Auszahlung der Direktversicherung Wie Kran­ken­kas­senbeiträge Deine Betriebsrente schmälern

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Basisfall, Verträge ab 2005: Wer noch in eine Direktversicherung anspart und gesetzlich krankenversichert ist, zahlt auf die spätere Betriebsrente oder Einmalauszahlung durchschnittlich 15,7 Prozent an Kran­ken­kas­senbeiträgen.
  • Variante 1: Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur auf die echte Betriebsrente Kran­ken­kas­senbeiträge.
  • Variante 2: Betriebsrenten bis 160 Euro sind stets frei von Abgaben. Das ist neu seit 2020. Nur wer mehr bekommt, muss auf den Unterschiedsbetrag Kran­ken­kas­senbeiträge zahlen.
  • Fall Altvertrag: Wer seit 2004 oder früher monatlich in eine Direktversicherung einzahlt, zahlt Kran­ken­kas­senbeiträge auf die heutigen Beiträge und auf die spätere Rente.
  • Rente wie Einmalauszahlung müssen Sparer mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

So gehst Du vor

  • Basisfall, Verträge ab 2005: Damit sich die Direktversicherung trotz der Abgaben auf die Rente lohnt, solltest Du mindestens 15 Prozent Zuschuss auf Deine heutigen Beiträge von Deinem Chef fordern.
  • Variante 1: Lass Dir vom Direktversicherer spätestens zu Rentenbeginn aufschlüsseln, welcher Teil Deiner Rente eine private Leibrente ist. Berücksichtige als Rentner beides entsprechend in der Steu­er­er­klä­rung.
  • Variante 2: Frag bei der Kran­ken­kas­se nach der Höhe Deiner Versorgungsbezüge. Für die ersten 159,25 Euro zahlst Du seit einer Neuregelung 2020 keine Abgaben mehr.
  • Fall Altvertrag: Wäge bei Rentenbeginn ab, ob Du die steuerfreie Einmalauszahlung oder eine monatliche Rente beziehen willst. Bei geringen Renten fallen keine Kassenbeiträge an. Die Steuer ist zu vernachlässigen.

Die Betriebsrente kann helfen, die gesetzliche Rente aufzustocken. Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland ist gefördert: Wer Teile seines Bruttoeinkommens in eine Direktversicherung (Vertrag von 2005 oder jünger) einzahlt, spart sich auf diese Beiträge Steuern und Sozialabgaben (Entgeltumwandlung). Dafür werden bei der Rente oder Einmalauszahlung Steuern und Abgaben fällig.

Von der späteren Betriebsrente gehen in aller Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ab. Und zwar in voller Höhe – also auch für den Teil, den während der Erwerbstätigkeit der Chef übernommen hatte. Neu seit 2020: Die ersten knapp 160 Euro sind immer frei von Abgaben. Sparer sollten die wichtigsten Regeln kennen.

Welche Abgaben fallen auf die Betriebsrente an?

Sparer sollten zwischen Sozialabgaben und Steuern unterscheiden. Wir betrachten Direktversicherungen, die von 2005 an geschlossen wurden.

Sozialabgaben

Rentner, die in der Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, zahlen auf die Betriebsrente den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) samt Zusatzbeitrag. 2020 sind das im Bundesdurchschnitt 15,7 Prozent.

Der Direktversicherer ist verpflichtet, Deiner Kran­ken­kas­se zu Beginn der Rentenauszahlung Bescheid zu geben. In der Regel wirst Du auch aufgefordert, eine Erklärung abzugeben. Die Beiträge werden automatisch an die Kran­ken­kas­se abgeführt.

Dazu kommen in aller Regel noch 3,05 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung für Rentner mit Kindern. 3,3 Prozent sind es für Rentner, die keine Kinder haben.

Die Abgaben fallen auch dann an, wenn Rentner sich ihr Guthaben aus der Direktversicherung auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Abgaben werden dann über zehn Jahre gestreckt.

Steuern

Auf die Betriebsrente zahlen Sparer Einkommensteuer. Weil der persönliche Einkommensteuersatz im Alter meist niedriger ist als während des Berufslebens, sparen Rentner Steuern. Betriebsrenten aus einem neuen Direktversicherungsvertrag kommen in der Anlage R der Steu­er­er­klä­rung in Zeile 31.

Du kannst Dir das angesparte Kapital auch auf einmal auszahlen lassen, sofern Dein Vertrag dieses Wahlrecht vorsieht. Du musst es dann jedoch voll versteuern. Der Bundesfinanzhof hat eine Steuerermäßigung ausgeschlossen (Az. X R 23/15). Bei der Kapitalauszahlung handelt es sich um sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz.

Sonderfall Abfindung

Wer früh aus dem Unternehmen ausscheidet und nur einen geringen Anspruch auf Betriebsrente erworben hat, kann sich für seine Ansprüche auch sofort abfinden lassen. Die spätere monatliche Betriebsrente darf 31,85 Euro (West) und 30,10 Euro (Ost) nicht überschreiten (Stand 2020). Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen dafür sind Paragraf 3 BetrAVG und Paragraf 18 SGB IV.

Hast Du geringe Rentenansprüche, doch liegen diese über den obigen Höchstbeträgen, frag bei der Personalabteilung oder beim Versicherer nach, ob es dafür vielleicht eine Ausnahmeregelung gibt.

Wann lohnt die Direktversicherung?

Die Sozialabgaben sind nicht der einzige Posten, der die spätere Auszahlung aus der Direktversicherung belastet. Verdienst Du heute weniger als 6.900 Euro brutto im Monat (Stand 2020) und zahlst Du Teile Deines Gehalts steuer- und abgabenfrei in die Direktversicherung ein, musst Du später Einbußen bei der gesetzlichen Rente hinnehmen.

Damit sich die Betriebsrente aus einer Direktversicherung als Ganzes dennoch lohnt und Vergünstigungen Deiner Beiträge heute nicht durch die Belastung (Abgaben und Einkommensteuer) der späteren Rente aufgefressen werden, solltest Du Deinen Chef ins Boot holen. Er sollte Deine Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen, besser mehr. 

Zögert der Arbeitgeber, dann argumentiere, dass er sich für jeden Euro, den Du von Deinem Gehalt umwandelst, ebenfalls Sozialabgaben spart. Zudem ist der Chef für bestehende Verträge ab 2022 ohnehin verpflichtet, 15 Prozent Zuschuss auf Deine Beiträge zu geben. Für Neuverträge muss er Deine Beiträge bereits seit 2019 mit 15 Prozent bezuschussen. Das regelt das Betriebsrentengesetz von 2018.

Details und Rechnungen dazu findest Du in unserem Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!

200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal. 

Zu den Deals

In welchen Fällen zahlst Du weniger?

Zwar fällt auf die Betriebsrente aus der Direktversicherung der volle Kran­ken­kas­senbeitrag an (2020 im Durchschnitt 15,7 Prozent). Doch gibt es einige Fälle, bei denen die Abgaben anders gehandhabt werden. Stell sicher, dass Du alle wichtigen Punkte kennst, um aus Deiner jeweiligen Situation das Beste herauszuholen.

Die ersten 160 Euro sind frei von Abgaben

Seit 2020 gilt neu: Für die ersten 159,25 Euro (Stand 2020) Deiner monatlichen Versorgungsbezüge zahlst Du keine Beiträge zur Kran­ken­kas­se und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Wer mehr bekommt, muss auf den vollen Betrag Pfle­ge­ver­si­che­rung, allerdings nur noch auf den Unterschiedsbetrag Abgaben zur Kran­ken­ver­si­che­rung zahlen. Das entlastet Betriebsrenter.

Versorgungsbezüge sind offiziell alle Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis (§ 19 Abs. 2 EstG). Neben der Betriebsrente gehören dazu zum Beispiel auch Ruhegeld aus einem früheren Beamtenverhältnis, Hinterbliebenenrenten oder Renten aus verminderter Erwerbsfähigkeit. Bei den allermeisten Sparern dürften aber die Betriebsrenten der wichtigste Bestandteil der Versorgungsbezüge sein.

Welche Untergrenze für die Versorgungsbezüge gilt, richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttolohn aller Mitglieder in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung (§ 18 SGB IV). Die Grenze steigt in der Regel jedes Jahr ein wenig an. Erkundige Dich bei Deiner Kran­ken­kas­se, ob Deine (voraussichtlichen) Versorgungsbezüge geringer sind als die gültige Untergrenze. Ist das der Fall, zahle keine Abgaben.

Du hast Deine Direktversicherung privat weiter bespart

Führst Du einen Direktversicherungsvertrag nach einem Jobwechsel privat weiter, zahlst Du später nur auf die „echte“ Betriebsrente Sozialabgaben, also nur auf den Teil der Rente, den Du während Deiner Zeit beim Arbeitgeber angespart hast. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2010 beschlossen (Az. 1 BvR 1660/08).

Wichtig dabei ist, dass Du nach dem Jobwechsel den Ver­si­che­rungsvertrag auf Dich umschreiben lässt, also Du selbst Vertragsnehmer bist, und nicht länger der Arbeitgeber. Bleibt hingegen der ehemalige Arbeitgeber eingetragen, so bleibt es auch bei Deiner Kassenbeitragspflicht – selbst wenn Du als Arbeitnehmer die Beiträge privat bezahlst.

Um die anteiligen Kran­ken­kas­senbeiträge zu berechnen, musst Du Dir vom Direktversicherer bescheinigen lassen, ab wann Du die Ver­si­che­rung selbst bezahlt hast und bis wann Dein Arbeitgeber daran beteiligt war. Die Ver­si­che­rungen haben diese Daten gespeichert.

Betriebsrente versus private Leibrente

Die Unterscheidung zwischen Betriebsrente und privater Leibrente ist auch für die Steu­er­er­klä­rung relevant. Betriebsrenten werden voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Sie gehören in der Anlage R in das Feld 31. Bei privaten Leibrenten hingegen ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Wenn Du mit 67 Jahren in Rente gehst, sind das 17 Prozent. Die private Rente gehört in Feld 15 der Anlage R.

Welche Abgaben gibt es bei einem alten Vertrag?

Die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2004 hat allen zugesetzt, die zu dem Zeit­punkt bereits mit einer Direktversicherung betrieblich vorsorgten: Damals hat der Gesetzgeber beschlossen, dass auf Betriebsrenten ab 2005 der volle Kran­ken­kas­senbeitrag anfällt. Das Problem: Sparer mit Verträgen, die sie vor 2005 geschlossen haben, bezahlen auf ihr umgewandeltes Gehalt bereits den Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben. Man spricht auch von Doppelverbeitragung.

Viel tun können Sparer mit solchen Altverträgen nicht. Lässt Du Dir das angesparte Kapital auf einmal zum Rentenbeginn auszahlen, ist es nach wie vor steuerfrei. Die Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung – fast 20 Prozent – werden aber verteilt über zehn Jahre monatlich fällig und vom Konto eingezogen.

2019 hat der Gesetzgeber Betriebsrenten allerdings entlastet: Für Sparer, die nur eine kleinere Summe angespart haben, fallen womöglich keine Abgaben an. Dazu müsste die angesparte Summe gerechnet auf zehn Jahre eine monatliche Betriebsrente von weniger als 159,25 Euro ergeben (Stand 2020). Wer mehr bekommt, muss auf die gesamte Rente Beiträge zu Pfle­ge­ver­si­che­rung, aber nur noch auf den Unterschiedsbetrag Abgaben an die Kran­ken­kas­se zahlen. Das entlastet die Betriebsrenter deutlich.

Weitere Tipps im Ratgeber Altersvorsorge

Zum Ratgeber

Autor
Sara Zinnecker

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.