Hallo liebe Foristen!
Ich beschäftige mich gerade mit einem etwas komplexen Fall, habe eine Lösungsidee entwickelt und bitte um Euren Input.
Ein Freund (geb. 1960) hat gerade Antrag auf Altersrente (ab 1.8.26) gestellt. Er arbeitet Vollzeit in einer Fabrik und hat, ich versuche mich zurückhaltende auszudrücken, mit Formularen, Behörden usw. überhaupt nichts am Hut. Häufig fragt er mich daher in solchen Sachen um Hilfe. Nun gut, laut Bescheid erwartet er 800 Euro Altersrente und hat nun von seiner GKV das Schreiben zum Thema KVdR bekommen. Darin sind Fehlzeiten aufgeführt, die längste 2001-2007 (der maßgebliche Zeitraum [2. Hälfte des Erwerbslebens] beginnt eben 2001). Nach einer Rückfrage bei ihm bin ich fast vom Hocker gefallen: Er war wohl in der Zeit gar nicht krankenversichert.
Damit kommt er ja nich in die KVdR, was bedeuten würde, von seiner Mini-Rente gehen ca. 250 Euro/Monate in die freiwillige KV.
Er hat ein Kind (geb. 1987), zu dem besteht aber keinerlei Kontakt, es liegt auch keine Geburtsurkunde vor; die müssen wir besorgen, das bringt laut Rechner 3 Jahre für die Anwartschaft.
Da er körperlich sehr fit ist und eh weiter arbeiten will, habe ich als Lösungs folgendes überlegt: Wenn wir den Rentenantrag zurückziehen (das geht wohl bis zum Bescheid), dies der GKV als Antwort mitteilen, er einfach zwei Jahre weiterarbeitet, verschieben sich die entspr. Zeiträume; ich habe mir einen Rechner für die KVdR runtergeladen, wenn wir den Antrag am 1.8.28 stellen, wird die Zeit, laut Rechner, gerade eben so erfüllt.
Nebeneffekt: pro Jahr 6% höhere Rente (da später beantragt), er zahlt bis dahin weiter ein, erhöht seine kleine Rente damit.
Ich habe versucht, beide Szenarien durchzurechnen (also jetzt nichts machen und meine Idee); wenn er durchschnittlich alt wird, sollte meine Idee einen Vorteil von ca. 35k bringen.
Was denkt Ihr?
Beste Grüße! Danke! Schönes Wochenende!