Erlaubt sind Anschaffungen, die einen besonderen Mehrwert für das Kind haben und über das „Normalmaß“ hinausgehen:
- Große Einmalinvestitionen: Ein teures Rennrad für den Sportverein, ein High-End-Laptop für die Schule oder ein Instrument.
- Ausbildung & Mobilität: Die Kosten für den Führerschein, ein Auslandsjahr oder später die Kaution für die erste eigene Wohnung während des Studiums.
- Außergewöhnliche Hobbys: Wenn das Kind ein spezielles Talent hat (z. B. Reitstunden oder teures Profi-Equipment), das den normalen finanziellen Rahmen der Eltern sprengen würde.