So viel Rente ist ab 1. Juli steuerfrei

  • Die Rente steigt, um die Inflation auszugleichen und um das Rentenniveau von 48% zu erhalten. Wenn die Rente dadurch aber Steuerpflichtig wird, sinkt sie unter dieses Niveau und der Grund für die Erhöhung wird verfehlt. Damit das funktioniert, muss doch auch die Steuerfreigrenze entsprechend an die Inflation angepasst werden. Den die Rentenerhöhung reicht ja in der Regel gar nicht aus, um die Inflation auszugleichen. Nur Politiker genehmigen sich regelmäßig Diätenerhöhungen in Höhe der Inflation.

    Damit müsste dieses System, welches systematisch die Renteneinkünfte schmälert, Verfassungswidrig sein.

    Oder übersehe ich da etwas?

  • Kater.Ka 8. Mai 2026 um 16:08

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Rente steigt, um die Inflation auszugleichen und um das Rentenniveau von 48% zu erhalten.

    Nein, die Rente (und deren Höhe) hat nichts mit der Inflation zu tun. Sie hängt nur am Durchschnittsverdienst und an den 48% Rentenniveau des (theoretischen) Eckrentners.

    Der Eckrentner hat 45 RP und seine Rente liegt bei 48 Prozent des (Vorjahres) Durchschnittsverdienstes. Sozialbeiträge werden dabei abgezogen, Steuern nicht.

    Hier (IGM) u.U. etwas einfacher lesbar zusammen gefasst wie bei der DRV

    Wenn die Rente dadurch aber Steuerpflichtig wird

    Das wird nie passieren, da die Rente für die Berechnung immer Steuerpflichtig ist (obwohl das für die Berechnung irrelevant ist).
    45 RP sind 2025 = 1835,55€ Brutto
    45 RP sind 2026 = 1913,40€ Brutto

    Den die Rentenerhöhung reicht ja in der Regel gar nicht aus, um die Inflation auszugleichen.

    Ich hatte 2025 keine 4,24% Inflation. Offiziell hatten wir 2,2% Infaltion, die Bruttorente wird im Juli fast doppelt so hoch angehoben.

    Oder übersehe ich da etwas?

    Ja: die Inflation hat nichts mit der Rente zu tun, die Steuern ebenso wenig mit den 48% Rentenniveau.

  • Die Rente steigt, um die Inflation auszugleichen und um das Rentenniveau von 48% zu erhalten. Wenn die Rente dadurch aber Steuerpflichtig wird, sinkt sie unter dieses Niveau und der Grund für die Erhöhung wird verfehlt. Damit das funktioniert, muss doch auch die Steuerfreigrenze entsprechend an die Inflation angepasst werden. Den die Rentenerhöhung reicht ja in der Regel gar nicht aus, um die Inflation auszugleichen. Nur Politiker genehmigen sich regelmäßig Diätenerhöhungen in Höhe der Inflation.

    Damit müsste dieses System, welches systematisch die Renteneinkünfte schmälert, Verfassungswidrig sein.

    Oder übersehe ich da etwas?

    Das Sicherungsniveau ist vor Steuern definiert, daher sind die Überlegungen in Richtung Verfassungswidrigkeit ohne Grundlage.

    Die nachgelagerte Vesteuerung wird auch regelmäßig zu keiner Doppelbesteuerung führen, so zumindest ein Gutachten des BMF aus 2022/2023.

    Da ist auch berücksichtigt, dass die Rentenerhöhungen nach dem zweiten Jahr des Rentenbezuges regelmäßig voll steuerpflichtig sind.

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