Hallo, ich habe Sorgen bzw. eine Frage zu folgendem Sahcverhalt. Durch ETF-Anlage mit Vorabpauschale, Zinsen und mehreren Konten hielt ich es für eine gute Idee, den Freistellungsauftrag (hier 1000, als alleinstehender) gleich zum Jahresbeginn auf drei Banken zu verteilen und, nachdem die Vorabpauschalen durch waren, nochmal daran anzupassen. Dabei bin ich offensichtlihc an Grundrechenarten gescheitert und habe in Summe 1032 an Freistellungsaufträgen erteilt und jetzt auch ausgeschöpft. Wäre mir tatsächlich gar nicht aufgefallen, aber bei einer Bank hatte ich gedacht noch Luft zu haben, wollte dort reduzieren und bekam schriftlich dass das nicht mehr möglich sei. In der Zeit allerdings gab es bei einem Broker und der anderen Bank noch Erträge, so dass ich dort auch nichts mehr anpassen konnte, und jetzt habe ich Angst Mitschuld an der Frisur des Finanzministers zu sein. Wie trage ich das in die nächste Steuererklärung ein, muss dazu eine Anlage KAP sein? Kann oder sollte oder muss ich im Laufe des Jahres, evtl. kurzfristig schon, irgendeine Stelle darüber informieren? Wie gesagt, die Freisteller nachträglich so nach unten zu korrigieren, dass es in Summe passt, und die Banken würden die Besteuerung überständiger Erträge dann nochmal korrigieren ist offenbar - bei allen arbeite ich nur im onlinebanking- nicht möglich. Und Support oder Hilfebeiträge dort ergab auch nichts verwertbares.
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