Aktivrente - Werbungskostenpauschale - oder doch nicht?

  • Hallo. Hoffentlich verstehe ich es falsch (bitte!!!!) und irre mich.

    Wenn ich als mittlerweile abschlagsfreier Altersrentner "im Nebenjob" eine neue Tätigkeit aufnehme und dort UNTER den steuerfreien 2.000€ Aktivrente entlohnt werde - habe ich keinen Anspruch auf die bisher übliche jährliche Werbungskostenpauschale für Berufstätige (derzeit 1.230€) sondern nur diese mickrige 102€? dh die Fahrt zur Arbeitsstelle (täglich 30km pro Weg), notwendiges Arbeitsmaterial etc kann ich nicht mehr steuerlich geltend machen? Dann würde ich ja draufzahlen oder viel Geld einbüßen. Oder?

    Ich finde nur Infos darüber, dass man "anteilige Differenz" anrechnen lassen kann, wenn man mehr als jene 2.000€ Aktivrente an Gehalt ausbezahlt bekommt.

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  • Ich habe mir das angeschaut und komme persönlich zu folgendem Schluss, der natürlich nur meine Privat-Meinung ist.

    Der echte Haken ist §3c EStG (Abzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen)
    Hier kommt die von dir gefundene “anteilige Aufteilung” ins Spiel. Aber sie betrifft nicht die Pauschale, sondern deine tatsächlichen Werbungskosten (Fahrten, Arbeitsmittel). Das wäre dann relevant, wenn du zum Beispiel 2200 € verdienen würdest.

    Warum ? Na…eigentlich formal ganz einfach.

    Kosten, die mit steuerfreiem Lohn zusammenhängen, dürfen steuerlich nicht abgezogen werden (§3c EStG – sonst hättest du einen doppelten Vorteil: steuerfreies Gehalt UND Kostenabzug).
    Da dein gesamtes Gehalt bei diesem Job unter den 2.000€ liegt, ist es komplett steuerfrei (Aktivrente eben)

    Du hast also 0€ steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der 1.230€-Pauschbetrag “greift” dann ins Leere, weil es nichts zu kürzen gibt und deine echten Kosten (Fahrten, Material) wären, streng genommen, dem steuerfreien Teil zuzuordnen und damit ebenfalls nicht abziehbar.

    Dir geht es so quasi analog genauso wie dem Minijoby, das keine Werbungskosten ansetzen kann.

    Bei einem theoretischen Lohn von 2200 €, hättest du denn wieder einen kleinen Anteil der Werbungskosten…. Aber eben nur den anteiligen.

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