Berechnung des Wertverlustes durch Inflation

  • Moin :)

    aktuell stößt meine Murmel an eine logische Wand, ich komme gedanklich einfach nicht weiter.

    Ich möchte den Depotwert nach Inflation berechnen.
    Hierzu sehe ich zwei Wege:
    1. Den jeweils aktuellen Depotwert durch den jeweils aktuellen VPI teilen, und mit dem Anfangs-VPI multiplizieren. Damit erhalte ich immer die Kaufkraft aus Sicht meines Startdatums.
    2. Den bereits inflationsbereinigten Wert des Vormonats + nominaler Wertzuwachs im aktuellen Monat, und das dann durch den aktuellen VPI teilen und mit dem VPI des Vormats multiplizieren. Dadurch werden Wertzuwachs (inkl. Investitionen) und inflationsbereinigter Vormonatswert immer nur mit der aktuellen Monatsinflation bereinigt. Gedanke dahinter: im Zeitverlauf getätigte Investitionen hatten im Vergleich zum Startdatum ja bereits weniger Kaufkraft.

    Ich hoffe das ist verständlich ausgedrückt.
    Zwei Dinge die hier bitte nicht berücksichtigt werden sollen:
    1. Ist der VPI eine sinnvolle Messgröße, bzw. ist er glaubhaft = hier unrelevant
    2. Kann man den ersten Monat mit Inflation = 0 annehmen (wie in meiner Beispielrechnung), oder müsste man hier schon gegen den Vormonat rechnen = hier unrelevant

    Beide Rechenwege haben gewisse Vorzüge.
    Aber welcher wäre der richtige? Bzw. wie würdet Ihr das machen, und warum?

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  • Lasse ich den Sinn hinter der Rechnung mal weg, da er sich mir nicht erschließt.

    Mich interessiert nicht der Kaufkraftverlust gegenüber dem Investitionszeitpunkt sondern der zum potentiellen Entnahmezeitpunkt.

    Ob Deine Rechnung auf Basis des VPI kommet ist, weiss ich nicht. Wenn ich die Definition des VPI hier sehe, dann bezieht sich die Zahl auf 2020 und damit nur indirekt auf die Inflation zum Vormonat
    https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirt…ot%253D2#236118

    "Verbraucherpreisindex für Deutschland, 2020=100"

    Ist der VPI eine sinnvolle Messgröße, bzw. ist er glaubhaft = hier unrelevan

    Ist es für Dich unrelevant? Mich interessiert meine pers. Inflation und nicht die, die "irgendwer" auf Basis von Preisen berechnet, die für mich nicht relevant sind.

    Sowas wie "Alkoholische Getränke und Tabakwaren" ist für mein Leben seit Jahren irrelevant. Falls darunter auch alkoholische Einsatzstoffe fallen, dann ist diese Preissteigerung in der jewiligen Kategorie enthalten.

    Kann man den ersten Monat mit Inflation = 0 annehmen

    Du scheinst selbst im 2. Monat keine Inflation anzunehmen.

    Für den ersten Monat (eher für jedes Neuinvest in einem Monat) hängt es für den neu investierten Betrag vom konkreten Investmenttag ab. Investierst Du zum 1. eines Monats, schlägt die Inflation auch schon für diesem Monat zu, investierst Du erst zum Monatsende (z.B. direkt nach Gehaltseingang) ist sie für diesen Monat nicht relevant.

    Außer, Du wolltest es mit 1923 vergleichen, dann benötigst Du aber einen VPI auf Tagesbasis, an den schlimmste Tagen sogar auf Stundenbasis.

  • Moin fotoman
    Du hast verschiedene Punkte angesprochen:

    Zitat

    Mich interessiert nicht der Kaufkraftverlust gegenüber dem Investitionszeitpunkt sondern der zum potentiellen Entnahmezeitpunkt.

    Klar, der Entnahmezeitpunkt ist das Ziel, aber den Kaufkraftverlust kannst Du nur berechnen, wenn Du die Kaufkraft bei der Entnahme gegen die Kaufkraft zu einem anderen Zeitpunkt in Relation setzt. Und meine Frage zielt eben darauf welchen Zeitpunkt ich dafür nehme: den Zeitpunkt wo ich mit allem angefangen habe, oder für jeden Kauf den jeweiligen Zeitpunkt. Und ja, auf die Jahre macht das einen deutlichen Unterschied.

    Zitat

    Wenn ich die Definition des VPI hier sehe, dann bezieht sich die Zahl auf 2020 und damit nur indirekt auf die Inflation zum Vormonat

    Jo, und wenn Du den VPI eines bestimmten Monats, oder des Vormonats, als Referenz nimmst, dann ist völlig egal auf welchen Zeitpunkt Destatis den Grundwert gelegt hat.

    Zitat

    Ist es für Dich unrelevant? Mich interessiert meine pers. Inflation und nicht die, die "irgendwer" auf Basis von Preisen berechnet, die für mich nicht relevant sind.

    Bei allem Respekt, die Frage war nicht welche Inflation Dich interessiert, sondern welchen Rechenweg andere hier für sinnvoll erachten. Und für den Rechenweg ist es völlig irrelevant welchen Inflationsindikator man verwendet. Genau deshalb ist dieses Thema hier irrelevant.

    Zitat

    Du scheinst selbst im 2. Monat keine Inflation anzunehmen.

    Nö, das ist falsch. Wenn Du eine Erklärung meines Rechenbeispieles möchtest, sag mir bitte was Du nicht verstehst, dann erkläre ich das gerne.

    Zitat

    Für den ersten Monat (eher für jedes Neuinvest in einem Monat) hängt es für den neu investierten Betrag vom konkreten Investmenttag ab.

    Den Tag zu nehmen geht mir viel zu weit, und war auch nicht meine Frage. Aber ich werte Deine Antwort mal so, dass Du schon den Kaufkraftverlust immer ab dem jeweiligen Kaufmonat berechnen würdest.

    Den Hinweis auf 1923 empfinde ich knapp an der Unsachlichkeit vorbei.

    Sry, ich freue mich immer wenn jemand versucht meine Fragen zu beantworten, aber hier habe ich nicht Gefühl, das meine Frage verstanden wurde.

    Ich selber verkneife mir in solch einem Fall dann immer eine Antwort.

    Nichts für Ungut, danke für die Antwort.

  • Aber ich werte Deine Antwort mal so, dass Du schon den Kaufkraftverlust immer ab dem jeweiligen Kaufmonat berechnen würdest.

    Nein, ab heute, weil mich nur der potentielle Wert meines Vermögens zum vermuteten Einsatzzeitpunkt interssiert und nicht in der Vergangenheit. Das ist aber auch wieder nur etwas, das für mich reelvant ist und nicht zu Deiner Frage passt.

    Ich selber verkneife mir in solch einem Fall dann immer eine Antwort.

    Ich jetzt auch.

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