Riester im Minijob

  • Hallo.

    Mein unmittelbar zulagenberechtigter Ehemann ist seit 01.08.2025 arbeitslos und geht voraussichtlich vorzeitig am 01.08.2027 in Rente. Ich als bisher mittelbar berechtigte Ehefrau habe einen Mini-Job ohne in der Rentenversicherung zu sein (abgemeldet), zahle jährlich insgesamt ca. EUR 200 in meinen Riester-Vertrag bei Union und erhalte die Zulagen für mich und unsere beiden Kinder.

    Meine Frage: Wenn der Vertrag meines Mannes nicht mehr bespart wird (ab 2027) bzw. endet (2028), was kann/muss ich tun, um meinen eigenen, deutlich länger laufenden Vertrag (bis 2034) fortzuführen und die bisherigen Zulagen weiter zu bekommen? Seit 1.7.2026 kann ich mich ja vom AG in die GRV zurückmelden lassen. Wäre das der Weg dann unmittelbar zulagenberechtigt zu werden?

    LG

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  • Ich als bisher mittelbar berechtigte Ehefrau habe einen Mini-Job ohne in der Rentenversicherung zu sein (abgemeldet), zahle jährlich insgesamt ca. EUR 200 in meinen Riester-Vertrag bei Union und erhalte die Zulagen für mich und unsere beiden Kinder.

    BTW:
    Moin, falls du für deine Kinder kein Kindergeld mehr beziehst, solltest du vielleicht mal prüfen, inwiefern die Zulagen für die Kinder noch zu Recht bezahlt werden. Ich musste seinerzeit erhebliche Summen an die Zulagenstelle (Entnahme aus dem Aktienfonds des Riesterkontos) zurückzahlen, weil ich die Veränderung unwissentlich nicht mitgeteilt hatte.

  • BTW:
    Moin, falls du für deine Kinder kein Kindergeld mehr beziehst, solltest du vielleicht mal prüfen, inwiefern die Zulagen für die Kinder noch zu Recht bezahlt werden. Ich musste seinerzeit erhebliche Summen an die Zulagenstelle (Entnahme aus dem Aktienfonds des Riesterkontos) zurückzahlen, weil ich die Veränderung unwissentlich nicht mitgeteilt hatte.

    Die Kinder sind beide noch kindergeldberechtigt.

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