Hallo zusammen,
ist ein "normales" mit bestimmter Laufzeit Annuitätendarlehen zur Immobilienfinanzierung nach Ablauf der ersten oder weiteren Zinsbindungsfristen (deutlich kürzer als die Darlehenslaufzeit) ordentlich durch die Bank ordentlich kündbar?
Hintergrund: In den allg. Bedingungen zum unterschriebenen Darlehensvertrag steht drin, dass das Darlehen beiderseits zum Ende jeder Zinsbindungsfrist ordentlich kündbar ist. Klarer Fall, würde man also meinen. Dagegen spricht jedoch: Im ESIS-Merkblatt steht von einer Kündigungsmöglichkeit nichts und einige Quellen zu dem Thema schreiben sinngemäß ähnlich wie diese Quelle z. B.: "Im Umkehrschluss kann ein Darlehen mit bestimmter Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden (Palandt-Weidenkaff, BGB, 74. Aufl. 2015, §488 Rn. 22)."
Über eine inhaltliche Auflösung dieses Widerspruch freue ich mich sehr - herzlichen Dank und viele Grüße! Neb