Moin zusammen ![]()
soweit uns bekannt ist spielt bei den Fördermöglichkeiten für eine Wärmepumpe das zu versteuernde Jahreseinkommen eine Rolle.
Zitat: "Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt aus den Gesamtbruttorenten der selbstnutzenden Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt. Das heißt, für einen Antrag im Jahr 2026 wird der Durchschnitt der Bruttorenten aus 2023 und 2024 gebildet. Das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den Gesamtbruttorenten oder anderer Einkommen eines Kalenderjahres der relevanten Haushaltsmitglieder."
Gibt es eine "Sonderklausel" für diejenigen (z. B. Rentner), bei den das zu versteuernde Jahreseinkommen erst in 2025 stark zurückgegangen ist? Die also nicht mehr die Kaufkraft oder Finanzierungsmöglichkeiten haben wie in 2023 bzw. 2024? Und somit vielleicht einen höheren Förderzuschuß bekommen könnten?
Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen und eine gute Woche!