Frage.
Es gibt, soviel ich weiß, eine Direktzahlungspflicht der Grundsicherung gegenüber der Krankenkasse.
Nun zahlt aber die Grundsicherung die Beiträge sehr unregelmäßig, so dass ständig Gebühren anfallen. Diese werden aber nicht mit überwiesen und bleiben am Versicherten hängen!
Kann diese Direktzahlungspflicht ausgehebelt werden?
Danke!