Auszahlung der Direktversicherung Wie Krankenkassenbeiträge Deine Betriebsrente schmälern
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Die Betriebsrente kann helfen, die gesetzliche Rente aufzustocken. Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland ist gefördert: Wer Teile seines Bruttoeinkommens in eine Direktversicherung (Vertrag von 2005 oder jünger) einzahlt, spart sich auf diese Beiträge Steuern und Sozialabgaben (Entgeltumwandlung). Dafür werden bei der Rente oder Einmalauszahlung Steuern und Abgaben fällig.
Von der späteren Betriebsrente gehen in aller Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Und zwar in voller Höhe – also auch für den Teil, den während der Erwerbstätigkeit der Chef übernommen hatte. Neu seit 2020: Die ersten knapp 160 Euro sind immer frei von Abgaben. Sparer sollten die wichtigsten Regeln kennen.
Sparer sollten zwischen Sozialabgaben und Steuern unterscheiden. Wir betrachten Direktversicherungen, die von 2005 an geschlossen wurden.
Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, zahlen auf die Betriebsrente den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) samt Zusatzbeitrag. 2020 sind das im Bundesdurchschnitt 15,7 Prozent.
Der Direktversicherer ist verpflichtet, Deiner Krankenkasse zu Beginn der Rentenauszahlung Bescheid zu geben. In der Regel wirst Du auch aufgefordert, eine Erklärung abzugeben. Die Beiträge werden automatisch an die Krankenkasse abgeführt.
Dazu kommen in aller Regel noch 3,05 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Rentner mit Kindern. 3,3 Prozent sind es für Rentner, die keine Kinder haben.
Die Abgaben fallen auch dann an, wenn Rentner sich ihr Guthaben aus der Direktversicherung auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Abgaben werden dann über zehn Jahre gestreckt.
Auf die Betriebsrente zahlen Sparer Einkommensteuer. Weil der persönliche Einkommensteuersatz im Alter meist niedriger ist als während des Berufslebens, sparen Rentner Steuern. Betriebsrenten aus einem neuen Direktversicherungsvertrag kommen in der Anlage R der Steuererklärung in Zeile 31.
Du kannst Dir das angesparte Kapital auch auf einmal auszahlen lassen, sofern Dein Vertrag dieses Wahlrecht vorsieht. Du musst es dann jedoch voll versteuern. Der Bundesfinanzhof hat eine Steuerermäßigung ausgeschlossen (Az. X R 23/15). Bei der Kapitalauszahlung handelt es sich um sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz.
Wer früh aus dem Unternehmen ausscheidet und nur einen geringen Anspruch auf Betriebsrente erworben hat, kann sich für seine Ansprüche auch sofort abfinden lassen. Die spätere monatliche Betriebsrente darf 31,85 Euro (West) und 30,10 Euro (Ost) nicht überschreiten (Stand 2020). Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen dafür sind Paragraf 3 BetrAVG und Paragraf 18 SGB IV.
Hast Du geringe Rentenansprüche, doch liegen diese über den obigen Höchstbeträgen, frag bei der Personalabteilung oder beim Versicherer nach, ob es dafür vielleicht eine Ausnahmeregelung gibt.
Die Sozialabgaben sind nicht der einzige Posten, der die spätere Auszahlung aus der Direktversicherung belastet. Verdienst Du heute weniger als 6.900 Euro brutto im Monat (Stand 2020) und zahlst Du Teile Deines Gehalts steuer- und abgabenfrei in die Direktversicherung ein, musst Du später Einbußen bei der gesetzlichen Rente hinnehmen.
Damit sich die Betriebsrente aus einer Direktversicherung als Ganzes dennoch lohnt und Vergünstigungen Deiner Beiträge heute nicht durch die Belastung (Abgaben und Einkommensteuer) der späteren Rente aufgefressen werden, solltest Du Deinen Chef ins Boot holen. Er sollte Deine Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen, besser mehr.
Zögert der Arbeitgeber, dann argumentiere, dass er sich für jeden Euro, den Du von Deinem Gehalt umwandelst, ebenfalls Sozialabgaben spart. Zudem ist der Chef für bestehende Verträge ab 2022 ohnehin verpflichtet, 15 Prozent Zuschuss auf Deine Beiträge zu geben. Für Neuverträge muss er Deine Beiträge bereits seit 2019 mit 15 Prozent bezuschussen. Das regelt das Betriebsrentengesetz von 2018.
Details und Rechnungen dazu findest Du in unserem Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
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Zwar fällt auf die Betriebsrente aus der Direktversicherung der volle Krankenkassenbeitrag an (2020 im Durchschnitt 15,7 Prozent). Doch gibt es einige Fälle, bei denen die Abgaben anders gehandhabt werden. Stell sicher, dass Du alle wichtigen Punkte kennst, um aus Deiner jeweiligen Situation das Beste herauszuholen.
Seit 2020 gilt neu: Für die ersten 159,25 Euro (Stand 2020) Deiner monatlichen Versorgungsbezüge zahlst Du keine Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung. Wer mehr bekommt, muss auf den vollen Betrag Pflegeversicherung, allerdings nur noch auf den Unterschiedsbetrag Abgaben zur Krankenversicherung zahlen. Das entlastet Betriebsrenter.
Versorgungsbezüge sind offiziell alle Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis (§ 19 Abs. 2 EstG). Neben der Betriebsrente gehören dazu zum Beispiel auch Ruhegeld aus einem früheren Beamtenverhältnis, Hinterbliebenenrenten oder Renten aus verminderter Erwerbsfähigkeit. Bei den allermeisten Sparern dürften aber die Betriebsrenten der wichtigste Bestandteil der Versorgungsbezüge sein.
Welche Untergrenze für die Versorgungsbezüge gilt, richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttolohn aller Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 18 SGB IV). Die Grenze steigt in der Regel jedes Jahr ein wenig an. Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse, ob Deine (voraussichtlichen) Versorgungsbezüge geringer sind als die gültige Untergrenze. Ist das der Fall, zahle keine Abgaben.
Führst Du einen Direktversicherungsvertrag nach einem Jobwechsel privat weiter, zahlst Du später nur auf die „echte“ Betriebsrente Sozialabgaben, also nur auf den Teil der Rente, den Du während Deiner Zeit beim Arbeitgeber angespart hast. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2010 beschlossen (Az. 1 BvR 1660/08).
Wichtig dabei ist, dass Du nach dem Jobwechsel den Versicherungsvertrag auf Dich umschreiben lässt, also Du selbst Vertragsnehmer bist, und nicht länger der Arbeitgeber. Bleibt hingegen der ehemalige Arbeitgeber eingetragen, so bleibt es auch bei Deiner Kassenbeitragspflicht – selbst wenn Du als Arbeitnehmer die Beiträge privat bezahlst.
Um die anteiligen Krankenkassenbeiträge zu berechnen, musst Du Dir vom Direktversicherer bescheinigen lassen, ab wann Du die Versicherung selbst bezahlt hast und bis wann Dein Arbeitgeber daran beteiligt war. Die Versicherungen haben diese Daten gespeichert.
Die Unterscheidung zwischen Betriebsrente und privater Leibrente ist auch für die Steuererklärung relevant. Betriebsrenten werden voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Sie gehören in der Anlage R in das Feld 31. Bei privaten Leibrenten hingegen ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Wenn Du mit 67 Jahren in Rente gehst, sind das 17 Prozent. Die private Rente gehört in Feld 15 der Anlage R.
Die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2004 hat allen zugesetzt, die zu dem Zeitpunkt bereits mit einer Direktversicherung betrieblich vorsorgten: Damals hat der Gesetzgeber beschlossen, dass auf Betriebsrenten ab 2005 der volle Krankenkassenbeitrag anfällt. Das Problem: Sparer mit Verträgen, die sie vor 2005 geschlossen haben, bezahlen auf ihr umgewandeltes Gehalt bereits den Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben. Man spricht auch von Doppelverbeitragung.
Viel tun können Sparer mit solchen Altverträgen nicht. Lässt Du Dir das angesparte Kapital auf einmal zum Rentenbeginn auszahlen, ist es nach wie vor steuerfrei. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – fast 20 Prozent – werden aber verteilt über zehn Jahre monatlich fällig und vom Konto eingezogen.
2019 hat der Gesetzgeber Betriebsrenten allerdings entlastet: Für Sparer, die nur eine kleinere Summe angespart haben, fallen womöglich keine Abgaben an. Dazu müsste die angesparte Summe gerechnet auf zehn Jahre eine monatliche Betriebsrente von weniger als 159,25 Euro ergeben (Stand 2020). Wer mehr bekommt, muss auf die gesamte Rente Beiträge zu Pflegeversicherung, aber nur noch auf den Unterschiedsbetrag Abgaben an die Krankenkasse zahlen. Das entlastet die Betriebsrenter deutlich.
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Weitere Ratgeber: Riester-Rente, Betriebliche Altersversorgung, Rürup-Rente, Auszahlplan
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