenversicherer bei sagenhaften 6,99% der Beiträge: https://www.franke-bornberg.de/blog/abschluss…en-der-pkv-2023

    Einmal editiert, zuletzt von Wanderslust (19. Februar 2026 um 00:04)

  • "In Ihrem Fall ist die Höhe des Übertragungswertes mit der Höhe der kalkulatorisch zugeordneten Alterungsrückstellung und den Mitteln aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag identisch."

    Daraus schließe ich, dass mir zumindest nichts verloren geht, wenn ich die PKV wechsele.

    Das klingt ja nach einem total spartanischen Tarif, den du hast. Ob dieser überhaupt von den Leistungen her das GKV-Niveau erreicht, kann man schon fast bezweifeln. Ich wusste gar nicht, dass die Debeka solche Spartarife für Beamte anbietet.

    Meine Meinung: Gerade als Beamtin hast du da an der falschen Stelle gespart. Du scheinst dann wahrscheinlich nicht mal Zahnersatz (Implantate, Kronen, Inlays) inkludiert zu haben. Bevor du über einen Versichererwechsel nachdenkst, solltest du vielleicht erstmal überlegen, ob es Sinn man Mehrleistungen zu inkludieren, die sinnvoll sind. Gerade die Beamtentarife mit 30-50% Abdeckung bilden im Gegensatz zu den 100%-Tarifen für Angestellte/Selbstständige nicht eine so große finanzielle Belastung im höheren Alter.


  • Ich lasse hier mal ChatGPT antworten:


    "Wie ist die PKV-Kalkulation aufgebaut?
    Ein PKV-Beitrag besteht vereinfacht aus drei Teilen:
    1. Risikobeitrag
    → zur Finanzierung der aktuellen Krankheitskosten.
    2. Sparanteil (Altersrückstellungen)
    → wird verzinslich angesammelt, um Beiträge im Alter zu stabilisieren.
    3. Kostenanteil
    → Verwaltungskosten + Abschlusskosten (inkl. Maklerprovision).

    Die Maklerprovision gehört zu den Abschlusskosten.


    Wird dafür meine Altersrückstellung „angezapft“?


    Nein, nicht direkt.
    Die Altersrückstellungen:

    - werden gesetzlich getrennt verwaltet
    - sind Teil der versicherungsmathematischen Kalkulation
    - dürfen nicht einfach zur Finanzierung der Provision entnommen werden.


    Aber:
    Die Abschlusskosten werden bei Vertragsbeginn einkalkuliert. Das bedeutet:
    👉 In den ersten Jahren ist dein Beitrag kalkulatorisch weniger effizient, weil ein Teil zur Deckung der Abschlusskosten verwendet wird.
    👉 Der Sparanteil ist in den ersten Jahren dadurch rechnerisch niedriger als er ohne Abschlusskosten wäre.
    Das nennt sich Zillmerung (Verteilung der Abschlusskosten über die ersten Jahre).


    Was bedeutet das für dich konkret?
    Wenn du langfristig bleibst (typisch für Beamte):
    Die Provision spielt langfristig eine geringe Rolle.
    Der Effekt „verläuft sich“ über Jahrzehnte.
    Wichtiger sind:
    - Rechnungszins
    - Kollektivstruktur
    - Leistungsniveau
    - Tarifpolitik
    - Kapitalanlageerfolg des Versicherers"

  • Das klingt ja nach einem total spartanischen Tarif, den du hast. Ob dieser überhaupt von den Leistungen her das GKV-Niveau erreicht, kann man schon fast bezweifeln. Ich wusste gar nicht, dass die Debeka solche Spartarife für Beamte anbietet.

    Meine Meinung: Gerade als Beamtin hast du da an der falschen Stelle gespart. Du scheinst dann wahrscheinlich nicht mal Zahnersatz (Implantate, Kronen, Inlays) inkludiert zu haben. Bevor du über einen Versichererwechsel nachdenkst, solltest du vielleicht erstmal überlegen, ob es Sinn man Mehrleistungen zu inkludieren, die sinnvoll sind. Gerade die Beamtentarife mit 30-50% Abdeckung bilden im Gegensatz zu den 100%-Tarifen für Angestellte/Selbstständige nicht eine so große finanzielle Belastung im höheren Alter.


    Ich habe alles drin, auch Zahnersatz. Ich habe lediglich keine Extras wie Chefarztbehandlung und 2-Bett-Zimmer.

  • Teilweise unzutreffende und verwirrende KI-Antwort (siehe meine Kommentierung).

    Im Klartext bezahlst Du in den ersten Jahren ca. 4.000 - 6.000 Euro Abschlusskosten aus Deinen Beiträgen, die ohne diese Kosten als Altersrückstellung hätten angespart werden können bzw. müssen.

    Dein „Sparanteil“ beginnt erst nach Abzug dieser Kosten.

    Ist bei Lebensversicherungen mit Sparanteil genauso. Deshalb ist der Rückkaufwert auch dort vor allem am Anfang häufig Null, obwohl „gefühlt“ Beiträge gezahlt wurden….

  • Bedenke bitte, dass Dr. Schlemann keine Debeka-Verträge vermitteln kann und ihm (wie auch anderen Maklern) die Debeka aufgrund ihrer Marktmacht ein Dorn im Auge sein könnte.

    Schon erstaunlich, dass dieser Dr. Schlemann in diesem Fall erkennbar dazu tendiert, bei der Debeka zu bleiben. Und das obwohl er (oder ein anderer Versicherungsmakler) mit einem Wechsel Geld verdienen könnte.

    Möglicherweise sind doch nicht alle Versicherungsmakler geldgierige Hyänen, sondern beraten bedarfsgerecht?

    Nur mal so als ganz theoretische Möglichkeit ... :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo zusammen,


    ich bedanke mich bei allen für die wertvollen Beiträge!


    Der vorliegende Thread hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 4.700 Leser:innen – nicht zuletzt dank eurer engagierten Beiträge!


    Auf der Basis von drei von Finanztip empfohlenen Versicherungsmaklern, einem weiteren Makler, einem gebundenen Außendienstmitareiter der Debeka, einem gebundenen Außendienstmitarbeiter eines weiteren PKV-Anbieters, eigener umfangreicher (Internet-)Recherchen und dem vorliegenden Thread hier bei Finanztip möchte ich meine in den vergangenen Monaten gemachten Erfahrungswerte im Rahmen eines (vorläufigen) Fazits ohne Gewinnerzielungsabsicht mit der Allgemeinheit teilen:


    Eine PKV-Tarifoptimierung kann bei Zugrundelegung des „magischen Dreiecks“ der PKV folgende Ziele adressieren:


    1. Optimierung (aktuell) niedriger Beiträge
    2. Optimierung stabiler Beiträge
    3. Optimierung des Leistungsumfangs


    Ob aktuell niedrige Beiträge auch in Zukunft niedrig sind, kann niemand voraussagen. Das gleiche gilt für die Beitragsstabilität: Inwieweit auf quantitativer Ebene ex ante zuverlässig prognostiziert werden kann, welche PKV-Anbieter bzw. Tarife langfristig (besonders) stabil sein werden, erweist sich, auch aufgrund des vorliegenden Threads, als „Glaskugel-Frage“.


    Die bei Versicherungsmaklern gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Rahmen einer PKV-Tarifoptimierung nahezu ausschließlich die Optimierung des Leistungsumfangs im Vordergrund steht – also jener Bereich des „magischen Dreiecks“ der PKV, der auf der Basis von konkreten Tarifbedingungen im Hier und Jetzt vergleichbar ist.


    Sofern eine Optimierung des Leistungsumfangs im Vordergrund steht, kann im ersten Schritt ein interner Wechsel und im zweiten Schritt ein Wechsel des PKV-Anbieters in Betracht gezogen werden.


    Bei einem Wechsel des PKV-Anbieters sind insbesondere zwei Dinge zu berücksichtigen:


    1. Aktueller Gesundheitszustand
    2. Höhe des Übertragungswertes im Vergleich zur Höhe bereits gebildeter Alterungsrückstellungen


    Beide Aspekte machen einen Wechsel des PKV-Anbieters in der Praxis häufig unattraktiv. Dass im Bereich der PKV kein stärkerer Wettbewerb (Vergleich zur GKV) zugelassen wird, führt in der Praxis zu einem Lock-In-Effekt. Der Wettbewerb der PKV-Anbieter konzentriert sich damit auf junge Menschen, die ggf. schon sehr früh in ihrem Berufsleben eine Entscheidung treffen müssen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt entweder gar nicht mehr verändern lässt (aufgrund des Gesundheitszustandes) oder zu hohen Kosten führt (Teilverlust von Alterungsrückstellungen).


    Um neue Abschlusskosten zu vermeiden, ist es überlegenswert, eine:n Honorarberater:in zu konsultieren. Während der:die Honorarberater:in unmittelbar bezahlt werden muss (Stundensatz meist zwischen 100 Euro und 250 Euro zzgl. MwSt. laut Google-KI), werden die Abschlusskosten im Rahmen einer provisionsbasierten Beratung auf die ersten 5 Jahre verteilt („Zillmerung“). Daraus ergeben sich wiederum nicht unerhebliche Nachteile für die Honorarlösung: Dieser Betrag könnte sonst über viele Jahre hinweg bis zum Ruhestand rentierlich am Kapitalmarkt angelegt werden. Bei einer Anlage in einen breit gestreuten ETF (konservative Annahme: Verdoppelung alle 10 Jahre) können aus heute 2.000 Euro in 30 Jahren 16.000 Euro werden – genügend Geld für eine echte Beitragsentlastung.


    Im Falle eines Wechsels des PKV-Anbieters sollten die Abschlusskosten des:der Vermittler:in weder unter- noch übergewichtet werden, sondern in Relation zu dem Mehrwert bezüglich des Leistungsumfangs gesetzt werden.


    Die Tarifbedingungen des Tarifs B bei der Debeka geben ernstzunehmende Hinweise darauf, dass Leistungen in Zukunft (stark) eingeschränkt werden können. So heißt es beispielsweise:


    „Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Brillen (Brillengläser und Brillengestelle) einschließlich Reparaturen sowie Kontaktlinsen bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro.“ (Tarif B, Seite 2)


    Dass die Debeka in der Vergangenheit in Bezug auf Brillen in Summe mehr als 1.000 Euro bezahlt hat, ist eine dankenswerte Kulanz. Ob diese Kulanz im Zuge des demografischen Wandels bei einem aufgrund der Öffnungsaktion kränkeren Versichtenerkollektiv weiterhin aufrechterhalten werden kann, wird die Zukunft zeigen. Vertragstechnisch ist die Debeka lediglich dazu verpflichtet, über die gesamte (!) Vertragslaufzeit 1.000 Euro für Brillen zu erstatten. „Insgesamt 1.000 Euro“ wird nicht durch ein „pro Jahr“, „alle 3 Jahre“ o. Ä. spezifiziert.


    Abschließend: Der Wechsel des PKV-Anbieters kann sich lohnen, wenn der Leistungsumfang optimiert werden soll. Steht die Beitragsstabilität im Vordergrund, ist es ratsam, bei dem bisherigen PKV-Anbieter zu bleiben.

  • Um neue Abschlusskosten zu vermeiden, ist es überlegenswert, eine:n Honorarberater:in zu konsultieren. Während der:die Honorarberater:in unmittelbar bezahlt werden muss (Stundensatz meist zwischen 100 Euro und 250 Euro zzgl. MwSt. laut Google-KI), werden die Abschlusskosten im Rahmen einer provisionsbasierten Beratung auf die ersten 5 Jahre verteilt („Zillmerung“). Daraus ergeben sich wiederum nicht unerhebliche Nachteile für die Honorarlösung: Dieser Betrag könnte sonst über viele Jahre hinweg bis zum Ruhestand rentierlich am Kapitalmarkt angelegt werden. Bei einer Anlage in einen breit gestreuten ETF (konservative Annahme: Verdoppelung alle 10 Jahre) können aus heute 2.000 Euro in 30 Jahren 16.000 Euro werden – genügend Geld für eine echte Beitragsentlastung.

    Um auf diesen Punkt genauer einzugehen: In der PKV gibt es (so gut wie) keine echten Nettotarife. Das liegt u.a. an § 48c VAG i.V.m. § 204 VVG.

    Das heißt auch bei Nutzung eines Honorarberaters fallen i.d.R. die gleichen Abschlusskosten an. Insofern mag die Beauftragung eines Honorarberaters das Gewissen beruhigen, sie macht den PKV Abschluss durch das zusätzliche Honorar aber teurer und nicht billiger.

    Zusätzlich gibt's beim Beratungshonorar, das durch die Umsatzsteuer 19% teurer wird, weder Arbeitgeberzuschuss noch steuerliche Absetzbarkeit - anders als beim Beitrag eines Bruttotarifs.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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  • Auf mich wirkt dieser Text, als ob er durch eine KI generiert worden ist.

    Auf folgenden Fehler möchte ich aber hinweisen:

    „Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Brillen (Brillengläser und Brillengestelle) einschließlich Reparaturen sowie Kontaktlinsen bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro.“ (Tarif B, Seite 2)

    Die Debeka erstattet bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Mich haben mehrere Debeka-Versicherte aus meinem Umfeld auf den Punkt in den Versicherungsbedingungen angesprochen, wie es juristisch zu interpretieren sei. Die Debeka hat dies in den Versicherungsbedingungen sehr ungeschickt formuliert, aber aus dem Kontext heraus erkennt man, dass es pro Kalenderjahr ist.

  • Auf mich wirkt dieser Text, als ob er durch eine KI generiert worden ist.

    Den Eindruck hatte ich auch.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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  • "In Ihrem Fall ist die Höhe des Übertragungswertes mit der Höhe der kalkulatorisch zugeordneten Alterungsrückstellung und den Mitteln aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag identisch."

    Daraus schließe ich, dass mir zumindest nichts verloren geht, wenn ich die PKV wechsele.

    Falls ich hier einen Denkfehler habe, lasse ich mich gern korrigieren. :thumbup:

    Mir ist zu diesem Zitat von Leopard doch noch ein Denkfehler aufgefallen. Denn es geht doch etwas beim Wechsel des Versicherers verloren: Und zwar die Überzinsen, die auf die Alterungsrückstellungen und den gesetzlichen Beitragszuschlag bereits erwirtschaftet wurden.

    Diese Überzinsen sind ein Grund, warum ein Wechsel der PKV bei längerer Versicherungszeit unvorteilhaft ist, da man diese individuell zugeordneten Anteile aus den Überzinsen (anders als einen Teil der Grund-Alterungsrückstellungen) bei einem Anbieterwechsel verliert.

  • Auf mich wirkt dieser Text, als ob er durch eine KI generiert worden ist.


    Guten Abend Felice,

    ich hatte mit vielem gerechnet, nicht aber damit, dass mir vorgeworfen wird, mein Text sei KI-generiert. Dort, wo ich KI verwendet habe, habe ich dies in der Vergangenheit stets transparent gekennzeichnet.

    Die Debeka erstattet bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Mich haben mehrere Debeka-Versicherte aus meinem Umfeld auf den Punkt in den Versicherungsbedingungen angesprochen, wie es juristisch zu interpretieren sei. Die Debeka hat dies in den Versicherungsbedingungen sehr ungeschickt formuliert, aber aus dem Kontext heraus erkennt man, dass es pro Kalenderjahr ist.


    Auf der Grundlage dieses Textauszugs möchte ich dich fragen: Stehst du - in welcher Form auch immer - in einem Arbeitsverhältnis zur Debeka?

    Ich bin zuversichtlich, dass die Jurist:innen der Debeka ganz sicher nicht ungeschickt formuliert haben werden. Am Ende ist das relevant, was in den Versicherungsbedingungen schwarz auf weiß steht - nicht mehr und nicht weniger. Wenn es denn tatsächlich pro Kalenderjahr wäre und mehrere Debeka-Versicherte in der Vergangenheit darauf aufmerksam wurden (und nachgefragt haben), dann könnte die Debeka den Passus "pro Kalenderjahr" problemlos in eine aktualisierte Version der Versicherungsbedingungen einfügen.;)

  • Mir ist zu diesem Zitat von Leopard doch noch ein Denkfehler aufgefallen. Denn es geht doch etwas beim Wechsel des Versicherers verloren: Und zwar die Überzinsen, die auf die Alterungsrückstellungen und den gesetzlichen Beitragszuschlag bereits erwirtschaftet wurden.


    Hier verwende ich nun wieder gern KI (ChatGPT):

    "In der langjährigen Niedrigzinsphase gab es kaum oder keine Überzinsen – teilweise lagen die Kapitalerträge sogar unter dem kalkulierten Rechnungszins. Das führte bei manchen Versicherern zu Beitragsanpassungen."

  • Guten Abend Felice,

    ich hatte mit vielem gerechnet, nicht aber damit, dass mir vorgeworfen wird, mein Text sei KI-generiert. Dort, wo ich KI verwendet habe, habe ich dies in der Vergangenheit stets transparent gekennzeichnet.

    Bitte nicht persönlich angegriffen fühlen, denn es war kein Vorwurf, sondern nur eine Vermutung.


    Auf der Grundlage dieses Textauszugs möchte ich dich fragen: Stehst du - in welcher Form auch immer - in einem Arbeitsverhältnis zur Debeka?

    Nein. Weder arbeite ich bei, noch für die Debeka. An anderer Stelle hier im Forum habe ich auch bereits Kritik gegenüber der Debeka geäußert. Ich versuche immer, möglichst sachlich zu sein.

    Ich bin zuversichtlich, dass die Jurist:innen der Debeka ganz sicher nicht ungeschickt formuliert haben werden. Am Ende ist das relevant, was in den Versicherungsbedingungen schwarz auf weiß steht - nicht mehr und nicht weniger. Wenn es denn tatsächlich pro Kalenderjahr wäre und mehrere Debeka-Versicherte in der Vergangenheit darauf aufmerksam wurden (und nachgefragt haben), dann könnte die Debeka den Passus "pro Kalenderjahr" problemlos in eine aktualisierte Version der Versicherungsbedingungen einfügen.;)

    Und wenn ich bei der Debeka arbeiten würde, hätte ich die zuständige Stelle bereits über die unsaubere Formulierung in den Versicherungsbedingungen informiert.

  • Auf der Basis von drei von Finanztip empfohlenen Versicherungsmaklern, einem weiteren Makler, einem gebundenen Außendienstmitareiter der Debeka, einem gebundenen Außendienstmitarbeiter eines weiteren PKV-Anbieters

    Hast Du tatsächlich sechs Vertreter oder Makler kontaktiert und diese damit beschäftigt, ein Fazit zu gewinnen das dir ein einzelner auch hätte mitteilen können?

    Was ist deine Handlungskonsequenz aus dem gewonnenen Wissen?