Hallo liebes Forum,
seit kurzer Zeit bin ich in der Finanztip-Bubble und lese interessiert mit.
Heute möchte ich die Chance nutzen und selber einen Sachverhalt zur Diskussion stellen. Vermutlich ist die Antwort nicht sehr schwer, ich möchte jedoch sicher gehen, nichts zu übersehen. Leider ist in meinen jüngeren Jahren die Finanzbildung etwas kurz gekommen, so dass ich mich selber erst seit ein paar Jahren damit ernsthaft beschäftige. Zumindest weiß ich jetzt, dass es falsch ist, dieses Thema seinem Banker, Versicherungsmakler und Vermögensberater zu überlassen. Ich habe allerdings noch eine Versicherung, an die ich mich bisher nicht ran getraut habe, dies aufgrund beruflicher Veränderungen jetzt aber endlich angehen möchte.
Hier zur Frage:
Ich habe seit 2004 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit gekoppelter Rentenversicherung. Von der BU werde ich mich aus verschiedenen Gründen trennen. Jetzt ist die Frage, was mit dem Kapital in der Rentenversicherung passieren soll.
- Vertragsabschluss 2004 / planmäßiges Vertragsende 2045
- aktuell: monatlich 260€ Beiträge alleine in die RV (mit Dynamik-Option) / Rückkaufswert heute gut 25.000€
- feste Verzinsung mit lediglich 2,75%, aber garantiert
- bei Fortführung mit aktuellem Beitrag (260€) ab 2045 monatlich 510€ Rente oder 115.000€ Kapitalabfindung (steuerfrei, da Vertrag von 2004)
...ich sehe nun folgende Optionen:
1. So laufen lassen (mit oder ohne Dynamik), da die Vorteile der steuerfreien Auszahlung überwiegen. Außerdem hätte ich so einen weiteren Baustein in meiner Altersvorsorge, der vermutlich noch risikoärmer als ein Welt-ETF ist (bei allerdings lediglich 2,75%, was im besten Fall einem Inflationsausgleich entspricht).
2. Beitragsfrei stellen und warten was bis 2045 bei 2,75% Zinsen aus den bisher vorhandenen 25.000€ wird und diese dann steuerfrei genießen (voraussichtlich 113€ Rente monatlich bzw. knapp 27.000€ Kapitalabfindung laut aktueller Leistungsübersicht).
3. Sofort kündigen und die frei werdenden 25.000€ zu meinen Welt-ETF ins Depot stecken bzw. ab 2027 anteilig in das neue AV-Depot fließen lassen, welches ich sowieso ergänzend nutzen möchte. Unterliegen im Falle einer sofortigen Kündigung die bisherigen Kapitalerträge eigentlich nachträglich der Kapitalertragssteuer?
4. ...ganz andere Optionen, die ich bisher nicht bedacht habe?!
Ich hoffe, ich habe Euch alle notwendigen Informationen dargelegt und freue mich auf Eure Meinungen.
Vielen Dank und beste Grüße
Seb