Antrag Altersrente, KVdR, Katastrophenfall

  • uha Du scheinst in der Materie zu sein, daher nochmal explizit die Frage (wichtig für meine Kalkulation): Du hast oben gesagt, eine freiwillige KV wäre nicht viel teurer (falls man keine weiteren Erträge hat). Nach meiner Info gilt aber auch in der Rente der Mindestbeitrag, so dass bei 800 Euro Rente ca 250 Euro KV/PV anfallen. Weißt Du dazu was? Danke

    Wenn keine weiteren (im Falle einer freiwilligen Versicherung beitragspflichtigen) Einkünfte vorhanden sind, dann wäre freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung grundsätzlich gleich teuer.

    Wo ein Grundsatz ist, da lauert auch die Ausnahme und die wurde mit der Mindestbemessungsgrundlage im Falle der freiwilligen Versicherung bereits genannt. Es gibt dann zwar auch den Beitragszuschuss durch die DRV, aber der berechnet sich aus der Rente. Man würde also auf dem Beitrag für die Differenz zwischen Mindestbemessungsgrundlage und tatsächlicher Rentenhöhe sitzen bleiben.

  • Falls die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt werden und man den Rentenantrag auch nicht entsprechend verschieben kann oder will, dann könnte man durch einen Midijob zumindest zeitweise für eine Pflichtversicherung sorgen, die dauert aber nur so lange an, wie die Beschäftigung besteht.

  • Er möchte auf jeden Fall weiter arbeiten, egal ob Rente jetzt oder in 2 Jahren. Drei Fragen sind mir dazu noch gekommen:

    1. was ist, wenn wir jetzt Rente beantragen, er aber voll weiter arbeitet? welche kv fällt an?

    2. gesetzt, man verklagt tatsächlich den arbeitgeber: kommen die fehlenden anwaltschaften dann „zurück“ und die lücken füllen sich? ich vermute nämlich, dass in dem fall einfach jemand der kV und RV Geld schuldet.

    3. in welcher form nehme ich den Antrag zurück? Hat das ein Formular?

    Danke Ihr ward sehr hilfreich.

    Grüße! S.

  • 1. Solange er arbeitet: Pflichtversicherung mit Beiträgen aus Rente und Gehalt, nach Ende der Beschäftigung Beiträge auf die Mindestbemessungsgrundlage bei Beitragszuschuss aus der Rente.

    2. Wenn Beiträge nachberechnet werden, dann werden auch Meldungen nachgeholt.

    3. Grundsätzlich passiert das formlos. Du kannst das Formular S8003 verwenden, anrufen oder eine Postkarte schicken.

    "Ich, Person XY, nehme meinen Rentenantrag vom xx.xx.xxxx zurück. Gezeichnet: Person XY"

    Versicherungsnummer nicht vergesen und fertig.

    Sofern man nicht von Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Sozialamt aufgefordert wurde, ist man selbst Herr (oder Herrin) des Verfahrens und kann den Antrag bis zur Rechtskraft des Bescheides zurückziehen.

  • 1. Solange er arbeitet: Pflichtversicherung mit Beiträgen aus Rente und Gehalt, nach Ende der Beschäftigung Beiträge auf die Mindestbemessungsgrundlage bei Beitragszuschuss aus der Rente.

    Was spricht dagegen einfach die Altersrente zu beantragen und weiter zuarbeiten?

    Dann würde er doch wegen „Aktivrente“ 2000 Euro steuerfrei haben.

  • uha Du scheinst in der Materie zu sein, daher nochmal explizit die Frage (wichtig für meine Kalkulation): Du hast oben gesagt, eine freiwillige KV wäre nicht viel teurer (falls man keine weiteren Erträge hat). Nach meiner Info gilt aber auch in der Rente der Mindestbeitrag, so dass bei 800 Euro Rente ca 250 Euro KV/PV anfallen. Weißt Du dazu was? Danke

    Ich musste mich zwangsläufig wegen einer Betroffenheit in der Familie damit beschäftigen, es gibt aber Leute hier, die fundierter und professioneller informiert sind als ich. Über Mindestbeiträge weiß ich auch nichts, der mir bekannte Fall bewegt sich eher am anderen Ende, kann aber sein. Übrigens auch für die Pflegeversicherung spielt das Vorhandensein von Kindern eine relativ pauschale Rolle.

    Ein relevantes Dokument ist auch dieses hier https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument…_01_01_2025.pdf

    Grundsätzlich sind die Beitragssätze aber gleich bei KVdR und Freiwilliger Versicherung.

    Großer Unterschied, bei der freiwilligen Versicherung werden alle Einkünfte verbeitragt und nicht nur die gesetzliche Rente. Wenn er also zum Beispiel Mieteinnahmen oder Betriebsrente hätte, wären die relevant und er müsst KV-Beiträge dafür bezahlen. Dafür gibt es auch keinen Zuschuss, äquivalent zum Arbeitgeberanteil, ist also doppelt so viel.

    Wir sind hier gerade dabei der Krankenkasse zu übermitteln, was relevante Einkünfte sind und was nicht.

  • Was spricht dagegen einfach die Altersrente zu beantragen und weiter zuarbeiten?

    Dann würde er doch wegen „Aktivrente“ 2000 Euro steuerfrei haben.

    Für die 2K steuerfrei braucht es keine Rente, nur eine Beschäftigung ab Erreichen der Regelaltersgrenze.

    Die Aktivrente sollte besser "Steuerfreibetrag für ältere Arbeitnehmer" heißen.

  • Wenn ich richtig verstehe, wirkt sich die Aktivrente nicht auf die Progression aus; d.h. ab dem Zeitpunkt müsste die 2000 Euro Freibetrag PLUS Grundfreibetrag zur Verfügung stehen? Dann könnte man ja ca. 3k steuerfrei verdienen.

  • Was mich noch interessiert hätte: Eine wesentliche Variable ist ja die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung. Das Datum gebe ich ja im DRV-Antrag frei an; wird das irgendwie gegen-gecheckt? Also z.B. mit den im Versicherungsverlauf hinterlegten Zahlungen abgeglichen?

  • Was mich noch interessiert hätte: Eine wesentliche Variable ist ja die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung. Das Datum gebe ich ja im DRV-Antrag frei an; wird das irgendwie gegen-gecheckt? Also z.B. mit den im Versicherungsverlauf hinterlegten Zahlungen abgeglichen?

    Nach meiner Erfahrung, Ja!

    Ich habe hier einen Fall, dass Ende der 2000er Jahre, durch mehrfache kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse (wissenschaftliche Mitarbeit an universitären Instituten) die plus/minus der BBG lagen, drei Monate im Verlauf nicht mehr nachweisbar sind, ob es damals überhaupt eine Versicherung gab.

  • Was mich noch interessiert hätte: Eine wesentliche Variable ist ja die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung. Das Datum gebe ich ja im DRV-Antrag frei an; wird das irgendwie gegen-gecheckt? Also z.B. mit den im Versicherungsverlauf hinterlegten Zahlungen abgeglichen?

    Grundsätzlich wird das schon überprüft. Zeiten in Deutschland oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden erfasst. Wenn man im abkommenslosen Ausland erstmalig mit 16 geabeitet hat, dann mag das ggf. durchrutschen.

  • Update: Ich habe mit der Krankenkasse etwas per Mail kommuniziert; man hat freundlicherweise meine Berechnung probeweise übernommen und bestätigt, dass eine Verschiebung um exakt 2 Jahre für die KVdR reichen würde. Genauer: Es sind dann 4 Tage mehr als gefordert, also wirklich gerade so.

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