ETF vererben - was dann?

  • Guten Tag werte Gemeinde.

    Ihr habt mir ja in den letzten Wochen schon ein paar sehr hilfreiche Tipps zu meiner Anlage gegeben.

    Jetzt werde ich einen weiteren brauchen, auch wenn das Thema ein anderes ist.


    Ich habe vor kurzem einen großteil meines Kapitals zwecks Vermögensaufbau für die Rente in einen breit gestreuten Welt ETF angelegt.

    Zwar bin ich erst 31, aber man weiß ja leider nie, was einem im Leben so passiert. Und da meine Familie leider nicht mehr all zu groß ist, wäre meine Mutter im Ernstfall die alleinige Erbin.

    Das Problem ist, sie hat mit der Börse und Wertpapieren quasi gar nichts am Hut - und ich möchte ihr in ihrem Alter auch ehrlich gesagt nicht mehr zumuten, sich in dieses Thema zu vertiefen.

    Es bleibt also die Frage, was im Ernstfall mit dem angelegten Kapital passiert. Wie stelle ich sicher, dass sie ohne große Hürden an das Geld ran käme - und würde das Depot (bei einer Direktbank), bzw. die Wertpapiere überhaupt automatisch vererbt werden?


    Das sind Fragen, die ich mir nur ungerne stelle, aber Vorbereitung muss nunmal sein.

    Wäre super wenn Ihr mir auch hierbei ein paar hilfreiche Tipps geben könntet :thumbup:


    Grüßle

    Sabine

  • Hallo Sabine,

    es ehrt Sie, sich solche Gedanken zu machen. Von hinten angefangen:

    Es bleibt also die Frage, was im Ernstfall mit dem angelegten Kapital passiert. Wie stelle ich sicher, dass sie ohne große Hürden an das Geld ran käme - und würde das Depot (bei einer Direktbank), bzw. die Wertpapiere überhaupt automatisch vererbt werden?

    Automatisch wird gar nichts vererbt und in Ihrer Konstellation wird ohne weitere vorherige Regelung vermutlich ein Erbschein erforderlich sein, damit Ihre Mutter das Geld oder die ETF- Anteile bekommen kann.

    Das Problem ist, sie hat mit der Börse und Wertpapieren quasi gar nichts am Hut - und ich möchte ihr in ihrem Alter auch ehrlich gesagt nicht mehr zumuten, sich in dieses Thema zu vertiefen.

    Sie kennen Ihre Mutter, aber unterschätzen Sie ältere Menschen nicht. Aber wenn es so sein soll, dass Ihre Mutter nichts mit der Abwicklung zu tun haben soll, folgender Vorschlag:

    Schreiben Sie ein handschriftliches Testament, wo Sie nur die gesetzliche Erbfolge wiederholen. Vorteil des handschriftlichen Testaments, Sie können es jederzeit kostenlos ändern, wenn sich die Umstände anders darstellen. Im Testament ordnen Sie Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstrecker setzen Sie einen vertrauenswürdigen Freund oder Verwandten ein. Bitte vorher fragen, ob der will. Dieser Testamentsvollstrecker würde dann alle Formalien abarbeiten, so dass Ihre Mutter am Ende die Summe X auf Ihrem Konto hat. Ach, noch eine Kleinigkeit, sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament gefunden wird.

    Wenn die Frage abgearbeitet ist, leben.

    Gruß Pumphut

  • Zwar bin ich erst 31, aber man weiß ja leider nie, was einem im Leben so passiert.

    Pumphut hat gewohnt kompetent schon alles gesagt.

    Ich denke, deine Mutter ist zumindest Ende 40 und bekommt im Notfall das die nächsten 25 Jahre schon hin. Und da kann in deinem Leben noch einiges passieren.
    Mach dir für alle Fälle auch Gedanken wegen einer Vollmacht, die notfalls Mutter oder andere Angehörige aus der Tasche ziehen können.

  • Als Testamentsvollstrecker setzen Sie einen vertrauenswürdigen Freund oder Verwandten ein.

    Aus reinem Interesse, was passiert, wenn dieser Testamentsvollstrecker zum Zeitpunkt X selber nicht mehr lebt? Das Recht zur Vollstreckung wird doch dann nicht vererbt, oder wie läuft das dann?

  • Folgende Gedanken:

    • Gespräch mit der Mutter suchen (Ziele, Erwartungen bzgl. Geldanlage)
    • Vielleicht mal in eine Beratung beim Steuerberater, Notar, Honorarberater investieren. So wird ein potentieller Rollenkonflikt gelöst
    • Ausschüttende 1-ETF Lösung und ich würde hier sicher 20% in Cash (Geldmarktfonds) als Cashpuffer und zu Risikoreduktion / Diversifikation packen.
    • In meinen Augen das Wichtigste: bei Kaffee und Kuchen oder einem Spaziergang mit der Mama über den Themenkomplex sprechen…
  • Hallo Finanzinvestor,

    ich verstehe die Frage aus akademischem Interesse. Der Lösungsvorschlag von Finanzschlumpf ist natürlich besser.

    Entweder im Testament wird noch eine Ersatzperson benannt, oder es gibt eben keinen. Dann können die Erben beim Nachlassgericht den Antrag auf die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers stellen. Dass wird dann vermutlich ein Profi, meistens Rechtsanwalt, sein, der sich gut bezahlen lässt.

    Gruß Pumphut