Hallo zusammen,
ich würde mich sehr über eure Einschätzung zu folgendem Fall freuen:
Der Verstorbene bezog Leistungen aus einer auf 5 Jahren befristeten Direktzusage. Es war vertraglich geregelt, dass im Todesfall der noch offene Restbetrag als Einmalzahlung an die Erben auszuzahlen ist.
Das Finanzamt ist nun der Ansicht, dass für die Erben die Anwendung der Fünftelregelung wegen der ursprünglich vereinbarten Ratenzahlung zu versagen ist (Mischauszahlung).
Wie würdet ihr das einschätzen? Ist für die Frage der Zusammenballung auf die ursprüngliche Ratenzahlung oder auf die Einmalzahlung beim Erben abzustellen?
Vielen Dank vorab!