Rente versteuern Wann musst Du auf Deine Rente Steuern zahlen?
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Es könnte so schön sein: Du hast ein Leben lang gearbeitet und in die Rentenkasse sowie die private Altersvorsorge eingezahlt – und im Alter genießt Du einfach das Geld, das nun in umgekehrte Richtung fließt. Doch weit gefehlt: Auch Renten sind steuerpflichtig, und zwar als sonstige Einkünfte. Das ist vielen im Ruhestand nicht bewusst.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts mussten 2020 8,7 Millionen von den rund 21,8 Millionen Empfängern einer gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rente in Deutschland Steuern zahlen. Bei rund 82 Prozent der steuerbelasteten Rentnerinnen und Rentner ist der Grund: Sie beziehen neben ihrer gesetzlichen Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte.
Dennoch kann es passieren, dass auch ein älterer Mensch, der ausschließlich seine gesetzliche Rente hat, aufgrund einer Rentenerhöhung (sogenannte Rentenanpassung) in die Steuerpflicht hineinrutscht. Letztlich muss jeder Rentenbezieher und jede Rentenbezieherin selbst überprüfen, ob sie eine Steuererklärung abgeben und vielleicht sogar Steuern zahlen müssen.
Am 1. Juli 2023 stieg die Rente in Westdeutschland um 4,39 Prozent, im Osten sogar um 5,86 Prozent. Dadurch rutschten rund 87.000 Rentner neu in die Steuerpflicht, schätzt das BMF. Allerdings sollten auch 195.000 aus der Steuerpflicht herausfallen. Das liegt daran, dass nicht nur die Renten gestiegen sind, sondern im Jahr 2023 auch deutlich der steuerliche Grundfreibetrag von 10.347 Euro auf 10.908 Euro.
Eine ähnliche Entwicklung gibt es auch für das Jahr 2024. Denn die Renten stiegen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent, erstmals einheitlich in Deutschland - der Grundfreibetrag aber sogar von 10.908 auf 11.604 Euro, was einer Steigerung von 6,38 Prozent entspricht. Mit dem am 5. Dezember 2024 veröffentlichten Jahressteuergesetz 2024 wurde der Grundfreibetrag sogar noch rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro erhöht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) spricht davon, dass deshalb 244.000 Rentnerinnen und Rentner aus der Steuerpflicht fallen, neu hinzu kommen hingegen 114.000.
2005 hat der Fiskus mit dem Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung für Renten eingeführt. Bis 2058 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist. Dieser Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt jedes Jahr für Neurentnerinnen und Neurentner (§ 22 Einkommensteuergesetz EStG).
Im Gegenzug ist ein immer höherer Anteil der geleisteten Rentenversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwand steuerlich abzugsfähig.
Wer schon Rentner ist, für den bleibt der steuerfreie Teil in Euro konstant. Mit jeder Rentenerhöhung nimmt aber die Höhe der steuerpflichtigen Rente zu. Auch deshalb ist die Zahl der steuerpflichtigen Rentner meist gewachsen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Doppelbesteuerung der Renten hat die Ampel-Koalition eine Überarbeitung der Übergangsphase angekündigt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sind deshalb Altersvorsorgeaufwendungen schon 2023 statt 2025 zu 100 Prozent absetzbar sind. Zudem werden Renten erst ab 2058 voll versteuert.
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Die Wahrscheinlichkeit, dass Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtige Einkünfte beziehen, steigt kontinuierlich. Die Standardrente, auch Eckrente genannt, lag für das Jahr 2024 nach der Erhöhung am 1. Juli bei 1.769,40 Euro brutto im Monat. Diese Summe gibt es, wenn Du 45 Jahre lang das Durchschnittsentgelt verdient hast.
Ein lediger Rentner, der 2024 erstmals Rente bezieht, keine weiteren Einkünfte hat und in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt hat, muss bei einer Brutto-Jahresrente von mehr als 16.434 Euro davon ausgehen, dass er darauf Steuern zu zahlen hat. Das hat Finanztip ermittelt. Das bedeutet, dass der Rentner in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben muss. Erst mit dem Steuerbescheid des Finanzamts ist dann klar, ob und in welcher Höhe Steuern zu zahlen sind.
In der folgenden Tabelle kannst Du anhand des Rentenbeginns und der Rentenhöhe ablesen, ob Du Deine Rente 2024 versteuern musst, falls Du ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehst. Die Zahlen stellen die Brutto-Rente dar, das heißt, die Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung abzüglich 8,15 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent) und 3,4 Prozent Pflegeversicherung. Sie gelten für eine ledige Person. Für Ehepaare, die sich zusammen veranlagen lassen, gelten die doppelten Beträge.
Überschreitest Du diese in der Tabelle dargestellten Beträge im Jahr 2024, musst Du befürchten, Steuern zahlen zu müssen. Liegst Du deutlich darüber, solltest Du zügig prüfen, ob Du für die Vorjahre Steuererklärungen nachreichen musst. Erledige das möglichst schnell. Schließlich könnten Finanzämter 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, für jeden Verspätungsmonat Zinsen verlangen.
Wir zeigen Dir jetzt, wie hoch 2024 Deine Rente maximal sein darf, damit sie steuerfrei bleibt.
Rentenbeginn | Jahresrente1 - WEST | Monatsrente 1. Halbjahr - WEST | Monatsrente 2. Halbjahr - WEST | Jahresrente 1 - OST | Monatsrente 1. Halbjahr - OST | Monatsrente 2. Halbjahr - OST |
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2005 | 21.704 € | 1.768 € | 1.849 € | 20.044 € | 1.633 € | 1.708 € |
2006 | 21.175 € | 1.725 € | 1.725 € | 19.668 € | 1.602 € | 1.676 € |
2007 | 20.736 € | 1.689 € | 1.767 € | 19.351 € | 1.577 € | 1.649 € |
2008 | 20.413 € | 1.663 € | 1.739 € | 19.157 € | 1.561 € | 1.632 € |
2009 | 20.025 € | 1.631 € | 1.706 € | 18.909 € | 1.541 € | 1.611 € |
2010 | 19.573 € | 1.595 € | 1.668 € | 18.571 € | 1.513 € | 1.582 € |
2011 | 19.235 € | 1.567 € | 1.639 € | 18.319 € | 1.492 € | 1.561 € |
2012 | 18.863 € | 1.537 € | 1.607 € | 18.138 € | 1.478 € | 1.545 € |
2013 | 18.477 € | 1.505 € | 1.574 € | 17.953 € | 1.463 € | 1.529 € |
2014 | 18.164 € | 1.480 € | 1.547 € | 17.733 € | 1.445 € | 1.511 € |
2015 | 17.933 € | 1.461 € | 1.528 € | 17.599 € | 1.434 € | 1.499 € |
2016 | 17.678 € | 1.440 € | 1.506 € | 17.471 € | 1.423 € | 1.488 € |
2017 | 17.381 € | 1.416 € | 1.481 € | 17.258 € | 1.406 € | 1.470 € |
2018 | 17.109 € | 1.394 € | 1.458 € | 17.036 € | 1.388 € | 1.451 € |
2019 | 16.829 € | 1.371 € | 1.434 € | 16.817 € | 1.370 € | 1.433 € |
2020 | 16.465 € | 1.341 € | 1.403 € | 16.513 € | 1.345 € | 1.407 € |
2021 | 16.358 € | 1.333 € | 1.394 € | 16.443 € | 1.340 € | 1.401 € |
2022 | 16.331 € | 1.330 € | 1.391 € | 16.459 € | 1.341 € | 1.402 € |
2023 | 16.550 € | 1.348 € | 1.410 € | 16.550 € | 1.348 € | 1.410 € |
2024 | 16.434 € | 1.339 € | 1.400 € | 16.434 € | 1.339 € | 1.400 € |
1Bruttorente
gerechnet mit 8,15 % Beitrag zur Krankenversicherung (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 1,7 %),
3,4 % Beitrag zur Pflegeversicherung, abzüglich Pauschbeträge Werbungskosten 102 €, Sonderausgaben 36 €
Quelle: Finanztip-Berechnung, Stand: 20. März 2024
Du siehst: Je länger Du schon in Rente bist, desto mehr gesetzliche Rente darfst Du beziehen ohne in die Steuerpflicht zu rutschen. Bedenke, dass die Tabelle sich nur auf die Zahlungen der gesetzlichen Rente bezieht. Bei weiteren steuerpflichtigen Einnahmen kann es sein, dass Du dann doch über die Grenzen rutschtst. Auf der anderen Seite kannst Du auch im Ruhestand diverse Beträge steuerlich absetzen. Daher lohnt es sich, jeden Einzelfall für sich zu prüfen – und so manche Rentnerin und so mancher Rentner muss nach Abgabe einer Steuererklärung doch keine Steuern zahlen.
Tipp: Mit dem Alterseinkünfte-Rechner des Bayerischen Landesamts für Steuern können Rentner kostenlos kalkulieren, wie hoch eine mögliche Einkommensteuer ausfällt. Viele Rentner müssen nur geringe Steuern zahlen.
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