Freistellungsauftrag überforderte meine Rechenkunst

  • Hallo, ich habe Sorgen bzw. eine Frage zu folgendem Sahcverhalt. Durch ETF-Anlage mit Vorabpauschale, Zinsen und mehreren Konten hielt ich es für eine gute Idee, den Freistellungsauftrag (hier 1000, als alleinstehender) gleich zum Jahresbeginn auf drei Banken zu verteilen und, nachdem die Vorabpauschalen durch waren, nochmal daran anzupassen. Dabei bin ich offensichtlihc an Grundrechenarten gescheitert und habe in Summe 1032 an Freistellungsaufträgen erteilt und jetzt auch ausgeschöpft. Wäre mir tatsächlich gar nicht aufgefallen, aber bei einer Bank hatte ich gedacht noch Luft zu haben, wollte dort reduzieren und bekam schriftlich dass das nicht mehr möglich sei. In der Zeit allerdings gab es bei einem Broker und der anderen Bank noch Erträge, so dass ich dort auch nichts mehr anpassen konnte, und jetzt habe ich Angst Mitschuld an der Frisur des Finanzministers zu sein. Wie trage ich das in die nächste Steuererklärung ein, muss dazu eine Anlage KAP sein? Kann oder sollte oder muss ich im Laufe des Jahres, evtl. kurzfristig schon, irgendeine Stelle darüber informieren? Wie gesagt, die Freisteller nachträglich so nach unten zu korrigieren, dass es in Summe passt, und die Banken würden die Besteuerung überständiger Erträge dann nochmal korrigieren ist offenbar - bei allen arbeite ich nur im onlinebanking- nicht möglich. Und Support oder Hilfebeiträge dort ergab auch nichts verwertbares.

  • Kater.Ka 16. April 2026 um 13:39

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich würde es auch über die Anlage KAP in der nächsten Steuererklärung "geradeziehen".
    Ob man das Finanzamt theoretisch vorher über den Fehler informieren muss, weiß ich nicht. Aber bei 32 Euro überzogenem FSA reden wir von 8 Euro zu wenig entrichteten Steuern. Ich denke das überlebt der Finanzminister.

  • Das ist mir vor Jahren auch mal passiert, und da war ich wohl auch in größerer Gesellschaft. Als der Freistellungsauftrag von 801 auf 1000 Euro ging, und die Banken aufgeteilte FSA von sich aus prozentual angehoben hatten, der Anleger dann nachjustieren wollte... Hatte beim Finanzamt angerufen, einen alten Hasen an der Servicestelle erwischt der meinte, die meisten Vordrucke gäbe es ja eh nur, weil "weder sie noch wir immer richtig rechnen würden". Also alles halb so wild, zumindest in dieser Größenordnung.

    Ich meine, ich hätte in Elster dann noch irgendwo einen kurzen Satz als Bemerkung dazu geschrieben, wieso in der Anlage KAP ein verbrauchter FSA über 1000 Euro auftauchte. Ob das notwendig war? Denke eher nein. Wurde dann im Bescheid kommentarlos glattgezogen, im nächsten Jahr der FSA genau verteilt, und fertig.

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