Steuertipps für Rentner Steuererklärung: Was kannst Du im Ruhestand absetzen?
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Du kannst als Rentner oder Rentnerin wie andere Steuerpflichtige von Steuererleichterungen profitieren. Dafür musst Du in Deiner Steuererklärung verschiedene Kosten geltend machen. Tust Du das nicht, setzt das Finanzamt manchmal Pauschbeträge an. Die fallen oft aber deutlich niedriger aus als das, was Du tatsächlich von der Steuer absetzen kannst. Zudem gibt es Kosten, für die es keine Pauschbeträge gibt. Und Du deshalb bei jeder Ausgabe, die Du nicht angibst, Geld verschenkst. Damit Dir das nicht passiert, erklären wir Dir Schritt für Schritt, welche Beträge Du geltend machen kannst und wo Du diese in Deiner Steuererklärung eintragen musst.
Im Arbeitsleben fallen unter Werbungskosten die Kosten, die Dir durch Deine Arbeit entstehen. Beispielsweise wenn Du dir Technik oder Büromaterial für das Homeoffice kaufen musst. Im Ruhestand sind die Werbungskosten die Kosten, die Dir durch den Erhalt Deiner Rente entstehen. Darunter fallen auch Kosten für eine Steuersoftware, mit der Du Deine Steuererklärung machen kannst.
In Deiner Steuererklärung trägst Du die Werbungskosten in Anlage R ein. Machst Du dazu keine Angaben, rechnet das Finanzamt mit einem Pauschbetrag von 102 Euro. Der bleibt für Alleinstehende und Menschen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gleich.
Im Ratgeber Steuersoftware empfehlen wir Dir Programme und Steuer-Apps, mit denen Du Deine Steuererklärung selbst erstellen kannst. Dazu zählt unter anderem die Steuersparerklärung. Von diesem Programm gibt es eine spezielle Version: Steuersparerklärung für Rentner. Falls Du andere Software benutzen willst, schau doch mal in unsere übrigen Empfehlungen rein.
Wir empfehlen als Steuerprogramm für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.
Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an.
Unter die Sonderausgaben fallen viele Kosten, die in aller Regel der privaten Lebensführung zuzuschreiben sind. Dazu zählen zum Beispiel Aufwendungen für verschiedene Versicherungen. Denn auch als Rentnerin oder Rentner musst Du Deine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.
Wie bei den Werbungskosten gibt es auch bei den Sonderausgaben einen Pauschbetrag, den das Finanzamt automatisch abzieht, wenn Du keine Angaben machst. Der liegt bei gerade einmal 36 Euro und wird daher schnell übertroffen. Zum Beispiel schon durch die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung. Die gehören wie andere Versicherungen auch zu den Vorsorgeaufwendungen und Du kannst sie ohne Zusatzbeiträge unbegrenzt steuerlich geltend machen.
Wenn Deine Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung jedoch die Grenze von 1900 Euro überschreiten, kannst du keine weiteren Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Lebst Du in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gelten für Pausch- und Höchstbetrag die doppelten Werte. Der doppelte Höchstbetrag gilt zudem auch für alle, die ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen.
Deine Kosten für Versicherungen trägst Du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Gezahlte Kirchensteuer und Spenden trägst Du in der Anlage Sonderausgaben ein. Auch zu diesem Thema findest Du mehr Informationen im Ratgeber zu Sonderausgaben.
Der Posten der außergewöhnlichen Belastung dürfte für Dich als Rentner oder Rentnerin zu den interessantesten gehören. Denn hier kannst Du viele Kosten von der Steuer absetzen, die besonders im Alter auftreten – zum Beispiel bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Bei den außergewöhnlichen Belastungen wird zwischen denen allgemeiner und denen besonderer Art unterschieden.
Dazu gehören die bereits erwähnten Krankheitskosten, das können zum Beispiel vom Arzt verordnete Medikamente oder Hilfsmittel sein. Dasselbe gilt für andere Krankheitskosten: Kurkosten, Zuzahlungen für die Brille, das Hörgerät oder für den Zahnarzt. Allerdings gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, dass sie nur die Kosten absetzen können, die die zumutbare Belastung übersteigen.
Über die Zumutbarkeit prüft das Finanzamt, wie sehr Dich die Kosten wirklich belasten. Einen Eigenanteil musst Du immer tragen. Der ist abhängig von der Höhe Deines Einkommens, Deinem Familienstand und der Anzahl Deiner Kinder. Der Eigenanteil beträgt mindestens 1 und maximal 7 Prozent. Die Bayerische Finanzverwaltung stellt einen Rechner zur Verfügung, mit dem Du Deine zumutbare Belastung ermitteln kannst. Wenn Du noch tiefer ins Thema eintauchen willst, schau doch mal in unseren gesonderten Ratgeber zu den Außergewöhnlichen Belastungen.
Die wichtigste Merkregel an dieser Stelle: Zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art zählen nur Kosten für Sachen oder Leistungen, die Du zwingend brauchst und die auch wirklich notwendig sind. Das Finanzamt prüft diese Voraussetzung sehr genau. Es ist daher dringend empfohlen, neben den Belegen für die Kosten auch die zugehörigen Atteste aufzubewahren.
Diese Kosten kannst Du dann geltend machen:
Vorsicht: Du kannst die außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art immer nur in dem Jahr geltend machen, in dem Du sie auch bezahlst. Es zählt also nicht das Datum, dass auf der Rechnung steht.
In Deiner Steuererklärung eintragen kannst Du diese Kosten als andere Aufwendungen. Den entsprechenden Abschnitt findest Du in der Steuererklärung für das Jahr 2023 ab Zeile 19 in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen.
Über die außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art kannst Du verschiedene Pauschbeträge in Anspruch nehmen. Bei diesen wird auch nicht Deine zumutbare Belastung geprüft. Du musst sie aber im Gegensatz zu den Pauschbeträgen bei Sonderausgaben und Werbungskosten explizit beantragen. Das machst Du auch über Deine Steuererklärung in der Anlage außergewöhnliche Belastungen.
Mögliche Pauschbeträge bei den außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art:
Tipp: Das altersbedingte Wohnen in einem Seniorenheim ist zwar steuerlich nicht absetzbar. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die Ursache ist. Von den Unterbringungskosten ist die sogenannte Haushaltsersparnis abzuziehen.
Das heißt: Der Fiskus geht davon aus, dass der Gepflegte durch die Verköstigung im Heim unter anderem Geld für Lebensmittel, Strom und Wasser spart. Die Haushaltsersparnis entspricht dem Grundfreibetrag im jeweiligen Jahr. Also 10.908 Euro im Jahr 2023 für das volle Jahr der Heimunterbringung beziehungsweise 1/360 davon für jeden Tag (30,30 Euro im Jahr 2023), wenn der Haushalt erst im Laufe des Jahres aufgelöst wurde.
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag |
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2.460 € |
100 | 2.840 € |
Quelle: EStG, Paragraf 33b (Stand: Werte seit 2022 unverändert)
Tipp: Das altersbedingte Wohnen in einem Seniorenheim ist zwar steuerlich nicht absetzbar. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die Ursache ist. Von den Unterbringungskosten ist die sogenannte Haushaltsersparnis abzuziehen.
Das heißt: Der Fiskus geht davon aus, dass der Gepflegte durch die Verköstigung im Heim unter anderem Geld für Lebensmittel, Strom und Wasser spart. Die Haushaltsersparnis entspricht dem Grundfreibetrag (§ 33a Abs. 1 EStG). Für 2023 liegt die Haushaltsersparnis demnach bei 10.908 Euro für das volle Jahr der Heimunterbringung beziehungsweise 30,30 Euro für jeden Tag, wenn der Haushalt erst im Laufe des Jahres aufgelöst wurde.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen kannst Du zusätzlich abziehen. Wer als älterer Mensch im eigenen Haushalt Hilfe benötigt und deswegen eine ambulante Pflegekraft beauftragt, kann einen Teil seiner Kosten über die Steuererklärung zurückholen. Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich bis höchstens 20.000 Euro zu 20 Prozent geltend machen. Du könntest also maximal 4.000 Euro Steuern sparen. Eintragen musst Du die Kosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Die Kosten lassen sich aber nur absetzen, wenn die Dienstleistung in Deinem Haushalt geschieht. Wenn Dir jemand beim Waschen hilft, ist das absetzbar. Bringt der oder diejenige Deine schmutzigen Kleider in die Wäscherei, ist das nicht absetzbar.
Handwerkerkosten kannst Du ebenfalls zu 20 Prozent und maximal bis 6000 Euro geltend machen, wodurch Du höchstens 1200 Euro Steuern sparen kannst. In Deiner Steuererklärung trägst Du die Aufwendungen unter Haushaltsnahe Beschäftigungen, Handwerkerkosten ein. Die Handwerkerkosten darfst Du nicht mit Herstellungskosten gleichsetzen. Nur was Du reparieren oder ausbessern lässt, ist absetzbar. Wenn Du etwas neu einbauen lässt, geht das nicht.
Zudem darfst Du die Rechnung für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen nicht bar bezahlen. Das Finanzamt erkennt nur per Überweisung bezahlte Rechnungen an.
Denke auch an Deine Nebenkostenabrechnung, wenn Du zur Miete wohnst. Denn dort verstecken sich auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, etwa die Kosten für einen Hausmeister, die Schornsteigfegerin oder die Treppenreinigung.
2022 hat die Deutsche Rentenversicherung rund 230.000 Renten an Deutsche überwiesen, die im Ausland wohnen. Dabei gilt generell, dass derjenige, der mehr als sechs Monate im Jahr im Ausland lebt, hierzulande als beschränkt steuerpflichtig gilt.
Damit verbunden ist, dass Steuervorteile wie der Grundfreibetrag, das Ehegattensplitting oder der Abzug von außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten entfallen. Das kannst Du verhindern, wenn Du mindestens 90 Prozent Deines gesamten Einkommens aus Deutschland beziehst oder Deine Einkünfte im ausländischen Wohnsitzstaat niedriger sind als der Grundfreibetrag.
Dann kannst Du beim Finanzamt einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Bei einem Umzug in ein anderes EU-Land benötigst Du hierfür die Bescheinigung EU/EWR, die die ausländische Finanzbehörde ausfüllen soll.
Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ist zu empfehlen, wenn Deine Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind. Ob die Rente in Deutschland oder im neuen Wohnland zu versteuern ist, legt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen fest. Bei einem Umzug etwa nach Österreich, Spanien oder Polen wird die gesetzliche Rente grundsätzlich in Deutschland besteuert. Anders ist dies beispielsweise in den USA, Frankreich oder der Schweiz.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig für Rentenempfänger im Ausland. Es bietet auf seiner Website die benötigten Formulare sowie weitere Informationen.
Beziehst Du neben der Rente weitere Einkünfte aus Deutschland, zum Beispiel als Vermieter, dann musst Du Deine Steuererklärung weiterhin bei Deinem Heimat-Finanzamt abgeben.
Weitere Informationen haben wir in einem eigenen Ratgeber zur Rente im Ausland zusammengestellt.
Bei Verheirateten ist die Zusammenveranlagung der Normalfall. Das spart in vielen Fällen Geld. Voraussetzung dafür ist, dass beide nicht dauernd getrennt leben. Doch was passiert, wenn zum Beispiel die Frau dauerhaft ins Pflegeheim muss und ihr Mann mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenlebt?
Diesen Fall hatte das Finanzgericht Niedersachsen zu entscheiden. Es bejahte die Zusammenveranlagung, weil der Mann nicht nur die Pflegekosten zahlte, sondern sich nach Auskunft der Pflegeeinrichtung auch weiterhin liebevoll und geduldig um seine Ehefrau kümmerte (Urteil vom 23. Juni 2015, Az. 13 K 225/14).
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos